Flugplatz Kägiswil nur noch für die Rega? - Bundesrat prüft Varianten, lehnt aber Vorstoss von Matthias Jauslin ab
Der Aargauer GLP-Nationalrat Matthias Jauslin will den Bundesrat via Motion vom Parlament beauftragen lassen, dem luftfahrtpolitischen Bericht des Bundesrates aus dem Jahre 2016 Nachdruck zu verleihen und Massnahmen zu treffen, damit der für die Aus- und Weiterbildung wichtige Flugplatz Kägiswil auch in Zukunft für die Flächenfliegerei erhalten bleibt. Den Vorstoss reichte Jauslin Ende September ein, nachdem bekannt geworden war, dass, so Jauslin, "aktuelle Anstrengungen des Bundes zeigen (...), dass der Flugplatz Kägiswil in eine REGA-Maintenance-Basis umgenutzt werden soll und der bisherige Flugbetrieb zur Aufgabe gezwungen würde – obwohl eine Koexistenz durchaus möglich wäre".
Jauslin: Rega-Wegzug aus Zürich gar nicht zwingend
Das SIL-Objektblatt sehe vor, so Jauslin weiter, dass der Flugplatz Kägiswil in erster Linie der fliegerischen Aus- und Weiterbildung, Touristik- und Geschäftsflügen sowie dem Motor-, Segelflug- und Fallschirmsport dienen soll. Das "hinter den Kulissen eröffnete Schattenverfahren mit der REGA umgeht die Rechte der heutigen Flugplatzhalterin und ist intransparent. Zudem ist bekannt, dass die Flughafen Zürich AG der REGA für ihre Maintenance-Basis einen Ersatzstandort im Flughafenperimeter anbietet und somit ein Wegzug aus Zürich gar nicht zwingend ist".
Da sämtliche Zivilflugplätze in der näheren und weiteren Umgebung um den Flugplatz Kägiswil bereits bis zur jeweils zulässigen Grenze ausgelastet sind, können diese weder die in Kägiswil stationierten Flugzeuge noch deren Flugbewegungen einfach so aufnehmen, schreibt Jauslin weiter.
Darum lehnt der Bundesrat den Vorstoss ab
In seiner jetzt vorliege4den Antwort schreibt der Bundesrat, der ehemalige Militärflugplatz Kägiswil soll gemäss dem SIL-Objektblatt vom 2. September 2020 in ein ziviles Flugfeld umgenutzt werden. Das Umnutzungsverfahren, welches die Zukunft der Flächenfliegerei sichern soll, wird vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) durchgeführt.
Die erfolgreiche Umnutzung erscheine zum heutigen Zeitpunkt ungewiss, da die Gesuchstellerin (Flugplatzgenossenschaft Obwalden FGOW) die notwendigen Zustimmungen der Landeigentümer im Flugplatzperimeter bisher nicht beibringen kann, so der Bundesrat. Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 6. Mai 2025 die Notwendigkeit dieser Zustimmungen bestätigt. Das Bundesgericht ist mit Urteil vom 6. Oktober 2025 nicht auf die Beschwerde der FGOW eingetreten.
Rega-Basis auch eine Möglichkeit, Kägiswil für Luftfahrt zu erhalten
Gleichwohl habe das UVEK Varianten geprüft, wie Kägiswil gemäss dem Bericht 2016 über die Luftfahrtpolitik der Schweiz weiterhin der Aviatik dienen könne und das Netz von Flugfeldern in seiner Substanz erhalten bleibe. Das Projekt der Rega, in Kägiswil eine Basis für den Unterhalt der Helikopterflotte zu errichten, sei auch eine Möglichkeit, den Standort Kägiswil für die Luftfahrt zu erhalten. Anfang 2025 startete der Planungsprozess für die Anpassung des SIL-Objektblatts. Dieser wird rund ein Jahr beanspruchen.
Um sämtliche Möglichkeiten weiterhin offen zu halten, werde das UVEK die grundsätzliche Machbarkeit einer Mischnutzung zwischen der Rega und der FGOW auf der Grundlage des geltenden Objektblatts prüfen. Mit diesem Vorgehen beabsichtigt der Bundesrat, wie er abschliessend festhält, "Kägiswil als Flugplatzanlage zu erhalten". Die Motion empfiehlt er dem Parlament zu Ablehnung.