Grosser Rat empfiehlt Initiative der Jungen SVP "Arbeit muss sich lohnen" mit 67 : 64 Stimmen zur Annahme
Am 24. April 2024 hat die Junge SVP Aargau die aargauische Volksinitiative "Arbeit muss sich lohnen!" mit 3'207 gültigen Unterschriften eingereicht. Diese verlangt, das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG) vom 6. März 2001 mit einem neuen § 5b zum Langzeitbezug zu ergänzen. Im neuen § 5b Abs. 1 und 2 SPG sieht die Volksinitiative eine pauschale Minderung des Grundbedarfs von mindestens 5 % vor, sobald die Dauer des Sozialhilfebezugs ununterbrochen zwei Jahre beträgt.
Acht Ausnahmefälle - Regierung lehnt Initiative ab
Weiter nennt die Initiative in abschliessender Weise acht Ausnahmefälle, in denen die pauschale Minderung des Grundbedarfs nicht zur Anwendung kommt (Absatz 1 lit. a–h). Schliesslich erhält der Regierungsrat die Kompetenz, "das Nähere" zu regeln (Absatz 3). Die Prüfung des Begehrens hat ergeben, schreibt die Regierung in ihrer Botschaft, dass die Initiative formell korrekt und verfassungskonform ist. Der Regierungsrat beantragt deshalb dem Grossen Rat, die Initiative für gültig zu erklären. Sachlich ist der Regierungsrat der Ansicht, dass den Gemeinden mit den heutigen Rechtsgrundlagen ausreichend Instrumente zur Verfügung stehen, um unkooperatives Verhalten zu sanktionieren. Insgesamt steht der mögliche Nutzen der Einführung von § 5b SPG aus Sicht des Regierungsrats nicht in einem effizienten Verhältnis zu den erwarteten Kosten und Aufwendungen einer Umsetzung. Der Regierungsrat empfiehlt deshalb die Initiative zur Ablehnung.
Das sind die Überlegungen der vorberatenden Kommission
Für die vorberatende Kommission sagt André Rotzetter, die Volksinitiative verlange, das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention um einen neuen § 5b zum Langzeitbezug zu ergänzen. Gemäß § 5b Abs. 1 und 2 SPG sieht die Volksinitiative eine pauschale Minderung des Grundbedarfs von mindestens 5 % vor, sobald die Dauer des Sozialhilfebezugs ununterbrochen zwei Jahre beträgt. In abschliessender Weise nennt die Initiative acht Ausnahmefälle, in denen die pauschale Minderung des Grundbedarfs nicht zur Anwendung kommt. Schließlich erhält der Regierungsrat die Kompetenz, „das Nähere” zu regeln.
Der Regierungsrat beantrage dem Großen Rat, die Initiative für gültig zu erklären. Sachlich ist der Regierungsrat der Ansicht, dass den Gemeinden mit den heutigen Rechtsgrundlagen ausreichend Instrumente zur Verfügung stehen, um unkooperatives Verhalten zu sanktionieren. Insgesamt sieht der Regierungsrat den möglichen Nutzen nicht in einem effizienten Verhältnis zu den erwarteten Kosten und Aufwendungen einer Umsetzung. Der Regierungsrat empfiehlt, die Initiative abzulehnen.
Vor der Kommissionssitzung teilte der Verband der Aargauer Gemeindesozialdienste schriftlich mit, dass er die Meinung des Regierungsrats teilt.
Sozialhilfequote seit einigen Jahren rückläufig
Dieser informierte an der Kommissionssitzung, dass die Sozialhilfequote glücklicherweise seit einigen Jahren rückläufig ist und auch die Ausgaben sinken. Bei einer Umsetzung der Initiative stünde nach Abzug der Ausnahmefälle die unkooperative Langzeitbeziehende da. Für diese stehen heute schon Instrumente wie Auflagen, Weisungen und Sanktionen zur Verfügung, die weit über die Forderungen der Initiative hinausgehen. So kann beispielsweise der Grundbedarf um bis zu 30 % gekürzt werden. Die praktische Umsetzung der Initiative würde nur zu massiv mehr Administration führen und die Sozialdienste zusätzlich unnötig belasten, ohne einen Mehrwert zu schaffen.
In einer intensiv geführten Debatte stimmte die Kommission mit 12 zu 2 Stimmen und einer Enthaltung dem Regierungsrat zu, die Initiative als gültig zu erklären. Die abweichenden Stimmen begründeten ihre Haltung damit, dass der Titel der Initiative irreführend sei.
Der zweite Antrag des Regierungsrats wurde mit 8 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Debatte lässt sich kurz zusammenfassen, so Rotzetter. Diejenigen, die dem Regierungsrat folgten, waren der Meinung, dass der Regierungsrat in der Botschaft klar aufgezeigt hat, dass die Initiative keinen Mehrwert bringt, sondern nur Kosten und Administration verursacht. Das obsiegende Lager war der Ansicht, dass alles getan werden müsse, damit kein einziger Steuerfranken unberechtigt als Sozialhilfe ausbezahlt wird.
Es folgte eine grosse, grundsätzliche Debatte zwischen Rechts und Mitte-Links.
Das sagt der Regierungsrat
Zum Schluss warnt Sozialdirektor Jean-Pierre Gallati, diese Initiative werde ein Flop und toter Buchstabe bleiben, falls sie vom Volk angenommen werden sollte. Sie würde mehr Schaden als Nutzen anrichten, so Gallati.
Nun stimmt der Rat ab und erklärt die Initiative mit 130 : 0 für gültig. Und er empfiehlt sie mit 67 : 64 zur Annahme.