Geothermie: das antwortete der Bundesrat in der Fragestunde Matthias Jauslin

Der Aargauer Nationalrat Matthias Jauslin (GLP) hat dem Bundesrat in der Fragestunde zwei Fragen zur Geothermie gestellt und beantwortet bekommen. Jauslin wollte Klarheit für die Branche der Geothermie über die neue CO2-Verordnung. Die Vorschläge der Vernehmlassung benachteiligen die indirekte Nutzung, was das Aus für viele Projekte bedeuten würde, schrieb Jauslin, und fragte:
"- Wann wird der Bundesrat die neue CO2-Verordung in Kraft setzen?
- Wird der Bundesrat von der Benachteiligung der indirekten Nutzung in Art. 112 und 113a der CO2-Verordnung absehen?
- Will der Bundesrat die Vorschläge des Entlastungspakets bereits in der aktuellen Verordnungsrevision vorziehen?"
Antwort des Bundesrates vom 10.03.2025
- Der Bundesrat wird im Frühjahr 2025 über die neue CO2-Verordnung und deren Inkrafttreten entscheiden.
- Der Entscheid des Bundesrats kann nicht vorweggenommen werden.
- Das Vernehmlassungsverfahren zum Entlastungspaket 27 läuft bis am 5. Mai 2025. Es ist vorgesehen, dass der Bundesrat die Botschaft ans Parlament im September 2025 verabschiedet. Auch in diesem Punkt kann der Entscheid des Bundesrats nicht vorweggenommen werden.
Matthias Jauslin wollte aber noch mehr wissen vom Bundesrat. In einer zweiten Frage schrieb er, dass heute die allermeisten Geothermie-Projekte auf eine direkte Nutzung der Erdwärme mit Optimierung mittels Wärmepumpe setzen. Diese Projekte werden vom BFE "als indirekte Nutzung eingeteilt und würden mit der neuen CO2-Verordnung verunmöglicht", wie Jauslin schrieb. Seine Fragen lauteten:
"- Ist der Bundesrat bereit mit der Geothermie-Branche über eine sinnvollere Einsetzung der Fördermittel zu sprechen?
- Ist der Bundesrat bereit die Definition der indirekten Nutzung an die aktuellen Standards der Geothermie-Industrie anzupassen?"
Antwort des Bundesrates vom 10.03.2025
Das Parlament hat entschieden, die Unterstützung für die direkte Nutzung der Geothermie zur Wärmebereitstellung fortzuführen (Art. 34a Abs. 1 Bst. a des CO2-Gesetzes). Zudem steht bis 2030 ein neues Instrument zur Verfügung, das die indirekte Nutzung geothermischer Ressourcen ermöglicht, wenn sich die geplante direkte Nutzung nach der Explorationsbohrung als nicht möglich erweist (Art. 34a Abs. 2). Der Gesetzgeber hat diesbezüglich im CO2-Gesetz eine Priorisierung der Förderung der direkten Nutzung der Geothermie über diejenige der indirekten Förderung verlangt.
In der Vernehmlassung zur CO2-Verordnung vom 26. Juni 2024 hat der Bundesrat in Art. 113a Abs. 2 deshalb vorgeschlagen, dass die begrenzten verfügbaren Mittel zur Förderung der Nutzung der Geothermie in erster Linie für Projekte zur direkten Nutzung der Geothermie für die Wärmebereitstellung eingesetzt werden. Anhang 12a des Entwurfs der CO2-Verordnung definiert die Erschliessung für eine indirekte Nutzung, die anrechenbaren Investitionskosten, das Verfahren für die Unterstützung der Erschliessung der Ressourcen sowie die Nutzung der Geodaten durch swisstopo.
Der Bundesrat wertet die Rückmeldung zur Vernehmlassung der neuen CO2-Verordnung aktuell aus und wird die Verordnung im Frühjahr 2025 beschliessen. Diesem Entscheid könne nicht vorgegriffen werden, so die abschliessende Antwort des Bundesrates.