Gesamtverkehrskonzept Raum Baden: SVP gar nicht zufrieden - sie will, dass mindestens die Hälfte der Mittel in die Strasse fliessen

Gesamtverkehrskonzept Raum Baden: SVP gar nicht zufrieden - sie will, dass mindestens die Hälfte der Mittel in die Strasse fliessen
Der Bedeutung des MIV (das Bild ist aus Döttingen) wie bspw. Agglomerations-/Stadtverkehr, Verbindung unteres Aaretal (Raum Zurzach), Transitverkehr und dem Schwerverkehr (Industrie) werde kurz- bis mittelfristig keine Rechnung getragen, schreibt die SVP in ihrer Vernehmlassung. Foto: MKU

Ist die im GVK dargelegte Beurteilung des Handlungsbedarfs im Raum Baden und Umgebung nachvollziehbar? lautet die erste Frage in der Vernehmlassung des Kantons. Für die SVP ist diese völlig unzureichend. In ihrer Vernehmlassungsantwort begründet sie dies so:

Der Sicherstellung respektive der Verflüssigung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) werde wenig bis keine Rechnung getragen. Die Handlungsfelder «Bahn und Bus», «Fuss- und Veloverkehr», und «Stadt- und Freiraum» werden massiv mit 40 (von 50) Massnahmenblättern und MCHF 350 gefördert und übervorteilt während mit den Handlungsfeldern «Strassennetz und Betrieb sowie «Mobilitätsmanagement» mit 10 (von 50) Massnahmenblättern und MCHF 102 keine notwendigen Strassenkapazitäten geschaffen werden, kritisiert die SVP.

SVP hinterfragt Linienführung für Tram stark

Ob es nachvollziehbar ist, dass Raum für mögliche langfristige Verkehrslösungen (öVHauptkorridore und eine Strassennetzergänzung ZEL lang) im Richtplan gesichert wird, lautet die nächste Frage. Dies erachtet die SVP als "völlig nachvollziehbar".

Die SVP erachtet den ÖV-Hauptkorridor von Neuenhof über Wettingen (Bahnhof) nach Baden als sinnvoll, jedoch wird von ihr die aktuell geplante Linienführung über die Seestrasse Richtung Wettingen Tägerhard stark hinterfragt. Es entstehe der Eindruck, dass mit Biegen und Brechen die Zone Tägerhard anstatt die Zone Bahnhof langfristig mit der Limmattalbahn (LTB) erschlossen werden soll. Die aktuell geplante Linienführung gelte es zwingend zu revidieren.

Die Handlungsfelder «Bahn und Bus», «Fuss- und Veloverkehr», und «Stadt- und Freiraum» werden massiv mit 40 (von 50) Massnahmenblättern und MCHF 350 gefördert und übervorteilt während mit den Handlungsfeldern «Strassennetz und Betrieb sowie «Mobilitätsmanagement» mit 10 (von 50) Massnahmenblättern und MCHF 102 keine notwendigen Strassenkapazitäten geschaffen werden, sondern weitere Barrieren wie

- Aufbau von Dosieranlagen (zur Entlastung der Kernzonen und Förderung von FVV)

- Reduktion von Fahrspuren (zu Gunsten öV und FVV) oder Fahrverbote für Schwereverkehr

- Einführung von weiteren autofreien Nutzungen oder Zonen und Tempo 30 und einheitliches regionales Angebot an öffentlichen Parkplätzen und deren Bewirtschaftung

- Abwarten der potenziellen Massnahmenentfaltung und frühester Planungsbeginn «ZEL lang (+)» zur Strassennetzergänzung ab 2040 nach Eintreffen des Verkehrschaos/-kollaps

aufgebaut werden sollen, um den MIV aus den Agglomerationen und den Städten wie Baden und Wettingen zu verdrängen, heisst es in einem atemberaubend langen Satz in der SVP-Antwort weiter. Die SVP verweist dazu auf 3.5.8: «Der MIV soll bis 2040 in der Summe nicht zunehmen (Plafonierung)», was einer relativen Abnahme des MIV am Gesamtverkehr von 58% auf 44% entsprechen würde (vgl. 3.4).

"Links-grüne Scheuklappen ablegen"

Die SVP erwartet "die Ablegung der links-grünen Scheuklappen und deren Ideologie von der Verwaltung bei der Anpassung des Richtplans und der Planung des GVK Raum Baden und Umgebung". Die Handlungsfelder «Strassennetz und Betrieb» sowie «Mobilitätsmanagement» müssen echte Massnahmen zur Sicherstellung von Strassenkapazitäten für den MIV aufzeigen, wenn finanzielle Mittel für ein Gesamtverkehrskonzept (wie es die Bezeichnung bereits kundtut!) gesprochen werden sollen, heisst es bei der SVP weiter.

Von der Verwaltung müsse aufgezeigt werden können, dass mindestens die Hälfte der finanziell geforderten Ressourcen von über MCHF 452 in den Ausbau und die Optimierung des Verkehrsträgers Strasse fliesst. Weiter ist für die SVP nicht nachvollziehbar, warum das Gebiet Galgenbuck im GVK nicht behandelt wird. Ein wesentliches Umsetzungshindernis des GVK bestehe darin, dass die grösste Entwicklungs- und Baulandreserve der Stadt Baden (Gebiet Galgenbuck, Stadtteil Dättwil) im GVK verkehrstechnisch nicht explizit behandelt wird. Gemäss § 46 BauV ist eine Einzonung nur zulässig, wenn die hinreichende verkehrliche Erschliessung nachgewiesen ist. Wird die verkehrstechnische Erschliessung des Galgenbuck-Areals im GVK nicht berücksichtigt, fehle dieser Nachweis auf übergeordneter Ebene. Damit sei die Umsetzung der Siedlungsentwicklung Galgenbuck planungsrechtlich blockiert, was einen klaren Widerspruch zur Zielsetzung des GVK, für die SVP darstellt.

