Fragestunde: das sagt der Bundesrat zum Thema "Reduktion der TFA-Belastung"
In der Fragestunde diese Woche stellte die Aargauer Nationalrätin Simona Brizzi (SP) dem Bundesrat mehrere Fragen. Wir publizieren sie hier des Verständnisses halber nochmals ab, und darunter die Antwort des Bundesrates.
Die überarbeitete ChemRRV sieht eine Beschränkung der teilweise halogenierten, ungesättigten Fluorkohlenwasserstoffen (HFO) vor, Kühlmitteln, die sich zu TFA abbauen können. Sie gelten als Hauptquelle für die TFA-Belastung unserer Böden und Gewässer, gefolgt von PFAS-haltigen Pestiziden.
- Welche Auswirkungen wird das Verbot auf die TFA-Belastung von Böden und Gewässern haben, in welcher Zeit?
- Sind weitere Massnahmen geplant, um diese TFA-Belastung zu senken?
- Wenn ja, bis wann?
- Wenn nein, warum?
Das antwortete der Bundesrat
Die neuen Regelungen führen dazu, dass schrittweise verschiedene Anwendungen mit HFO-Kältemitteln nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen und damit weniger TFA in die Atmosphäre gelangt. Gestaffelt ab 2027 sind bestimmte Kühlgeräte im Haushalt, Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen betroffen.
Bei Pflanzenschutzmitteln findet eine Überprüfung bestehender Zulassungen für Wirkstoffe, die sich zu TFA abbauen können, statt. Der Bundesrat hat sich dazu in seiner Stellungnahme zur Motion 25.3374 Schneider Meret «Keine neuen Bewilligungen für Pflanzenschutzmittel, die PFAS enthalten» geäussert. Weitere Regelungen sind aktuell Gegenstand der Diskussionen zu einer umfassenden PFAS-Beschränkung in der Europäischen Union (EU). Der Bundesrat wird nach einem Beschluss in der EU eine Übernahme in der Schweiz prüfen.
Da HFO-Kältemittel in der Atmosphäre über weite Strecken transportiert werden können, ist eine globale Regelung anzustreben, beispielsweise über das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe.