Gerichtsverhandlung gegen sechs junge Männer unter anderem zum Vorwurf von Sabotageakten am Glasfaserkabelnetz in Rheinfelden
Im Strafverfahren gegen sechs junge Männer (gegen einen jungen Mann wird das Verfahren im Jugendstrafverfahren durchgeführt, welches nicht öffentlich ist), die unter anderem wegen Sabotageakten am Glasfaserkabelnetz in Rheinfelden AG und weiteren Delikten angeklagt sind, kommt es ab Montag, 27. April 2026, zur Gerichtsverhandlung vor dem Bezirksgericht Rheinfelden. Dies teilen die Gerichte Kanton Aargau mit.
Lange Liste von Deliktsvorwürfen, auch zu Cyberangriffen
Die Verhandlung dauert voraussichtlich 7 bis 8 Tage. Sie findet in den Räumlichkeiten der Feuerwehr Rheinfelden, Riburgerstrasse 8, in Rheinfelden statt. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Hauptbeschuldigten mehrere Dutzend Delikte vor, welche sie zwischen Februar 2022 und Mai 2024 begangen haben sollen. Die Jugendlichen, welche alle aus der Region stammen, werden unter anderem beschuldigt, im Dezember 2023 mehrfach das Glasfaserkabelnetz in Rheinfelden durchschnitten zu haben. Tausende Kunden waren in der Folge offline.
Ihnen werden auch Cyberangriffe, gewerbsmässiger und bandenmässiger Diebstahl, mehrfache teils versuchte Brandstiftung, Störung des öffentlichen Verkehrs, mehrfache versuchte Erpressung, mehrfache Sachbeschädigung, teilweise mit grossem Schaden, mehrfache Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache teilweise versuchte Nötigung, strafbare Vorbereitungshandlungen zu Raub und weitere Delikte vorgeworfen.
Strafanträge für 3 Hauptbeschuldigten zwischen 6 und 10 Jahren
Einzelnen Beschuldigten wird zudem die Beschaffung, der Besitz, der Konsum sowie die versuchte Verbreitung von verbotener Pornografie vorgeworfen. Nebst dem sehr hohen erbeuteten Deliktsbetrag wurde auch ein hoher Schaden verursacht. Neben Privatpersonen und Firmen befinden sich, aufgrund der Sabotageakten an Einrichtungen für die Allgemeinheit auch mehrere öffentliche Institutionen. Die Staatsanwaltschaft beantragt für die drei Hauptbeschuldigten, von denen zwei in Haft sitzen, Freiheitsstrafen von zehn, acht und sechs Jahren.
Ablauf der Verhandlung Die Verhandlung findet in den Räumlichkeiten der Feuerwehr Rheinfelden, Riburgstrasse 8, in Rheinfelden, an folgenden Tagen, jeweils ab 08.30 Uhr statt:
• Montag, 27. April 2026 • Mittwoch, 29. April 2026 • Donnerstag, 30. April 2026 2 von 2 • Donnerstag, 07. Mai 2026 • Freitag, 08. Mai 2026 • Montag, 11. Mai 2026 • Dienstag, 12. Mai 2026 • Donnerstag, 11. Juni 2026
Eine Endzeit der Verhandlungsdauer an den Abenden kann nicht angegeben werden; sie richtet sich nach dem konkreten Zeitbedarf.
Das Gericht wird im Laufe der Verhandlung über den genauen zeitlichen Ablauf und die Urteilseröffnung orientieren. Vorgesehen ist, dass die Befragungen der Beteiligten im April stattfinden wird und die Plädoyers ab Mai folgen werden.
Wer teilnehmen will, muss sich bis 17. April anmelden
Anmeldung Wer an der Verhandlung teilnehmen möchte, muss sich bis am Freitag, 17. April 2026, anmelden. Dies gilt sowohl für Medienschaffende als auch für Privatpersonen. Die Anmeldung ist zu richten an bezirksgericht.rheinfelden@ag.ch Unter Angabe • des Vor- und Nachnamens • des Geburtsdatums.
Für den Einlass zur Verhandlung ist ein Personalausweis (Identitätskarte, Pass) vorzuweisen. Medienschaffende haben sich unter Angabe von Namen und Medienunternehmen anzumelden. Die Verhandlung findet im ersten Stock statt, die Örtlichkeit verfügt über keinen Lift und ist nicht rollstuhlgängig. Da die Platzverhältnisse beschränkt sind, ist es laut Mitteilung möglich, dass nicht alle Personen, die sich anmelden, teilnehmen können. Grundsätzlich werden die Anmeldungen nach ihrem Eingang berücksichtigt.
Aufgrund ihrer Rolle eines Bindeglieds zwischen den Gerichten und der Bevölkerung werden in erster Linie die Vertreterinnen und Vertreter der Medien berücksichtigt. Die angemeldeten Medienschaffenden und Privatpersonen erhalten nach der Anmeldung weitere Informationen, insbesondere über die definitive Zulassung. Weitere Auskünfte sind laut Mitteilung der Gerichte Kanton Aargau zurzeit nicht möglich. Es ergeht der Hinweis, dass Bild- und Tonaufnahmen innerhalb der als Gerichtsgebäude dienenden Liegenschaft nicht gestattet sind. Überdies sind bei der Berichterstattung die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte, zu wahren.