Gesundheit: mehr Mittel zur Abgeltung gemeinwirtschaftlicher Leistungen

Die Weiterbildung von Assistenzakademikerinnen und Assistenzakademikern sowie tagesklinische Angebote von Rehabilitationskliniken gelten neu als gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL). Zudem erhöht sich die Vergütung für die Spitalseelsorge.

Der Regierungsrat hat verschiedene Anpassungen in der Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWLV) beschlossen. Sie treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Die finanziellen Mittel für die Anpassungen der GWLV sind bereits im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2026–2029 eingestellt, sodass aufgrund der Änderung kein finanzieller Mehrbedarf entsteht.

Weiterbildung von Assistenzakademikerinnen und Assistenzakademikern

Die Einstufung der Weiterbildung von Assistenzakademikerinnen und Assistenzakademikern als GWL dient dazu, diese Berufsgruppen den Medizinerinnen und Medizinern gleichzustellen und weitere Medizinalberufsgruppen zu unterstützen. Der Regierungsrat will so den Nachwuchs fördern und damit zur hohen Qualität des schweizerischen Gesundheitswesens beitragen. Die Änderung betrifft folgende Medizinalberufe und Fachbereiche:

  • Psychologinnen und Psychologen in postgradualer Weiterbildung
  • Pharmazeutinnen und Pharmazeuten in Weiterbildung zur Fachapothekerin beziehungsweise zum Fachapotheker Spitalpharmazie sowie zum Fähigkeitsausweis in klinischer Pharmazie
  • Labormedizin (postgraduale Weiterbildung zur Spezialistin oder zum Spezialisten für Labormedizin FAMH)

Das Departement Gesundheit und Soziales rechnet für die Jahre 2026–2029 mit 90 zusätzlich zu berücksichtigenden Weiterbildungsstellen in den genannten drei Bereichen. Bei einem Beitrag von 20'000 Franken pro Weiterbildungsstelle ergeben sich daraus jährliche Kosten von 1'800'000 Franken.

Tagesklinische Angebote an den Rehabilitationskliniken

Bei der Behandlung in Tageskliniken entstehen den Rehabilitationskliniken Kosten von durchschnittlich 332 Franken pro Behandlungstag und Fall. Davon sind jedoch nur 266 Franken über die geltenden Tarife abgedeckt. Der Kanton Aargau beteiligt sich deshalb neu mit einem Beitrag von 66 Franken pro Behandlungstag und Person mit Wohnsitz im Kanton Aargau an den ungedeckten Kosten. Das Departement Gesundheit und Soziales geht von einer steigenden Nachfrage nach dem tagesklinischen Angebot an Rehabilitationskliniken und dessen Ausbau aus. Daher ist eine sukzessive Anhebung der Mittel von 200'000 Franken im Jahr 2026 bis auf 500'000 Franken im Jahr 2029 vorgesehen.

Spitalseelsorge

Seit 2023 erhalten die Spitäler eine jährliche Pauschale für die Spitalseelsorge. Damit begleichen sie einen Teil der Kosten, die den Aargauer Landeskirchen für deren Aufgaben im Bereich der Spitalseelsorge entstehen. Aufgrund der sinkenden Mitgliederzahlen der Landeskirchen nehmen deren Einnahmen durch die Kirchensteuern ab, sodass die aktuellen Leistungen ab dem Jahr 2026 für die Spitalseelsorge nur mit einem deutlich höheren Kantonsbeitrag erbracht werden können. Der Regierungsrat hat deshalb beschlossen, die Vergütung für die Spitalseelsorge von 500'000 Franken auf 750'000 Franken zu erhöhen.