Gabriela Suter will farbige Radverkehrsflächen - was sagt der Bundesrat dazu?
In einer im Juni eingereichten Motion will die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter den Bundesrat beauftragen, "die Vorschriften so anzupassen, dass die farbige Kennzeichnung von Radverkehrsflächen nicht nur an Gefahrenstellen, sondern auf allen Radverkehrsflächen möglich ist".
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bundesgesetz über Velowege in Kraft, schreibt Suter. Mit dem deutlichen Ja zum Bundesbeschluss Velo habe die Stimmbevölkerung ihren Wunsch nach einem sicheren, durchgängigen und attraktiven Velowegnetz zum Ausdruck gebracht. Viele Strassen seien allerdings nicht überall genügend breit, um baulich getrennte Velowege zu errichten.
Im länderübergreifenden Forschungsprojekt RADBEST wurde untersucht, wie Velofahren auf Hauptstrassen bei beengten Verhältnissen sicherer und komfortabler gestaltet werden kann. RADBEST entstand im Rahmen der D-A-CH Kooperation Verkehrsinfrastrukturforschung 2022 und wurde vom Bundesamt für Strassen ASTRA mitfinanziert. Der Ergebnisbericht zeige Lösungen für die Veloinfrastruktur auf, wie es gelingen kann, auch unter nicht optimalen Rahmenbedingungen ein möglichst sicheres und komfortables Benutzen für alle Gruppen von Velofahrenden zu ermöglichen, schreibt Suter weiter.
Wird in den Niederlanden oder in Dänemark seit langem praktiziert
Eine Empfehlung sei das Einfärben von Veloflächen mit Farbasphalt oder einer farbigen Deckschicht, wie es in anderen Ländern, etwa in der Niederlande oder in Dänemark, seit langem praktiziert wird. Die Einfärbung trägt dazu bei, die Velowege besser vom restlichen Verkehr zu trennen. Das farbige Netz macht das Velofahren nicht nur sicherer, sondern lädt aufgrund der besseren Sichtbarkeit auch zum Velofahren ein.
Gemäss Weisungen des UVEK vom 11. Juli 2024 über besondere Markierungen auf der Fahrbahn darf die rote Einfärbung von Radstreifen nur «auf Haupt- und vortrittsberechtigten Nebenstrassen mit einem hohen Verkehrsaufkommen und einzig in Verzweigungs- oder Einspurbereichen angebracht werden, wo aufgrund der Verkehrs- oder Sichtverhältnisse eine erhöhte Gefahr besteht, dass der motorisierte Verkehr beim Queren des Radstreifens das Vortrittsrecht der Radfahrerinnen und Radfahrer missachtet.»
Suter lädt daher den Bundesrat ein, diese Weisung und allenfalls auch die Signalisationsverordnung so anzupassen, dass eine Einfärbung immer dann möglich ist, wenn die Sichtbarkeit des Veloverkehrs aufgrund der lokalen Verhältnisse zu verbessern ist. Die Einfärbung könnte in einer anderen Farbe als Rot vorgenommen werden, (z.B. Beige), damit die Gefahrenstellen deutlich erkennbar bleiben.
Warum der Bundesrat den Vorstoss derzeit ablehnt
Mit einer punktuellen Einfärbung von Konfliktstellen nach aktueller Regelung soll die Sicherheit des Veloverkehrs verbessert werden, antwortet der Bundesrat. Mit der im Bundesgesetz über Velowege postulierten grundsätzlichen Entflechtung des Veloverkehrs vom motorisierten Verkehr, aber auch vom Fussverkehr, wachse der Anspruch für eine klarere Trennung der Verkehrsflächen, schreibt er.
Die Stadt Zürich hat in diesem Zusammenhang, nach Absprache mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), die Wirkungsanalyse «Zürich, Roteinfärbungen von Veloinfrastruktur» durchführen lassen. Aktuell werden laut Bundesrat die Ergebnisse vom ASTRA analysiert und anschliessend der Handlungsbedarf definiert. Um dieser Prüfung nicht vorzugreifen, beantragt er, die Motion abzulehnen.