Gekürzte Lehrer-Lohnsumme: Gemeinden sollen das Geld für bestimmtes Engagement bekommen

In einer am 14. Januar im Grossen Rat eingereichten Motion der Fraktionen FDP (Sprecherin Jeanine Glarner, Möriken-Wildegg) und SVP sowie Uriel Seibert, EVP, Schöftland, geht e sum einen Lohnabzug bei Lehrpersonen.

Die Motionäre fordern den Regierungsrat auf, die rechtlichen Grundlagen so anzupassen, dass die Lohnsumme aus einem gemäss §9 Abs. 3 LDLP vorgenommenen Lohnabzuges für Lehrpersonen dann den Schulen vor Ort zur Verwendung steht, wenn sich die Schule mit der Übernahme eines Mentorats zum begleiteten Berufseinstieg für den Berufsnachwuchs engagiert.

Begründet wird die Forderung so: Gemäss Lehrerlohndekret §9 wird beim Anfangslohn eine Kürzung des Lohnes um 5% vorgenommen, wenn Lehrpersonen nicht über eine für die Funktion massgebende Qualifikation verfügen. Nach geltendem Recht steht die gekürzte Lohnsumme der Schule vor Ort aber nicht zur Verfügung, um damit in die Schul- und Unterrichtsentwicklung oder die Weiterbildungen der Lehrpersonen zu investieren. Das Geld steht ihnen auch dann nicht zur Verfügung, wenn sich die Schulen in der Nachwuchsförderung engagieren und an Programmen wie QUEST oder BAMA Plus teilnehmen und somit einen begleiteten Berufseinstieg ermöglichen.

Geld soll für vielerlei eingesetzt werden können

Es liege im Interesse der Schulen, den eigenen Berufsnachwuchs zu fördern und in den Berufseinstieg zu begleiten, so die Motionäre. Jedoch bestünden aktuell keine Anreize, sondern lediglich zusätzlicher Aufwand. Deshalb soll den Schulen mit einer Anpassung der rechtlichen Grundlagen die gekürzte Lohnsumme dann zur Verfügung stehen, wenn sie sich im Rahmen eines Mentorats für den begleiteten Berufseinstieg engagieren. Dieses Geld soll an den Schulen für die allgemeine Schul- und Unterrichtsentwicklung, für Weiterbildungen der Lehrpersonen, die administrative Entlastung von Lehrpersonen oder als Prämien für im Bereich des Berufsnachwuchses verdienstvolle Lehrpersonen verwendet werden können, fordern die Motionäre.