Finanzierung der Pflegeversorgung kantonalisieren? - Regierung will Anliegen prüfen
Mit einer Motion verlangen Titus Meier, FDP, Brugg (Sprecher), Andreas Schmid, FDP, Lenzburg, Edith Saner, Mitte, Birmenstorf, Luzia Capanni, SP, Windisch, Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri, Hanspeter Hilfiker, FDP, Aarau, Severin Lüscher, Grüne, Schöftland, Markus Schneider, Mitte, Baden, Patrick Gosteli, SVP, Böttstein, Lukas Huber, GLP, Berikon und Reto Wettstein, FDP, Brugg, die Kantonalisierung von Planung und Finanzierung der Pflegeversorgung.
Nun liegt die Antwort der Regierung vot. Sie lehnt die Motion ab beziehungsweise wäre zur Entgegennahme als Postulat bereit. Für die Fragestellung der Zuordnung der Aufgaben der Planung und der Finanzierung der ambulanten, intermediären und stationären Pflegeversorgung seien die Grundsätze der Subsidiarität (die Aufgaben sind demjenigen Gemeinwesen zuzuordnen, das sie am besten erfüllen kann, und der fiskalischen Äquivalenz (Gestaltungskompetenz und Finanzierung soweit möglich auf der gleichen Ebene) zu berücksichtigen, schreibt sie einleitend.
Heute sind die Gemeinden zuständig
Wie sie in ihrer Stellungnahme auf die (25.280) Interpellation der Mitte-Fraktion (Sprecher Andre Rotzetter, Buchs) vom 23. September 2025 zu Auswirkungen eines möglichen finanziellen Engagements des Kantons im Bereich Pflegefinanzierung, Projekt Vereinbarung von Familie und Beruf sowie Ergänzungsleistungen für Familien ausgeführt hat, sind heute die Gemeinden zuständig für die Planung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten und qualitativ guten Angebots der ambulanten und stationären Langzeitpflege.
Zudem sind sie für die Bestimmung und die Regelung der finanziellen Abgeltung von regionalen Anlauf- und Beratungsstellen für betagte Personen zuständig. Der Kanton stellt mit der Pflegeheimkonzeption Hilfestellungen für die Planungen der Gemeinden (IstZustand und Prognosen) bereit und macht Vorgaben zu den Richtwerten. Der Regierungsrat erlässt die Pflegeheimliste und legt in einer kantonalen Tarifordnung die Normkosten fest, nach denen die Restkosten für die ambulante (ausgenommen Organisationen mit Leistungsvereinbarung mit einer Gemeinde) und stationäre Langzeitpflege bestimmt werden.
Verlagerung von heutigen Aufgaben der Gemeinden zu den Versorgungsregionen vorgesehen
Im Ziel 12 der Gesundheitspolitischen Gesamtplanung (GGpl) 2030 wird die Rolle der Planung der ambulanten, intermediären und stationären Pflegeversorgung, die Koordination und Vernetzung sowie die Sicherstellung einer regionalen Anlaufstelle den neu zu bildenden Versorgungsregionen zugeordnet. Damit ist eine Verlagerung von heutigen Aufgaben der Gemeinden zu den Versorgungsregionen vorgesehen, heisst es in der Antwort der Regierung weiter.
Für den Kanton ist im Ziel 12 der GGpl 2030 vorgesehen, dass dieser die ihm bisher gemäss Pflegegesetz zustehenden Aufgaben wie das Führen der Pflegeheimliste gemäss den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung, die Festlegung der minimalen Qualitätsstandards, die Festlegung der Pflegenormkosten und den Betrieb der Clearingstelle übernimmt sowie zusätzlich die Versorgungsregionen mit Betriebsbeiträgen unterstützt.
Damit den künftigen grossen Herausforderungen in der Pflegeversorgung aufgrund der demografischen Entwicklung begegnet werden kann, ist ein lokal und regional auf die unterschiedlichen Altersstrukturen und Bedürfnisse abgestimmtes Angebot an Infrastruktur, Beratungs-, Hilfs- und Betreuungsdiensten sowie ambulanten, intermediären und stationären Pflegeangeboten notwendig. Aufgrund der regional grossen Unterschiede in der demografischen Entwicklung und den heterogenen Strukturen im Kanton Aargau sei eine regionale und lokale Umsetzung unumgänglich und einer zentralen, kantonalen Steuerung grundsätzlich überlegen.
"Mit Versorgungsregionen können die Kräfte gebündelt werden"
Mit den in der GGpl 2030 vorgesehenen Versorgungsregionen können die Kräfte gebündelt, Synergien genutzt und professionelle Strukturen aufgebaut werden, was die einzelnen Gemeinden in deren Planungsaufgaben entlastet sowie auch in deren Alterspolitik unterstützt. Die Gemeinden können zusätzlich mit der Gestaltung einer lokal und regional abgestimmten Alterspolitik gezielt Einfluss nehmen, um die ältere Bevölkerung unter möglichst zweckmässigen und wirtschaftlichen Bedingungen zu unterstützen.
Regierung: so können Gemeinden Pflegekosten beeinflussen
Was die Aspekte der Beeinflussung der Tarife der Pflegekosten angeht, können die Gemeinden heute gemäss Regierungsantwort die Pflegekosten mit der Tariffestlegung im Rahmen der Leistungsvereinbarungen mit den Spitexorganisationen beziehungsweise mit öffentlichen Ausschreibungen beeinflussen. Mit der Einführung der neuen Pflegefinanzierung 2032 im Rahmen der Umsetzung EFAS werden jedoch neu die Verbände der Leistungserbringer und Versicherer für die Tarifvereinbarungen zuständig sein.
Betreffend den Grundsatz der Subsidiarität weist der Regierungsrat darauf hin, dass wie oben dargelegt die grösste Beeinflussung eines bedarfsgerechten, effizienten und wirtschaftlichen Angebots und altersgerechten Umfelds sowie auch damit verbunden die Wirkung auf die Pflegekosten bereits heute bei den Gemeinden liegt und gemäss GGpl 2030 für die von den Gemeinden gebildeten Versorgungsregionen vorgesehen ist.
Die vollständige Verlagerung der Planungsaufgaben für das pflegerische Versorgungsangebot zum Kanton würde somit dem Grundsatz der Subsidiarität widersprechen. Weil wie oben zur Subsidiarität dargelegt die Gestaltungskompetenz wesentlich bei den Gemeinden oder der durch sie zu bildenden Versorgungsregionen liegt, sei gemäss dem Grundsatz der fiskalischen Äquivalenz auch der Finanzierungsanteil der öffentlichen Hand für die Pflegeversorgung auf Gemeindeebene anzusiedeln.
Was die Fragen der finanziellen Anreize und Belastung der Gemeinden durch Angebote für das altersgerechte Wohnen und die Umsetzung der (24.198) Motion Tobias Hottiger, FDP, Zofingen (Sprecher), Hans-Peter Budmiger, GLP, Muri, Martin Egloff, FDP, Wettingen, Lucia Engeli, SP, Unterentfelden, Manuela Ernst, GLP, Wettingen, Karin Faes, FDP, Schöftland, Karin Koch Wick, Mitte, Bremgarten, Arsène Perroud, SP, Wohlen, vom 25. Juni 2024 betreffend Finanzierung der Restkosten in der stationären Langzeitpflege nach Massgabe der Einwohnerzahlen der Gemeinden betrifft, hat der Regierungsrat in seiner Stellungnahme auf die Motion darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Umsetzung der GGpl 2030 sowie hinsichtlich der Einführung von EFAS (Einheitliche Finanzierung der Leistungen, Anm. der Redaktion) die Finanzströme als Ganzes überprüft und das PflG entsprechend angepasst wird.
Im Jahr 2026 wird der Regierungsrat unter Einbezug der Akteure die Fragen der Bildung der Versorgungsregionen und die Überprüfung der Finanzströme bearbeiten. Ab dem zweiten Quartal 2027 werden die Rechtsetzungsarbeiten zur Änderung des Pflegegesetzes aufgenommen.
Zusammenfassend ist der Regierungsrat der Ansicht, dass eine Verlagerung der Planungsaufgaben und des Finanzierungsanteils der öffentlichen Hand der Pflegeversorgung von den Gemeinden auf den Kanton die Anforderungen an die Subsidiarität und fiskalische Äquivalenz nicht erfüllen kann. Die regionalen Begebenheiten seien sehr unterschiedlich und bedürften lokal und regional abgestimmter Lösungen, die am besten im Rahmen von Versorgungsregionen erreicht werden können, schreibt die Regierung weiter.
Perspektiven der Gemeinden haben sich verdüstert
Sie kann aber nachvollziehen, dass die steigenden finanzpolitischen Herausforderungen auf kommunaler Ebene für viele Gemeinden ein wichtiges und drängendes Thema seien und damit auch eine finanzielle Unterstützung durch den Kanton in den Fokus rückt. Während sich die Finanzlage der Gemeinden über mehrere Jahre kontinuierlich verbessert hat (die Summe der Rechnungsüberschüsse stieg an, immer mehr Gemeinden konnten ein Nettovermögen statt einer Nettoschuld ausweisen), haben sich die Perspektiven unterdessen verdüstert.
Regierung will Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton in ausgewählten Aufgabengebieten zu überprüfen
Kostensteigerungen, wie sie besonders ausgeprägt im Pflegebereich anfallen, aber etwa auch der sich bei vielen Gemeinden abzeichnende steigende Investitionsbedarf machen es schwieriger, ausgeglichene Budgets zu erreichen. Aufgrund dieser Ausgangslage ist die Regierung bereit, die Motion als Postulat entgegenzunehmen, wie sie schreibt. Zudem will sie beispielsweise die Haushaltsentwicklung auf beiden Staatsebenen analysieren und die Aufgabenteilung zwischen den Gemeinden und dem Kanton in ausgewählten Aufgabengebieten überprüfen. Konsequenzen der Umsetzung, insbesondere Auswirkungen auf die Aufgaben- und Finanzplanung.