Finanzdirektor Dieth: "Es geht uns gut, wir stehen gut da. Übertreiben wir es nicht"
Nachfolgend das Votum von Finanzdirektor Markus Dieth im Wortlaut:
"Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Grossrätinnen und Grossräte. Der Kanton Aargau verfügt derzeit in der Tat über eine solide Finanzlage. Gleichzeitig stehen aber auch große finanzielle Herausforderungen bevor, die den Finanzhaushalt in den kommenden Jahren sicher auch stark unter Druck setzen werden. Nicht alle diese Risiken sind im AFP bereits eingeplant.
Trotzdem sieht der Regierungsrat Handlungsspielraum für eine massvolle Steuerentlastung und beantragt für das Budget 2026 eine Senkung des Steuerfußes um 5 Prozentpunkte. Dank der Ausgleichsreserve können die eingestellten Plandefizite im AFP verkraftet und wichtige Vorhaben und Investitionen in die Zukunft des Kantons umgesetzt werden werden. Die Fehlbeträge im Budget und in den Planjahren sind höher als noch im letzten AFP.
So ist im Budget 2026 keine Ausschüttung der SNB zurzeit eingeplant und die Steuerfusssenkung führt zu einem hohen Minderertrag. Ab 2028 wird der Kantonshaushalt mit der Einführung der Bundesreform über die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Einrichtungen EFAS und auch der Abschaffung des Eigenmietwerts stark belastet. Zudem stehen in der Planperiode hohe Investitionstätigkeiten an.
1,7 Milliarden Franken Investitionsausgaben geplant
So werden über die vier Jahre insgesamt 1,7 Milliarden Franken Investitionsausgaben geplant, mehrheitlich in Bildungseinrichtungen, aber auch in Sicherheit, Verkehrsinfrastruktur, Informatik und Hochwasserschutz. Daraus resultieren aus der heutigen Sicht hohe Plandefizite, die aufgrund der soliden Finanzlage des hohen Bestandes der Ausgleichsreserve verkraftbar sind. Diese gute Ausgangslage ist nicht selbstverständlich, wie man mit Blick auf andere Kantone feststellen kann.
Mit einer vorausschauenden und umsichtigen Finanzpolitik, mit Sondererträgen aber auch und einer hohen Ausgabedisziplin in der Verwaltung haben wir haben sie in den letzten Jahren den heute vorhandenen finanziellen Handlungsspielraum erarbeitet. Nun stehen in der Budgetberatung, aber auch im Zusammenhang mit weiteren Vorstößen beispielsweise auch die Aufhebung des Finanzierungsmodell oder Verwaltungsbremse, Startquotenbremse, Forderungen zur Debatte, die den Kanton finanziell auch wieder belasten und seine Fähigkeit zur Bewältigung der Aufgaben und Leistungen, die ihm vom Volk übertragen wurden, schwäch Ich appelliere an Im Namen des Gehen Sie wie der Regierungsrat sorgsam mit dem Finanzhaushalt um.
Geben Sie den angesparten Franken nur einmal aus. Setzen Sie Steuererleichterungen gezielt und wirksam ein, das heißt strategisch und zukunftsgerichtet. Auch wenn die Ausgleichsreserve heute sehr gut dotiert ist, wird sie mit allen diesen Forderungen schneller als beabsichtigt. Das bedeutet, dass damit auch das Eigenkapital aufgebraucht wird und der Kanton sehr schnell wieder Schulden anhäuft. Das ist keine nachhaltige Finanzpolitik.
Die Budgetberatung steht dieses Jahr unter einem besonderen Vorzeichen. Die KAPF hat den Regierungsrat beauftragt, für die weitere Budgetberatung aufzuzeigen, wie die Staatsquote im Budget 26 auf dem Niveau von Budget 25 stabilisiert werden könnte. Dazu ist zu sagen: wir kennen heute weder die effektiven Ausgaben 2025 und 2026 noch das effektive BIP 2025 und 2026. (...)
