Geschlossene Therapieeinrichtung für Personen mit schweren Suchterkrankungen? - Motion wird zurückgezogen
Im wohl letzten Geschäft des heutigen Sitzungstages geht es um eine Motion von Miro Barp, SVP, Brugg (Sprecher), Dr. Titus Meier, FDP, Brugg, Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach, Daniele Mezzi, Mitte, Laufenburg, Jaqueline Felder, SVP, Boniswil, betreffend Errichtung einer geschlossenen Therapieeinrichtung für Personen mit schweren Suchterkrankungen.
Der Regierungsrat soll beauftragt werden, eine geschlossene Therapiestation für die Langzeitbehandlung von verwahrlosten, verwahrlosungsgefährdeten und straffälligen suchtkranken Menschen zu schaffen. In einer solchen Institution könnten langfristige behördliche Fürsorgerische Unterbringungen (FU) und Massnahmen nach Art. 60 StGB vollzogen werden. Dabei prüfe er, ob eine solche Einrichtung in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen betrieben werden könne, z. B. unter dem Dach des Strafvollzugskonkordats Nordwest- und Innerschweiz, heiosst es in der Motion.
Es kommt vermehrt zur Verelendung suchtkranker Menschen
Begründung: Seit einigen Jahren kommt es in der ganzen Schweiz wieder vermehrt zur Verelendung von suchtkranken Menschen. Die Hintergründe dafür seien vielfältig. Als wichtiger Treiber dieser Entwicklung wird der vermehrte Konsum von rauchbarem Kokain (Crack, Freebase) genannt, weil diese Drogen, vor allem in der Kombination mit Alkohol, zu einer Enthemmung der Konsumenten führten und diese Abhängigen ambulant nur schwer behandelbar seien. Als Folge davon haben sich auch im Kanton Aargau an einigen Hotspots Drogenszenen entwickelt, welche geprägt seien von Aggressivität und Vandalismus. Der Unmut in der Bevölkerung wachse, weil die öffentliche Ordnung zunehmend gefährdet sei. Dieser unheilvollen Entwicklung könne nicht mit der Errichtung von Gassenküchen und Konsumräumen begegnet werden.
Erstens hätten die Erfahrungen in verschiedenen grösseren Städten (Zürich, Lausanne) gezeigt, dass solche Einrichtungen eine Magnetwirkung haben und auch suchtkranke Menschen aus einem weiteren Umfeld anzögen. Zweitens lasse sich diese Gruppe von Konsumenten ambulant kaum betreuen, weil für sie keine Substitutionsbehandlung existiert. Drittens werde die Suchtkrankheit mit diesen Methoden unterhalten, statt behandelt. Die Problematik, die von diesen Konsumenten ausgehe, werde sich in absehbarer Zeit akzentuieren, weil Zürich – wie zu Zeiten des «Lettenelends» – wieder Rückführungen von Süchtigen, die sich in der Stadt Zürich aufhalten, in ihren Heimatkanton durchführen will.
Für diese Gruppe von suchtkranken Menschen, die in der Regel krankheitsbedingt nicht fähig seien, sich aus eigener Kraft einer Therapie zu unterziehen, bestünden keine zweckmässigen Behandlungsangebote. Praktisch alle Suchtkliniken werden offen geführt. Für den Vollzug von längerfristigen behördlichen Fürsorgerischen Unterbringungen (FU) und von strafrechtlichen Massnahmen nach Art. 60 StGB fehlten schweizweit geeignete, geschlossene Einrichtungen. Das führe dazu, dass entsprechende Massnahmen nur spärlich angeordnet werden, denn Voraussetzung für die zivil- oder strafrechtliche Anordnung einer Therapie sei die Verfügbarkeit einer geeigneten Anstalt. Eine solche Einrichtung könnte den Handlungsspielraum der Behörden bei der Bekämpfung der Verelendung der Suchtkranken, der Ghettoisierung von Teilen des öffentlichen Raumes und der Drogenkriminalität beträchtlich erhöhen, sind die Motionäre überzeugt.
Vorstoss "wurde teilweise nicht in unserem Sinne verstanden"
Die Regierung lehnt den Vorstoss ab. Man halte am Anliegen fest, ziehe aber den Vorstoss zurück, der teilweise nicht in ihrem Sinne verstanden worden sei, sagt jetzt Miro Barp. Es gehe lediglich darum, die geschlossene Unterbringung von 1 bis 3 Prozent der Suchtkranken genau anzuschauen, etwa bei Cracksüchtigen, "die nicht anders als durch eine geschlossene Unterbringung einer notwendigen Therapie zugeführt werden können", so Barp.
Das Anliegen gebe man nicht auf. Man werde als nächstes eine Interpellation einreichen, um noch offene Fragen zu klären, so Barp weiter.
Die Motion ist zurückgezogen, das Geschäft damit erledigt.