Grossbrand oder Chemieereignis: wie kann man Bevölkerung via Handy alarmieren?

Grossbrand oder Chemieereignis: wie kann man Bevölkerung via Handy alarmieren?
Grossrat Lukas Huber. Foto: Michael Küng

Grossrat Lukas Huber, GLP, Berikon, hat ein Postulat eingereicht zu einer Alarmierung, die ankommt - zu Bevölkerungsschutz im digitalen Zeitalter.

Er will den Regierungsrat einladen zu prüfen, wie der Kanton Aargau die geplante bundesweite Einführung einer Handy-Alarmierung (Cell Broadcast) wirksam in seine Alarmierungs- und Einsatzstrukturen integrieren kann und welche Optionen bestehen, die Bevölkerung auch bei kantonalen oder regionalen Ereignissen eigenständig und zeitgerecht über das Mobilfunknetz zu alarmieren.

Die Prüfung soll auch die Einführung eines eigenständigen Cell Broadcasts umfassen für den Fall, dass die vom Bund angestrebte Lösung nicht zustande kommen sollte. Begründung: Der Schutz der Bevölkerung in ausserordentlichen Lagen wie Naturereignissen, Industrie- oder Chemieunfällen, Grossbränden, grossflächigen Stromausfällen oder anderen sicherheitsrelevanten Ereignissen setzt eine rasche, verlässliche und möglichst vollständige Alarmierung voraus.

Der Bundesrat hat in seinem erläuternden Bericht zur Multikanalstrategie zur Information, Warnung und Alarmierung der Bevölkerung1 aufgezeigt, dass sogenannte Cell-Broadcast-Systeme ein hohes Potenzial besitzen, die Bevölkerung ohne App, ohne Registrierung und ohne Datenerhebung direkt und zeitkritisch zu erreichen. Gleichzeitig macht der Bericht deutlich, dass die Umsetzung dieser nationalen Lösung technisch, organisatorisch und zeitlich von verschiedenen Voraussetzungen und Abhängigkeiten geprägt ist.

Unabhängig von der gewählten technischen Lösung verbleibt die operative Verantwortung für den Bevölkerungsschutz – insbesondere für kantonale und regionale Ereignisse – bei den Kantonen, schreibt Huber weiter. Vor diesem Hintergrund sei es angezeigt, dass sich der Kanton Aargau frühzeitig mit seiner Rolle, den kantonalen Alarmierungsprozessen sowie möglichen Ergänzungs- und Ausweichszenarien befasst. Dabei gehe es ausdrücklich nicht um einen Alleingang gegen die bundesweiten Bestrebungen, sondern um die Sicherstellung der kantonalen Handlungsfähigkeit für den Fall, dass die nationale Lösung verzögert, eingeschränkt oder nicht im gewünschten Umfang wirksam zur Verfügung stehen sollte.