Glarner will Parlament den Lohn halbieren

Der Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner hat gegen Ende der Frühlingssession 2024 gleich einen kleinen Strauss von Vorstössen eingereicht. Am meisten zu reden geben - und chancenlos sein - wird ein Neuanlauf, dem Parlament den Lohn zu halbieren.

Das geht so: Die Bezüge der eidgenössischen Parlamentarier und Parlamentarierinnen seien wie folgt zu ändern:

Artikel 2 PRG, Jahreseinkommen für Vorbereitung der Ratsarbeit: 13 000 Franken steuerbar.

Artikel 3 und 8 PRG, Taggeld: 220 Franken steuerbar.

Artikel 9 PRG, Entschädigung für Kommissionspräsidenten und Kommissionspräsidentinnen: 220 Franken steuerbar.

Artikel 9 PRG, Entschädigung für Berichterstatter und Berichterstatterinnen: 110 Franken steuerbar.

Artikel 11 PRG, Artikel 9 VPRG, Zulage für Ratspräsidenten und Ratspräsidentinnen: 22 000 Franken steuerfrei.

Artikel 11 PRG, Artikel 9 VPRG, Zulage für Vizepräsidenten und Vizepräsidentinnen: 5500 Franken steuerfrei.

Als Begründung führt er in seiner parlamentarischen Initiative an, die Schweiz lebe vom Milizprinzip. Überall finden sich Personen, welche bereit sind, einen Dienst im Vereinswesen, für die Allgemeinheit, in der Gemeinde, im Bezirk, im Kanton kostenlos oder gegen geringste Entschädigung zu übernehmen, schreibt Glarner. Nur im eidgenössichen Parlament gelte dies nicht mehr.

Rechne man als Basis für das Engagement als Parlamentarier einen Aufwand von 50%,  so Glarner, "so haben alle Ratsmitglieder - gerechnet auf 100% -  einen Lohn von rund 250'000 Franken. Dies ist völlig überrissen und nur ganz wenige Parlamentsmitglieder würden einen solchen Lohn in der Privatwirtschaft erhalten, geschweige verdienen".

Nur noch ein Berichterstatter pro Geschäft

Bei Geschäften im Nationalrat berichtet im Plenum jeweils zu Beginn der Debatte je ein Sprecher bzw. eine Sprecherin in deutscher und meist in franzöischer Sprache über die Kommissionsverhandlungen und -empfehlungen. Glarner will jetzt mit einer zweiten parlamentarischen Initiative bewirken, dass jeweils nur noch ein/e Kommisionssprecher/in auftritt.

Um die Landessprachen entsprechend zu berücksichtigen, schlägt er vor, "könnte bei geraden Geschäftsnummern die deutsche und bei ungeraden Geschäftsnummern eine lateinische Sprache als Vorgabe gesetzt werden".

Er glaubt, dass die Effizienz des Ratsbetriebes enorm gesteigert werden könnte, "wenn die Berichterstattung aus den Kommissionen nur noch in einer Landessprache erfolgen würde. Immerhin könnte so die Redezeit in diesem Bereich praktisch halbiert werden. Angesichts der Tatsache, dass die Debatten im Saal ohnehin simultan übersetzt werden, erübrigt sich eine 2. Sprache ohnehin", so Glarner in seiner Begründung.

Preise für "Hilfsmittel" sollen sinken

Mit einer Motion schliesslich will Glarner den Bundesrat beauftragen, einen Erlassentwurf vorzulegen oder Massnahmen zu ergreifen, damit die Preise von Mittel- und Gegenstandsprodukte («Hilfsmitteln») sinken

  • zum Beispiel durch die Möglichkeit der Kostenübernahme für im Ausland bezogene Mittel und Gegenstände durch die Krankenversicherer
  • durch Vereinfachungen beim Parallelimport von Mittel und Gegenständen

 Als Begründung führt er, dass die obligatorische Krankenpflegeversicherun in aller Regel die Kosten von Mitteln und Gegenständen nicht übernehme, welche eine versicherte Person im Ausland bezogen hat. Aus der Branche sei immer wieder zu vernehmen, "dass swissmedic unnötig hohe Anforderungen an den Import von Produkten wie Rollstühlen oder Rollatoren stellt". Faktisch werde dadurch der inländische Markt geschützt, glaubt Galner, was die Preise in die Höhe treibe. Eine gesetzliche Anpassung soll dahin gehen, dass die in Europa zugelassenen Hilfsmittel "ohne weitere Prüfung durch die swissmedic importiert werden sollen".