Regierungsrat hält am AFP fest
Der Regierungsrat hat diesen Auftrag entgegengenommen und per Factsheet aufgezeigt, wie in einer so kurzen Frist Ausgabenkürzungen im Budget vorgesehen werden könnten. Der Regierungsrat hat dieses Vorgehen aber auch ausdrücklich kritisiert und klar betont, dass er an seinem AFP, den er im August verabschiedet hat, festhält und unbegründete Ausgabenkürzungen in diesem Umfang klar ablehnt. Der Regierungsrat hat seinen Auftrag, dem Grossen Rat ein Budget vorzulegen, mit der Vorlage zum AFP erfüllt.
Nun ist es die Pflicht des Grossen Rats, das Budget zu beraten und zu beschließen. Wenn Änderungen beschlossen werden sollen, dann liegt das an Ihnen. Der Regierungsrat kann in der parlamentarischen Phase des Budgetprozesses keine Korrekturen oder Änderungen vornehmen oder beantragen. Denken Sie auch daran, dass die Ausgaben im Budget immer auch mit konkreten Aufgaben und Leistungen verknüpft sind.
Aargau hat ungeachtet der guten Finanzlage bereits heute ein sehr tiefes Ausgabenniveau
Wenn Sie pauschale Kürzungen beschließen, sind damit immer auch Konsequenzen bei der Aufgabenerfüllung und Leistungserstellung verbunden. Der Regierungsrat unterstützt im Grundsatz die Forderung nach einer Begrenzung des Ausgabenwachstums und einer langfristig stabilen Staatsquote. Als Budgetvorgabe und kurzfristige Zielsetzung taugt der Auftrag aber nicht. Hinzu kommt, dass der Kanton Aargau ungeachtet der guten Finanzlage bereits heute über ein sehr tiefes Ausgabenniveau verfügt.
Deshalb erachtet der Regierungsrat die aktuelle Situation als nicht besorgniserregend. Die Ausgabenentwicklung ist denn auch nicht primär die Folge der Budgetierung und Finanzplanung, sondern vielmehr die Konsequenz aus der Rechtsetzung und der Pflicht zur Erfüllung der gesetzlich definierten Aufgaben und Leistungen. Zusammengefasst zum Auftrag der KAPF kann ich festhalten, dass der Regierungsrat nach wie vor an seinem ursprünglichen Budget festhält und die beantragten Ausgabenkürzungen - mit wenigen Ausnahmen, wenn etwa neue Erkenntnisse vorliegen - ablehnt.
Aus den Fachkommissionen und der KAPF wurden weitere Anträge überwiesen. Dazu werden meine Regierungskolleginnen und meine Regierungskollegen oder ich in der Detailberatung dann nächste Woche Stellung nehmen. Mehrheitlich hält der Regierungsrat aber an seinen ursprünglichen Anträgen fest. Wie jedes Jahr hat der Regierungsrat auf die Schlussberatung der KF drei wichtige Budgetpositionen überprüft. Und aktuelle Entwicklungen berücksichtigt.
Stand heute wäre SNB-Ausschüttung von 108 Mio. Franken möglich
Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Budgets im August 2025 wäre die SNB nicht in der Lage gewesen, für das Geschäftsjahr 2025 eine Ausschüttung vorzunehmen. Der Regierungsrat hat deshalb keine SNB-Ausschüttung budgetiert. Nach dem dritten Quartal, das einen hohen Gewinn aufwies, wäre nun Stand heute eine Ausschüttung an den Bund und die Kantone möglich. Würde der Regierungsrat heute das Budget verabschieden, würde er deshalb eine Ausschüttung im Umfang des Grundbetrags von 108 Millionen Franken budgetieren.
Entscheidend, ob es eine Ausschüttung gibt oder nicht und wie hoch diese ausfallen würde, ist dann aber, wie Sie ja bereits wissen, allein das Jahresergebnis der SNB per 31.12.2025 massgebend.
Empfehlung neu für durchschnittliche Lohnerhöhung von 0,5 Prozent
Zweitens der ursprüngliche Hauptantrag 3 über eine durchschnittliche Lohnerhöhung von 0,7 Prozent. Der berücksichtigte eine Teuerungsprognose von 0,4 Prozent und eine zusätzliche Lohnentwicklung von 0,3 Prozent. Aufgrund der aktualisierten Täuschungsprognose von 0,2 Prozent empfiehlt der Regierungsrat daher eine Lohnerhöhung Von 0,5 Prozent. Die Anträge der AVW mit 0,0 und der KAPF mit 0,2 Prozent lehnt der Regierungsrat ab. Zudem bietet sie der Regierungsrat die Kürzungsanträge der KF bei den Hauptanträgen zur Systempflege abzulehnen. Ich werde bei der Detailberatung nochmal darauf, bei den Schlussanträgen dann nochmals darauf drücken.
Drittens: Schliesslich hat der Regierungsrat die Steuerprognose aktualisiert und erachtet eine Erhöhung der Steuererträge im Budget in den Planjahren von 25 Millionen Franken als gerechtfertigt. Ein entsprechender Antrag der KAPF liegt vor.
Regierung hält an Steuersenkung um 5 Prozentpunkte fest
Zum Hauptantrag 4 betreffend Steuerfuß liegt ein Antrag der KAPF für eine Senkung der ordentlichen Kantonssteuer von 108 auf 100 Prozent vor. Wie erwähnt, lehnt der Regierungsrat diesen Antrag ab und hält an seinem Antrag für eine Senkung auf 103 Prozent fest.
Der Regierungsrat hat zwar ein gewisses Verständnis, dass die Mehrheit im Parlament die Steuern noch stärker senken möchte. Wir haben Ihnen in der Botschaft aufgezeigt, dass dies am besten in einem dynamischen, rollenden Prozess passieren muss, damit wir Jahr für Jahr aus einer Gesamtsicht beurteilen können, wo wir den Steuerfuß am besten ansetzen. Hier erwartet der Regierungsrat dieses Bekenntnis, das wir heute schon gehört haben von allen Parteien, dass sie bereit sind, faktenbasiert die Situation immer wieder neu zu beurteilen, sodass der Steuerfuss nicht nur gesenkt, sondern bei Bedarf auch wieder erhöht werden kann.
Aufgrund des Ergebnisses der Detail- und Schlussberatung beantragt die KAPF für den Budgetausgleich eine um 33,7 Millionen Franken tiefere Entnahme aus der Ausgleichsreserve. Für den Budgetausgleich wären damit noch etwas über 187,5 Millionen Franken notwendig. Dies hängt sicher auch von Ihrem Entscheid ab, ob Sie den Grundbetrag, wie der Regierungsrat es Ihnen nun empfehlen würde, der SNB-Ausschüttung budgetieren oder nicht.
Aufgrund der nachfolgenden Beratung im Plenum kann sich dieser Betrag also nochmals verändern. Der Antrag wird vor der Abstimmung wie üblich über den Hauptantrag 5 zum Budget 26 behandelt. Der Regierungsrat stimmt diesem Antrag zum Budgetausgleich zu. Er ist ein technischer Antrag.
Ich komme zurück zu meinem Anfangsvotum. Es geht uns gut, wir stehen gut da. Übertreiben wir es nicht und sind wir uns den finanzpolitischen Konsequenzen bewusst, die Sie wir mit unseren Budgetbeschlüssen und politischen Vorstößen auslösen. Wir haben Jahre gebraucht, den Finanzhaushalt auf das heute solide Fundament zu stellen. Bewahren Sie bitte diese wichtige Grundlage zum Wohle des Kantons Aargau. Besten Dank."