Förderbeitrag für Luft/Wasser-Wärmepumpen auf dem Minimum belassen, dafür Stromspeicher fördern?

Förderbeitrag für Luft/Wasser-Wärmepumpen auf dem Minimum belassen, dafür Stromspeicher fördern?
Im Bild zwei Wärmepumpen bei einem Neubau. Foto: MKU

In einer Motion will Adrian Meier, FDP, Menziken, den Regierungsrat auffordern, beim durch den Grossen Rat am 19. November 2024 beschlossenen "Förderprogramm Energie 2025-2026" den Förderbeitrag der Luft/Wasser-Wärmepumpen (HFM M-05) wie bisher auf dem Minimum zu belassen und mit den freiwerdenden Mitteln stattdessen Stromspeicher zu fördern.

Meier begründet seine Forderung so: Der Grosse Rat habe am 19. November 2024 die Fortführung des Förderprogrammes Energie bis Ende Jahr 2026 beschlossen. Dabei wurde ein Bruttokredit von 97,2 Millionen Franken entgegen dem regierungsrätlichen Vorschlag von 88,25 Millionen beschlossen. In der Kommissionssynopse ist für den höheren Kredit folgender Kommentar hinterlegt, so Meier: "Die gegenüber dem Antrag des Regierungsrats zusätzlich für die Jahre 2025 und 2026 zur Verfügung stehenden Mittel sollen für die Förderung von LuftWasser-Wärmepumpen, die Förderung von Fernwärmezentralen und -netzen oder für einen entsprechenden Mix eingesetzt werden."

Die vorliegende Motion will nun wie bisher den Förderbeitrag für Luft/Wasser-Wärmepumpen auf dem Minimum gemäss HFM M-05 belassen. Die dadurch freiwerdenden Mittel (netto) soll der Kanton in die Förderung von Stromspeichern investieren, fordert Meier. Die geförderten Stromspeicher sollten netzdienlich wie auch energiedienlich betrieben werden können.

Regierungsrat will Vorstoss nur als Postulat entgegennehmen

Der Regierungsrat lehnt die Motion ab beziehungsweise ist bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen. Das Anliegen des Motionärs, Stromspeicher bei der Ausgestaltung von Förderprogrammen künftig stärker zu berücksichtigen, sei grundsätzlich begrüssenswert. Die Optimierung des Eigenverbrauchs beziehungsweise des Verbrauchs von vor Ort produziertem Strom aus Photovoltaik (PV) habe mehrere Vorteile. Neben den Vorzügen für den Inhaber der PV-Anlage, welche sich in der Kostenersparnis durch verringerten Netzbezug, sowie grösserer Unabhängigkeit des Stromverbrauchs widerspiegeln, sei die Optimierung auch aus Sicht des Netzausbaus grundsätzlich zu begrüssen.

Da der bereinigte Antrag zur Erhöhung des Verpflichtungskredits zugunsten der Förderung von Luft/Wasser-Wärmepumpen, Fernwärmezentralen und Fernwärmenetzen oder für einen entsprechenden Mix deutlich angenommen wurde, erachtet der Regierungsrat eine baldige Umwidmung dieser Mittel jedoch als fragwürdig. Dies insbesondere, als dadurch die Gelder aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe nicht mehr im selben Umfang abgeholt werden könnten. Der Bezug der Gelder aus der Teilzweckbindung ist an die Bedingung geknüpft, dass durch den Mitteleinsatz der CO2-Ausstoss reduziert wird und dass die Kantone ein einheitliches Förderprogramm betreiben. Hierfür wurde das Harmonisierte Fördermodell der Kantone (HFM 2015) erarbeitet.

Er will den Vorstoss nicht als Motion, jedoch als Postulat entgegennehmen. Der Motionär ist damit einverstanden, der Vorstoss wird stillschweigend als Postulat überwiesen.