Allgemein schreibt die SVP zur Vernehmlassung: "Eine professionelle Gesamtverkehrsplanung (GVK) muss alle Verkehrsträger/-systeme und deren Benützer berücksichtigen und im Sinne der (finanziellen) Ressourcenallokation die Herausforderungen (Bedürfnisse, Kapazitäten) schwergewichtig lösen." Die vorliegende Anpassung des Richtplans mit «Gesamtverkehrskonzept Raum Baden und Umgebung» werde diesem Leistungsanspruch in keiner Art und Weise gerecht, da von Seiten der Verwaltung die ideologische Haltung eingenommen worden sei und dementsprechend einmal mehr der MIV auf dem Verkehrsträger Strasse keine Priorität eingeräumt werde.

Der MIV soll zu Gunsten des ÖV und/oder des FVV massiv eingeschränkt werden, steht für die SVP fest. Die Haltung der Verwaltung komme mit der zeitnahen (kurz-/mittelfristigen) Planungsanweisung und der örtlichen Festsetzung in der Richtplananpassung (RPK M 1.2), der Veloinfrastruktur (RPK M 4.1) und der Eisenbahnvorhabens (RPK 3.2) klar und deutlich zum Ausdruck. Lediglich die langfristige Planungsanweisung und örtliche Festlegung «Festsetzung ZEL lang» (RPK 2.2) offenbare minimale Handlungsfreiheit für die Aufwertung des MIV. Um dies zu erreichen, werde aber unmittelbar die Entlassung von drei geplanten Vorhaben (ZEL Baden West, ZEL Baden Martinsbergtunnel, Baldeggtunnel mit Umfahrung Untersiggenthal) angestrebt.

Der Bedeutung des MIV wie bspw. Agglomerations-/Stadtverkehr, Verbindung unteres Aaretal (Raum Zurzach), Transitverkehr und dem Schwerverkehr (Industrie) werde kurz- bis mittelfristig keine Rechnung getragen. Langfristig (2040) soll eine erneute Lagebeurteilung mit Überprüfung der Wirksamkeit des GVK-Massnahmefächers vorgenommen werden, bis bestenfalls mit der Planung, geschweige denn Umsetzung, des Projektes «ZEL lang» Wirkung im Ziel entfacht wird. Das ist für die SVP nicht akzeptierbar. So fordert die SVP:

1. die Überprüfung der vorgeschlagenen des GVK-Massnamenfächers in den Handlungsfelder «Bahn und Bus», «Fuss- und Veloverkehr», und «Stadt- und Freiraum» auf Notwendigkeit und Abkehr vom Wünschbaren mit Kostenreduktion von geplanten MCHF 350 um MCHF 124 und somit einem verbleibenden maximalen Kostendach von MCHF 226.

2. die Überprüfung der vorgeschlagenen des GVK-Massnamenfächers in den Handlungsfeldern «Strassennetz und Betrieb» sowie «Mobilitätsmanagement» auf Notwendigkeit und Ab-kehr vom Wünschbaren mit Kostenreduktion von geplanten MCHF 102 um MCHF 56 und somit einem verbleibenden maximalen Kostendach von MCHF 56.

3. die vorgeschlagene Festsetzung der «Zentrumsentlastung lang» (ZEL lang) sowie derer unmittelbarer Planungsaufnahme mit Ausarbeitung eines (kosten-)optimierten Zentrumsumfahrungsprojektes über maximal MCHF 320 gemäss ersten Kosteneruierung nach GVK Raum Baden und Umgebung, Fachbericht Handlungsfeld Strassennetz und Betrieb (Anhang 4 zur Beilage 2, 4.1.4, Kosten vertiefte Varianten):

4. die Berücksichtigung des grenzüberschreitenden Mehrverkehrs und Aktualisierung der Datengrundlagen Die SVP fordert, dass der GVK Raum Baden und Umgebung um eine aktualisierte und realitätsnahe Betrachtung des grenzüberschreitenden Pendler- und Schwerverkehrs aus Deutschland ergänzt wird. Der GVK stützt sich in wesentlichen Teilen der Verkehrsanalyse und der Modellierung auf Verkehrszahlen aus dem Jahr 2019 (vgl. Abbildung regionale Verkehrsbelastung, Seite 29), obwohl sich das Verkehrsaufkommen bis 2026 nachweislich erhöht hat.

Gleichzeitig rechne Baden-Württemberg bis 2040/45 mit weiterem Bevölkerungswachstum, insbesondere im erwerbsfähigen Alter, was zu zusätzlichem Grenzgänger Verkehr sowie weiter zunehmendem Güterund Schwerverkehr in Richtung Schweiz führe. Diese extern verursachten Verkehrsströme würden im GVK nicht ausreichend berücksichtigt, heisst es in der SVP-Antwort weiter, "während gleichzeitig von einer Plafonierung des motorisierten Individualverkehrs ausgegangen wird". Die Nichtberücksichtigung dieser Faktoren führe zu einer systematischen Unterschätzung der Verkehrsbelastung und bewirke einen massiven Standortnachteil für das untere Aaretal (Raum Zurzach), insbesondere für Industrie, Gewerbe, Pendler und den regionalen Wirtschaftsverkehr.