Gegenvorschlag zur Gewässer-Initiative

Gegenvorschlag zur Gewässer-Initiative
Im Bild die Bünz in Wildegg. Foto: MKU

Der Regierungsrat lehnt die Volksinitiative "Gewässer-Initiative Kanton Aargau – Mehr lebendige Feuchtgebiete für den Kanton Aargau" ab und unterbreitet gleichzeitig einen indirekten Gegenvorschlag. Dieser sieht vor, dass die in der Initiative geforderte Umsetzung der Wiedervernässung parallel in den drei Landschaftsräumen Wald, Landwirtschaft und Siedlung erfolgt. Ziel ist, bis 2060 auf freiwilliger Basis 1'000 Hektar Feuchtgebiete zu schaffen. Dies teilt der Regierungsrat mit.

Die Aargauische Volksinitiative "Gewässer-Initiative Kanton Aargau – Mehr lebendige Feuchtgebiete für den Kanton Aargau" verlangt folgende Ergänzung von § 42 der Kantonsverfassung: "Kanton und Gemeinden sorgen zum Schutz und zur Vernetzung des Lebensraums Wasser dafür, dass innert zwanzig Jahren nach Inkrafttreten dieser Verfassungsbestimmung, die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Feuchtgebietsflächen geschaffen werden."

Initianten: bereits 90 Prozent der ehemaligen Feuchtflächen verloren

Die Initianten begründen die Initiative damit, dass im Wasserkanton Aargau bereits 90 Prozent der ehemaligen Feuchtflächen verloren gegangen seien. Dies habe besorgniserregende Auswirkungen auf die Artenvielfalt. Die auf Feuchtgebiete angewiesenen Pflanzen und Tiere wie Fische, Frösche, Libellen und Vögel seien überdurchschnittlich gefährdet. Zur Erhaltung und zum Schutz der Biodiversität müssten deshalb mehr qualitativ hochwertige feuchte Lebensräume geschaffen werden. Erforderlich seien dazu zusätzliche Flächen in der Grössenordnung von 1‘000 Hektar (entspricht rund 0,7 Prozent der Kantonsfläche).

Der Regierungsrat lehnt die Initiative ab. Die von den Initianten geforderte Sicherung und Umsetzung der notwendigen Flächen innert zwanzig Jahren ist aus Sicht des Regierungsrats unrealistisch. Die Umsetzung des Verfassungsartikels zum Auenschutzpark – innert zwanzig Jahren einen Auenschutzpark zu schaffen, der eine Gesamtfläche von mindestens 1 Prozent der Kantonsfläche aufweist – hat verdeutliche: Eine behördenverbindliche Festlegung in der vorgegebenen Zeit sei wohl möglich, die Umsetzung der quantitativen Ziele und insbesondere der qualitativen Ziele erfordere allerdings mehr Zeit.