Grosser Rat ändert das Gesetz über die politischen Rechte

Grosser Rat ändert das Gesetz über die politischen Rechte
Der Grosse Rat. Foto: Michael Küng

Nun geht es im Grossen Rat Aargau um ein nächstes Traktandum, nämlich um die zweite Lesung der Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte.

Kommissionspräsident Hanspeter Hilfiker stellt die Vorlage und Beratungen der vorberatenden Kommission so vor:

 Die Kommission AVW hat das Geschäft «Gesetz über die politischen Rechte; Änderung; Bericht und Entwurf zur 2. Beratung» in ihrer Sitzung vom 31. März 2026 beraten.

Das Geschäft geht zurück auf eine Motion im Grossen Rat vom 17. November 2020 betreffend Verlängerung der Beschwerdefristen für Stimmrechts-, Wahl- und Abstimmungsbeschwerden in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten. Der Entwurf der Anpassungen des Gesetzes über die politischen Rechte GPR wurde im Grossen Rat in seiner Sitzung vom 26. August 2025 erstmals beraten und mit 125 zu 6 Stimmen grossmehrheitlich gutgeheissen.

In den Paragraphen 69, 69a und 71 GPR wurden damals Änderungen beschlossen. Zusätzlich wurde ein Prüfungsantrag gutgeheissen. Die Botschaft zur 2. Lesung nimmt zu diesen Punkten Stellung und führt aus, weshalb eine frühere Ansetzung des ersten Wahlgangs für Ständerats- und Regierungsratswahlen faktisch nicht umsetzbar ist.

Das Eintreten auf das Geschäft war in der Kommissionssitzung unbestritten.

Die Antwort auf den Prüfungsantrag zur Ansetzung des ersten Wahlgangs für Ständerats- und Regierungsratswahlen wurde aus der Kommission zustimmend zur Kenntnis genommen.

Intensiver diskutiert wurde §69a. Aus der Mitte der Kommission wurde beantragt,  diesen Paragraphen nicht zu streichen. Der Paragraph definiert v.a., dass für die Beschwerdeantwort dieselbe Frist gilt wie für die Beschwerde selbst. Der Regierungsrat erachtet diese Bestimmung als nicht sinnvoll, u.a. weil schon heute zum Teil kürzere Fristen vereinbart werden. Die Kommission ist den Argumenten des Regierungsrates nicht gefolgt und hat den Antrag mit 10 zu 5 Stimmen gutgeheissen.

Der Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte GPR wurde schliesslich in der Schlussabstimmung mit 11 zu 4 Stimmen gutgeheissen. Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.

Antrag zwei, die Abschreibung des parlamentarischen Vorstosses 20.303, wurde einstimmig unterstützt.

In der Debatte im Grossen Rat zeichnet sich klar Eintreten auf die Vorlage ab.

Der vorliegende Entwurf einer Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird in 2. Beratung mit 100 : 20 (Nein stimmt die SP) zum Beschluss erhoben. Die Änderung unterliegt dem fakultativen Referendum.

Schliessend schreibt der Rat Vorstösse ab, die zu dieser Vorlage geführt haben.

Das Geschäft ist damit erledigt.