Grosser Rat behandelt Einbürgerungen - eine Einbürgerung war umstritten, wird aber gutgeheissen
Zur Diskussion steht die Frage, ob eine Gesuchstellerin abgelehnt werden soll oder nicht.
An ihrer Sitzung vom 13. Januar 2026 kam die Einbürgerungskommission in ihrer Gesamtwürdigung bei einem bestrittenen Fall laut Kommissionspräsident Patrick Gosteli unverändert zum Schluss, dass eine Ablehnung unverhältnismässig wäre. Dies aufgrund der Einstufung als Vermögensdelikt im geringfügigen Bereich, dies in Berücksichtigung des Leitentscheids des Verwaltungsgerichts vom 3. Oktober 2022, dies in Übereinstimmung, dass diese Übertretung nur in Kombination mit weiteren problematischen Elementen oder Verurteilungen ins Gewicht fallen würde. Mitberücksichtigt wurden auch die bekundete Reue und die private, belastete Situation der Gesuchstellerin.
Es sind seit der ersten Beratung zudem keine weiteren Vorfälle bekannt geworden und die getätigten Abklärungen zeigten keine Anzeichen, die die Einbürgerungskommission zu einem anderen Entscheid bewegt hätten.
In Übereinstimmung mit dem positiven Entscheid vom 3. November 2025 beantragt die Einbürgerungskommission die Zustimmung zum Einbürgerungsgesuch EEPO-9960-6264.
Dies mit demselben Abstimmungsresultat wie bei der ersten Beratung mit 5 zu 2 Stimmen.
Das sagen die Fraktionen
Die Mitte stimmt der Einbürgerung zu, ebenso die GLP und laut Hanspeter Hubmann die SP. Aufgrund eines Ladendiebstahls wurde das Gesuch vor den Rat gezogen, so Hubmann. Es sei ihr bewusst, dass sie einen Fehler gemacht hat, ihr Bedauern sei glaubwürdig. Man könne das als Jugendsünde bezeichnen. Wer ohne Jugendsünde sei, der werfe den ersten Stein, so Hubmann weiter.Der Frau werde zudem ein makelloser Charakter bescheinigt, sie sei bei der Arbeit zuverlässig, respektvoll und kooperativ, ihre fachlichen Leistungen seien gut. Sie beantragen Einbürgerung der in Ausbildung befindlichen jungen Frau, eine Ablehnung wäre unverhältnismässig.
Die FDP allerdings sieht die zwei begangenen Diebstähle als Problem. Zugegeben habe sie es zudem erst, als ihr Videobeweise vorgelegt wurden, so Tim Voser. Die Reue sei nur vorgeschoben, fährt er fort. Die Gesuchstellerin sei jmung, sie könne später ein neues Gesuch stellen. Ablehnung kommt auch von der SVP. Einbürgerung sei ein Privileg, wer eingebürgret werden will, müsse unsere Gesetze respektieren, daran bestünden erhebliche Zweifel: "Diebstahl bleibt Diebstahl", sagt Marcel Gerny.
Der Rat heisst die Einbürgerung schliesslich mit 70 : 63 Stimmen gut.