Förderprogramm Energie: Regierung will Förderungen im Gebäudebereich mit 128 Mio. Franken weiterführen
Der Regierungsrat beantragt einen Verpflichtungskredit "Förderprogramm Energie 2027–2030" über 127,8 Millionen Franken. Davon sind maximal 58,33 Millionen Franken kantonale Mittel vorgesehen; die übrigen Mittel stammen aus Globalbeiträgen des Bundes. Das Programm trage zum Erreichen der klima- und energiepolitischen Ziele sowie zur Versorgungssicherheit bei, heisst es dazu in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Es sei zudem so ausgestaltet, dass mit einem möglichst effizienten Einsatz kantonaler Gelder ein möglichst hoher Anteil an Bundesgeldern aus der CO2-Abgabe in den Kanton Aargau zurückgeführt werden. Die öffentliche Anhörung zum Verpflichtungskredit dauert bis am 3. Juli 2026.
Der Bund verfolgt das langfristige Ziel, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf Netto-Null zu reduzieren. Dieses Ziel wurde durch die Annahme des Klima- und Innovationsgesetzes (KIG) am 18. Juni 2023 vom Schweizer Volk bestätigt. Das Bundesgesetz legt nebst dem Ziel "Netto Null bis 2050" auch ein Zwischenziel für die Reduktion der Treibhausgasemissionen per 2040 fest – minus 75 Prozent gegenüber 1990 – und gibt Richtwerte für einzelne Sektoren vor.
Gebäude für knapp 40 Prozent des Energieverbrauchs verantwortlich
In der Schweiz sind Gebäude für gut 40 Prozent des Energieverbrauchs und für knapp einen Viertel der CO2-Emissionen verantwortlich. Entsprechend der Aufgabenteilung mit dem Bund liegt die Zuständigkeit Aufgabenteilung mit dem Bund liegt die Zuständigkeit für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem bei den Kantonen. Die vom Grossen Rat am 24. März 2026 beschlossene kantonale Strategie energieAARGAU übernimmt die Zielsetzungen der Energiestrategie 2050 des Bundes. Der Gebäudebereich spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Gemäss KIG sind die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor per 2040 bereits um 82 Prozent gegenüber 1990 zu vermindern. 2021 betrug die Reduktion der Treibhausgasemissionen der Gebäude im Kanton Aargau 38 Prozent gegenüber 1990. Für die Erreichung der nationalen Klimaziele seien daher zusätzliche Anstrengungen auf kantonaler Ebene notwendig, heisst es in der Mitteilung weiter.
Nebst gesetzlichen Vorgaben wirken demnach zielgerichtete Förderprogramme unterstützend beim Ersatz fossiler Heizsysteme, steigern die Energieeffizienz und fördern den Ausbau von einheimischen, erneuerbaren Energien. Die Erfahrungen mit den Förderprogrammen der letzten Jahre hätten gezeigt, "dass die Energieeffizienz wirksam gesteigert und der CO2-Ausstoss markant gesenkt werden kann". Sie helfen laut Mitteilung mit, den Absenkpfad des CO2-Ausstosses zu beschleunigen und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Versorgungssicherheit insbesondere im Winterhalbjahr.
Ziel: möglichst viele CO2-Gelder in den Aargau zurückholen
Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat nun die nahtlose Weiterführung von wirkungsorientierten Förderungen im Gebäudebereich mit einem Verpflichtungskredit "Förderprogramm Energie 2027–2030" für einen einmaligen Bruttoaufwand von 127,8 Millionen Franken. Davon sind maximal 58,33 Millionen Franken kantonale Mittel vorgesehen; die übrigen Mittel stammen aus Globalbeiträgen des Bundes. Das "Förderprogramm Energie 2027–2030" unterstützt Massnahmen zugunsten der Energieeffizienz und für den Ersatz von Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Systeme. Zudem stehen auch weiterhin Mittel für Pilotanlagen zur Verfügung. Das Programm ist so ausgestaltet, dass mit einem möglichst effizienten Einsatz kantonaler Gelder ein möglichst hoher Anteil an Bundesgeldern aus der CO2-Abgabe in den Kanton Aargau zurückgeführt werden.
Regierung will Mitnahmeeffekte reduzieren
Das überarbeitete Förderprogramm soll seine Mittel gezielt auf Massnahmen ausrichten, die ohne finanzielle Unterstützung nicht oder nur in ungenügendem Umfang umgesetzt würden. Konkret soll die Förderung prioritär für Massnahmen mit hohen nichtamortisierbaren Mehrkosten sowie für Investitionen mit hohen Anfangskosten eingesetzt werden, insbesondere bei umfassenden Verbesserungen der Gebäudehülle, beim Erreichen anspruchsvoller Effizienzstandards sowie beim Ersatz fossiler Heizungen. Durch diese Schwerpunktsetzung sollen zusätzliche energetische Wirkungen erzielt und unerwünschte Mitnahmeeffekte wirksam reduziert werden.
Jüngste Entscheide auf Bundesebene berücksichtigt
Im Rahmen des Entlastungspakets 27 (EP 27) des Bundes sollten gemäss Botschaft des Bundesrates die Mittel aus der CO2-Abgabe für das Gebäudeprogramm ab 2027 drastisch reduziert werden. In den parlamentarischen Beratungen zum EP 27 schlug die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) mit Unterstützung des Kanton Aargaus vor, die Einsparungen auf höchstens 200 Millionen Franken pro Jahr zu begrenzen. Sowohl der Ständerat wie auch der Nationalrat gingen auf diesen Vorschlag ein und hiessen entsprechende Anpassungen gut. Somit werden weiterhin Globalbeiträge in Form eines Sockelbeitrags und eines Ergänzungsbeitrags an die Kantone zur Verfügung gestellt. Die eidgenössischen Räte verabschiedeten das EP 27 anlässlich der Frühjahrsession 2026. Die Vorlage unterliegt dem fakultativen Referendum.
Damit es keinen Unterbruch im Programm gibt, soll das kantonale "Förderprogramm Energie 2027–2030" am 1. Januar 2027 starten. Die öffentliche Anhörung zum entsprechenden Verpflichtungskredit startet heute Donnerstag, 2. April 2026, und endet am 3. Juli 2026.
Anhörungsunterlagen zum Förderprogramm Energie 2027–2030; Verpflichtungskredit