Gratis-öV im Aargau für Kinder und Jugendliche?

In einer Interpellation stellt Hans Peter Budmiger, GLP, Muri (Sprecher) dem Regierungsrat Fragen für einen kostenlosen ÖV für Kinder und Jugendliche im Kanton Aargau.
Der ÖV ist für viele Kinder und Jugendliche ein zentrales Mittel, um den Alltag zu bewältigen, schickt Budmiger in seinem Vorstoss voraus: Schulwege, Freizeitaktivitäten, Vereinsbesuche, Familienkontakte oder später auch der Arbeitsweg zur Lehre. Gleichzeitig belasten ÖV-Kosten das Familienbudget – besonders in Haushalten mit mehreren Kindern und/oder einem knappen Budget.
Unter sechs Jahren heute schon kostenlos
Während der ÖV für Kinder unter sechs Jahren heute bereits kostenlos ist, fallen ab dem Schulalter Ticketkosten an. Eine kantonale Regelung für einen kostenlosen ÖV für Kinder und Jugendliche von 6 bis 16 Jahren wäre ein direkter, spürbarer Beitrag zur Entlastung von Familien – unabhängig von Wohnort oder Einkommenssituation, schreibt Budmiger weiter.
Sie würde zudem die Selbstständigkeit der Kinder stärken, Elterntaxis reduzieren und ein klares Zeichen für eine nachhaltige Mobilitätsstrategie setzen. In anderen Kantonen laufen bereits erste Pilotprojekte oder politische Vorstösse. Es stelle sich daher auch für den Aargau die Frage, wie eine solche Lösung konkret ausgestaltet werden könnte – insbesondere hinsichtlich Umsetzung, Partnern und Kosten.
Budmiger bittet den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie könnte eine kantonale Regelung für kostenlosen ÖV für Kinder und Jugendliche (6–16 Jahre) technisch und vertraglich umgesetzt werden?
2. Mit wie vielen Verkehrsverbünden oder Organisationen müsste der Kanton voraussichtlich verhandeln, um eine einheitliche kantonale Lösung zu erreichen?
3. Welche Kosten müsste der Kanton übernehmen, und an welche Partner (z. B. A-Welle, SBB, Gemeinden) würden diese Zahlungen gehen?
4. In welchem Verhältnis stünden diese Ausgaben zu denjenigen, die der Kanton heute bereits für den ÖV aufwendet?
5. Welche heute bestehenden Kostenübernahmen (z. B. durch Gemeinden, Schulträger, Entschädigungsmodelle) würden durch eine zentrale kantonale Lösung entfallen?
6. Gibt es Erfahrungen oder Erkenntnisse aus anderen Kantonen oder Städten, die für eine Umsetzung im Aargau relevant sein könnten?
7. Wäre aus Sicht des Regierungsrats auch ein gestuftes Vorgehen denkbar – z. B. mit einer Pilotregion oder beschränkt auf bestimmte Altersgruppe?
8. Könnte bei einer Umsetzung anstatt des Alters beispielsweise der Abschluss des ersten Bildungswegs (z. B. obligatorische Schule, Lehre oder Matura) als Kriterium dienen? Wie würde sich ein solcher Ansatz auf die Kosten auswirken.
9. Welche positiven volkswirtschaftlichen Effekte wären aus Sicht des Regierungsrats bei einer Umsetzung zu erwarten (z. B. Mobilitätsverhalten, Familienbudget, Standortattraktivität)?