Ferien nahen: Achtung, Aquarium- und Gartenteichlebewesen gehören nicht in unsere Gewässer
Wuchernde Aquarienpflanzen, ausgesetzte Schildkröten, eingeschleppte Krankheiten: Wer gebietsfremde Tiere oder Pflanzen aus einem Aquarium oder Gartenteich in die freie Natur entlässt, riskiert erhebliche Schäden für Biodiversität und Infrastruktur – und macht sich strafbar. Der Kanton Aargau zeigt deshalb gemeinsam mit weiteren Kantonen, worauf man beim Anlegen eines Aquariums oder Gartenteichs achten sollte und was zu tun ist, wenn man Tiere oder Pflanzen nicht weiter halten kann oder will. Dies teilt das Departement Bau, Verkehr und Energie (BVU) mit.
Was im Aquarium oder Teich hübsch aussieht, kann in unseren Gewässern rasch zum Problem werden. Das aus Afrika stammende Schmalrohr (Lagarosiphon major) ist eine schnellwüchsige Unterwasserpflanze. Im Genfersee und in den Tessiner Seen hat sie sich in den letzten Jahren stark ausgebreitet – insbesondere in Häfen, wo sie dichte Teppiche bildet und die Schifffahrt beinträchtigen kann. Das Schmalrohr ist anpassungsfähig und verdrängt einheimische Arten wie Laichkräuter und Armleuchteralgen. Ihr Vorkommen in der Natur geht sehr wahrscheinlich auf entleerte Aquarien und Gartenteiche zurück. Ein kleines Stück der Pflanze reicht aus, dass sie sich invasiv verbreitet.
Eine weitere invasive Wasserpflanze ist die Nuttalls Wasserpest (Elodea nuttallii) aus Nordamerika. Es handelt sich dabei um eine zähe und genügsame Pflanze, die im Winter nicht abstirbt. Im Frühling treibt sie wieder voll aus und lässt sich kaum mehr bekämpfen. Auch ihr Vorkommen in der freien Natur hat ihren Ursprung im Entleeren von Aquarien oder Gartenteichen. In den Aargauer Gewässern kommt das Schmalrohr bisher nicht und die Nuttals Wasserpest erst vereinzelt vor. Umso wichtiger ist es, dass sie nicht durch falsches Handeln hineingelangen.
Ausgesetzte Tiere und Pflanzen schaden der Natur
Dass solche Arten in die Natur gelangen, hat nämlich oft einen banalen Grund – und der wird mit den nahenden Sommerferien gerade aktuell: Wer für längere Zeit wegfährt, muss auch die Betreuung der Pflanzen und Tiere im Aquarium sicherstellen. Wenn Menschen mit Aquarien oder Teichen dies nicht mehr können oder wollen, passiert es immer wieder: Sie entsorgen ihre Bewohner in Bächen, Flüssen oder Weihern – im Glauben, die Tiere oder Pflanzen in die Freiheit zu entlassen. Doch dieser gut gemeinte Akt hat meist fatale Folgen: Entweder überleben die Tiere in der fremden Umgebung nicht, oder sie etablieren sich als invasive Arten und richten grossen Schaden an.
Goldfische und Rotwangen-Schmuckschildkröten können beispielsweise ganze Teiche leerfressen und gefährden dabei seltene Amphibien- und Insektenarten. Gebietsfremde Garnelen und Flohkrebse wiederum verdrängen einheimische Wirbellose und bringen das Nahrungsnetz unserer Gewässer aus dem Gleichgewicht. Aus Nordamerika stammende Grosskrebse übertragen die Krebspest – eine Krankheit, die für einheimische Krebsarten tödlich ist.
Das Aussetzen gebietsfremder Tiere und Pflanzen in der Natur sowie das Ausleeren von Aquarienwasser in Gewässer ist deshalb verboten.
Empfehlungen für Aquarien- und Gartenteichbesitzende
Der wichtigste Grundsatz: Schon vor der Anschaffung sollte man sich fragen, ob genügend Zeit für Pflege und Unterhalt vorhanden ist und wie längere Abwesenheiten – etwa in den Ferien – überbrückt werden können.
Empfehlungen vor der Anschaffung:
- Die Entscheidung für ein Tier oder einen Gartenteich sorgfältig abwägen.
- Dafür sorgen, dass keine Lebewesen entkommen können.
- Keine Tiere oder Pflanzen von Auslandreisen mitbringen.
Empfehlungen, falls Tiere oder Pflanzen nicht mehr gehalten werden können:
- Im Bekanntenkreis oder über seriöse Plattformen ein neues Zuhause suchen oder eine Auffangstation kontaktieren.
- Falls keine Lösung gefunden wird: Eine Tierarztpraxis aufsuchen.
- Wasserpflanzen über den Kehricht oder eine professionelle Kompostieranlage entsorgen.
- Aquarienwasser ausschliesslich über das Abwasser entsorgen – nicht in Dolen.
An der Kampagne beteiligen sich die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Glarus, Graubünden, Luzern, Obwalden, Nidwalden, Schwyz, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis, Zug und Zürich sowie das Fürstentum Liechtenstein.
Einheimische Pflanzen im Gartenteich – schön und ökologisch wertvoll
Wer einen Gartenteich anlegt, kann aus einem reichhaltigen Angebot an attraktiven einheimischen Wasser- und Sumpfpflanzen auswählen. Einheimische Arten bieten einen doppelten Mehrwert: Sie sind nicht nur eine Augenweide, sondern leisten auch einen wertvollen Beitrag zur Förderung und zum Erhalt der Biodiversität. Die grüne Liste gibt detailliert Auskunft über regionale standortgerechte Arten.
Bei der Auswahl ist darauf zu achten, welche Pflanzen für welche Zone geeignet sind: Sumpfzone, Flachwasserzone und Tiefwasserzone haben je unterschiedliche Anforderungen. Für die Sumpfzone eignet sich zum Beispiel die Wasserminze (Mentha aquatica), für die Flachwasserzone Gemeiner Froschlöffel (Alisma plantago-aquatica L.) und Fieberklee (Menyanthes trifoliata L.), und für die Tiefwasserzone die Grosse Teichrose der (Nuphar lutea) oder Teichenzian (Nymphoides peltata).
Viele einheimische Wasser- und Sumpfpflanzen sind in Wildstaudengärtnereien erhältlich. Sie werden in der Regel zwischen April und Oktober gehandelt – das heisst, es bleibt noch Zeit für die Bepflanzung.

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