Was tun etwa bei Stalking? - fraktionsübergreifende Motion zur Optimierung des Aargauer Bedrohungsmanagements

Eine neu im Grossen rat eingereichte Motion fordert eine Optimierung des Aargauer Bedrohungsmanagements durch einen automatischen Vollzug ausserkantonaler Anordnungen im Bereich des Gewaltschutzes. Eingereicht wurde sie von Luzia Capanni, SP, Windisch (Sprecherin), Lelia Hunziker, SP, Aarau, Michael Notter, die Mitte, Niederrohrdorf, Stephan Müller, SVP, Möhlin, Norbert Stichert, FDP, Untersiggenthal, Lutz Fischer, EVP, Wettingen, Manuela Ernst, GLP, Wettingen, Maurus Kaufmann, Grüne, Seon.

Darin bitten die Motionäre/innen den Regierungsrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit die Aargauer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden künftig über die Kompetenz und die Pflicht verfügen, Anordnungen anderer Kantone im Bereich des Gewaltschutzes zu vollziehen und Verstösse zu ahnden. Zudem soll sich der Regierungsrat auf nationaler Ebene für eine schweizweite Harmonisierung einsetzen, damit entsprechende polizeiliche Anordnungen generell auch über Kantonsgrenzen hinweg Rechtswirkung entfalten.

Anordnungen rechtlich auf das jeweilige Kantonsgebiet beschränkt

Begründet wird der Vorstoss wie folgt: Bei der Umsetzung von polizeilichen Gewaltschutzmassnahmen wie Kontakt- oder Annäherungsverboten stellen interkantonale Sachverhalte eine besondere Herausforderung dar. Da solche Anordnungen rechtlich auf das jeweilige Kantonsgebiet beschränkt sind, entfalten sie keine automatische Wirkung über die Kantonsgrenzen hinaus. Dies führe zu einer gefährlichen Rechtslücke, insbesondere in Fällen von häuslicher Gewalt oder Stalking, heisst es im Vorstoss.

Ein Beispiel: Wird eine gefährdende Person im Kanton Luzern mit einem Kontaktverbot belegt, kann sie sich dennoch ungehindert im Kanton Aargau aufhalten und die betroffene Person (z. B. die ExPartnerin) von dort aus kontaktieren – sei es grenzüberschreitend oder direkt, wenn die betroffene Person etwa im Kanton Aargau arbeitet. Da die polizeiliche Anordnung des Kantons Luzern im Kanton Aargau keine automatische Wirkung entfaltet, sind den Aargauer Behörden die Hände gebunden: Ein Einschreiten sei erst möglich, wenn die Aargauer Polizei Kenntnis vom Sachverhalt erhält und eine eigene Anordnung erlässt, was Zeit kostet und den Schutz der betroffenen Person gefährde.

Polizeiliche Anordnungen zum Gewaltschutz sollen auch über die Kantonsgrenzen hinaus verbindlich und vollstreckbar sein

Gefährdende Personen orientieren sich nicht an Kantonsgrenzen, der Gewaltschutz dürfe es ebenso wenig tun. Die Motion fordert daher, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass polizeiliche Anordnungen zum Gewaltschutz auch über die Kantonsgrenzen hinaus verbindlich und vollstreckbar sind. Die Aargauer Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sollen künftig die Kompetenz und die Pflicht erhalten, Anordnungen aus anderen Kantonen zu vollziehen und Verstösse dagegen zu ahnden.

Das schaffe mehr Rechtssicherheit, stärke die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und verbessere den Opferschutz. Darüber hinaus soll sich der Kanton Aargau in den zuständigen Gremien für eine schweizweite Regelung einsetzen, um eine kohärente und wirksame Lösung für den interkantonalen Vollzug von Gewaltschutzmassnahmen zu erreichen, sei es durch koordinierte kantonale Gesetzgebungen oder ein zukünftiges Bundesgesetz.