Gabriela Suter: schwimmende Badebereiche in Schweizer Städten?
Gegen Sessionsende hat die Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter eine Interpellation eingereicht:
- Wie beurteilt der Bundesrat die Möglichkeit, in Schweizer Flüssen temporäre oder fest installierte schwimmende Badebereiche (z. B. Pontons oder abgegrenzte Schwimmzonen) nach dem Vorbild in der Seine in Paris zu bewilligen?
- Welche bundesrechtlichen Bestimmungen (insb. Gewässerschutz-, Wasserbau- und Schifffahrtsrecht) sind für solche Anlagen massgeblich?
- Unter welchen Voraussetzungen wären schwimmende Badeplattformen in Fliessgewässern (Flüssen und Kanälen) mit dem Gewässerschutzgesetz vereinbar?
- Inwiefern sind bundesrechtliche Vorgaben zur Schifffahrtssicherheit zu beachten?
- Wie beurteilt der Bundesrat die Haftungsfrage bei Unfällen in offiziell eingerichteten Flussbadezonen im Vergleich zum freien Schwimmen?
- Sieht der Bundesrat aufgrund zunehmender Hitzeperioden Handlungsbedarf, den Zugang zu sicheren Badezonen in Städten zu fördern?
- Welche Rolle kommt dem Bund im Verhältnis zu Kantonen und Gemeinden bei Bewilligung und Koordination solcher Anlagen zu?
In vielen europäischen Städten werden Flüsse zunehmend als Naherholungsräume genutzt, begründet Suter ihren Vorstoss. Das Beispiel der Seine in Paris zeige, dass fest installierte oder schwimmende Badebereiche ein sicheres Schwimmen im innerstädtischen Fluss ermöglichen.
Anlagen bestehen aus Pontons – schwimmfähigen Plattformen aus Holz und Metall
Diese Anlagen bestehen aus Pontons – schwimmfähigen Plattformen aus Holz und Metall, die fest verankert sind. Auf ihnen gibt es Abgrenzungen, Einstiegsleitern, Rettungsringe und Sicherheitsausrüstung.
Solche Badeinfrastrukturen unterscheiden sich von den meisten Schweizer Anlagen, die bisher am Ufer oder in ruhigen Seenbereichen liegen. Die Pariser Lösung integriert die Badezone direkt in den Fluss, mit klar markierten Schwimmbahnen, und bietet so eine sichere, städtische Schwimmmöglichkeit.
In der Schweiz regeln Gewässerschutz-, Wasserbau- und Schifffahrtsrecht Eingriffe in Flüsse streng. Hinzu kommen Haftungs- und Verantwortungsfragen für offiziell eingerichtete Flussbadezonen.
Gabriela Suter bittet den Bundesrat zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen schwimmende oder fest installierte Badebereiche in Schweizer Flüssen und Kanälen realisierbar wären. Suter: "Eine klare Antwort würde den Gemeinden Planungssicherheit für sichere und umweltverträgliche Badeangebote geben und sowohl den Freizeitwert der Flüsse und Kanäle, als auch den gesundheitlichen Nutzen der Bevölkerung steigern."