Fragen aus dem Grossen Rat zur Notwendigkeit zweier neuer Mittelschulstandorte

Fragen aus dem Grossen Rat zur Notwendigkeit zweier neuer Mittelschulstandorte
Jeanine Glarner (FDP), Sprecherin des Vorstosses. Foto: Michael Küng

In einer Interpellation stellen Jeanine Glarner, FDP, Möriken-Wildegg (Sprecherin), Colette Basler, SP, Zeihen, Stephan Müller, SVP, Möhlin, Ruth Müri, Grüne, Baden, Jürg Baur, Mitte, Brugg, Uriel Seibert, EVP, Schöftland, Markus Lang, GLP, Brugg, drängende Fragen zur Schülerzahlentwicklung und der Notwendigkeit von zwei neuen Mittelschulstandorten.

Sie begründen den Vorstoss so: Der Kanton Aargau hat anhand von Prognosen zur Schülerzahlentwicklung (Planungsbericht «Aargauer Mittelschulen: Entwicklungsstrategie 2045, Beilage zur Botschaft 19.214) den Bedarf für den Bau von zusätzlichem Schulraum für die Mittelschulen im Aargau ermittelt. Der Planungsbericht aus dem Jahr 2019 ging bei den Gymnasien von einem Mehrbedarf von 106 Abteilungen im Jahr 2045/46 gegenüber 2022/2023 aus. Der Bericht legte basierend auf den Schülerzahlprognosen dar, dass bis 2030 eine weitere Kantonsschule für 22 Abteilungen notwendig sein dürfte, um diesen Mehrbedarf decken zu können. Einen entsprechenden Leitsatz verabschiedete der Grosse Rat im Jahr 2019.

Aufgrund von neuen Erweiterungsoptionen im Raum Aarau aus dem Jahr 2020 überprüfte der Regierungsrat diese Strategie. Mit der Botschaft 23.414 zur Aufnahme von zwei neuen Mittelschulstandorten in das Schulgesetz revidierte er die Prognosen. Der erforderliche Bedarf stieg um weitere rund 40 Abteilungen – aufgrund der Bevölkerungsentwicklung und einem prognostizierten Anstieg der Maturitätsquote. Als Konklusion stellte der Regierungsrat fest, heisst es in der Interpellation weiter, "dass nicht nur ein zusätzlicher Kantonsschulstandort im Mittelland notwendig sei, sondern deren zwei".

2 neue Mittelschulen: erste Zweifel in der Debatte

Bereits bei der Behandlung der Botschaft 23.414 wurde dies vereinzelt angezweifelt. Der Grosse Rat aber verabschiedete in 1. und 2. Beratung die Änderung des Schulgesetzes und damit die Festsetzung von zwei neuen Standorten in Brugg-Windisch und Lenzburg. Eine Festsetzung im Schulgesetz bedeutete schliesslich noch keine Realisierung von zwei Standorten. Dennoch plant der Kanton Aargau aktuell neben dem Ausbau der Kantonsschule Wohlen auf 55 Abteilungen an zwei neuen Standorten von Mittelschulen in BruggWindisch und Lenzburg mit je 44 Abteilungen, heisst es im Vorstoss weiter.

Aufgrund der neusten schweizweiten Entwicklungen seien die effektiven Schülerzahlen rückläufig, auch im Kanton Aargau. Dies habe mittelfristig Auswirkungen auf die Anzahl Schülerinnen und Schüler an den Mittelschulen.

Deshalb bitten die Interpellantinnen und Interpellanten den Regierungsrat, folgende Fragen zu beantworten:

1. Zu welchen Resultaten führt die Überprüfung der Prognosen zur Schülerzahlentwicklung an den Aargauer Mittelschulen aus dem Jahr 2022 (Botschaft 23.414) aufgrund der effektiven Zahlen?

a) Wie stark sinken die Schülerinnen- und Schülerzahlen aufgrund der demografischen Entwicklung im Kanton Aargau?

b) Wie stark steigen die Schülerinnen- und Schülerzahlen aufgrund der Zuwanderung in den Kanton Aargau (aufgeteilt in Zuwanderung aus dem Ausland und Zuwanderung aus anderen Kantonen)?

c) Wie stark sinken die Schülerinnen- und Schülerzahlen insgesamt (unter Berücksichtigung von Antworten a) und b)?

d) Wie ist die Prognose für die Entwicklung der Maturitätsquote im Kanton Aargau bis ins Jahr 2050?

2. Inwiefern wird der Regierungsrat anhand der Überprüfung der effektiven Zahlen auch den Bedarf von neuem Schulraum für die Mittelschulen im Aargau anpassen?

3. Welche Potenziale, die in der Botschaft 23.414, Tabelle 12, S. 38, aufgezeigt wurden, können in Aarau realisiert werden?

4. Sollten die Überprüfung der Schülerzahlen und der Ausbau der Mittelschulen in Aarau ergeben, dass in Zukunft nur ein zusätzlicher Standort benötigt wird, stellen sich folgende Fragen:

a) Wann wird die Planung und damit die weiteren, hohen Kostenfolgen für einen der beiden Standorte gestoppt?

b) Wie hoch wären die Einsparungen an Investitionskosten?

c) Wie hoch wären die jährlichen Einsparungen für Abschreibungen, Betrieb und Unterhalt?