Glarner will Sonderprivatauszüge für Privatpersonen ermöglichen

Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, ob es möglich ist, dass Privatpersonen einen Sonderprivatauszug über sich selbst einholen können, und einen Bericht darüber vorzulegen. das verlangt SVP-Nationalrat Andreas Glarner im in der Fühlingssession 2024 eingereichten Postulat 24.3024.

Im konkreten Fall habe ein Lehrer versucht, einen Sonderprivatauszug über sich selbst zu erhalten, da er Kinder in einer von ihm selbst gegründeten Privatschule unterrichtet, schreibt Glarner als Begründung für das Postulat. Den Auszug habe er den Eltern aushändigen wollen.  Das Bundesamt für Justiz habe die Herausgabe eines solchen an die betroffene Lehrperson selbst verweigert, da er nicht über sich selbst einen Sonderprivatauszug bestellen könne, so Glarner weiter. Dies sei nur an eine hierarchisch höher gestellte Person, den Verwaltungsrat oder die Bewilligungsbehörde möglich. Glarner schreibt dazu: "Dies ist absurd und es gibt keinen vernünftigen Grund, warum eine Privatperson nicht einen solchen Auszug über sich selbst bestellen kann."