glp Aargau mit Änderung der kantonalen Richtlinien zur betäubungsmittelgestützten Behandlung zufrieden

glp Aargau mit Änderung der kantonalen Richtlinien zur betäubungsmittelgestützten Behandlung zufrieden
Lea Schmidmeister (SP): "Mit dem Vieraugenprinzip wird die Qualität und Sicherheit für Patient*innen gestärkt.“

Medienmitteilung zur Änderung der kantonalen Richtlinien zur betäubungsmittelgestützten Behandlung

 

Am 21. Oktober haben die Fraktionen GLP und SP eine dringliche Motion zur Anpassung der kantonalen Richtlinie bei betäubungsmittelgestützten Behandlungen eingereicht. Basis für den Vorstoss war eine beim Regierungsrat eingereichte Aufsichtsbeschwerde sowie die Berichterstattung im Tagesanzeiger zum Todesfall „Nick“ in der PDAG. Dies teilt die glp Aargau mit.

Obschon die Dringlichkeit im Parlament keine Mehrheit gefunden hat, habe der Regierungsrat die Brisanz des Themas erkannt und ein Gutachten erstellen lassen. Fazit der glp: "Die kantonale Richtlinie zur Substitutionsbehandlung im stationären Aufenthalt ist bundesrechtswirdig."

Die vom Regierungsrat neu angepasste Richtlinie tritt nun per 1. April 2026 in Kraft. Die Verfasserinnen der Motion, Manuela Ernst GLP und Lea Schmidmeister SP, zeigen sich laut Mitteilung zufrieden mit der Umsetzung.

„Der Regierungsrat hat schnell und richtig gehandelt, indem er die Richtlinie hat prüfen lassen und nun Rechtsklarheit geschaffen hat. Unser Vorstoss wurde somit äussert dringlich behandelt und in weniger als zwei Monaten umgesetzt“, wird Ernst zitiert. „Wir sind überzeugt, dass weitere Kantone, die ebenfalls die Abgabe von Betäubungsmittelsubstituten in Kliniken mittels fehlerhafter Richtlinien geregelt haben, nun nachziehen werden.“

Schmidmeister ergänzt: „Der Kanton nimmt so seine Verantwortung wahr, was gerade in Bezug auf die PDAG essentiell ist, weil der Kanton Eigentümerin ist. Mit dem Vieraugenprinzip wird die Qualität und Sicherheit für Patient*innen gestärkt.“