Die FDP-Fraktion will im Aargau eine Flat Tax prüfen lassen
Die FDP-Fraktion hat im Grossen Rat ein Postulat (also einen Prüfungsauftrag) zur Einführung einer Flat Tax eingereicht. Sprecher ist Fraktionspräsident Silvan Hilfiker, Jonen).
Die FDP will den Regierungsrat beauftragen zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie im Kanton Aargau ein vereinfachtes Einkommenssteuersystem mit einem einheitlichen Steuersatz (Flat Tax) sozialverträglich eingeführt werden könnte. Dabei seien insbesondere folgende Punkte zu untersuchen:
1. mögliche Ausgestaltung eines einheitlichen kantonalen Einkommenssteuersatzes unter Berücksichtigung eines steuerfreien Grundbetrags und allfälligen weiteren Abzugsmöglichkeiten zur Wahrung der sozialen Ausgewogenheit
2. Auswirkungen auf die Steuerbelastung verschiedener Einkommensgruppen
3. Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Aargau im interkantonalen Steuerwettbewerb
4. fiskalische Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden
5. administrative Vereinfachungen für Steuerpflichtige und Steuerbehörden. Der Regierungsrat wird zudem gebeten, Varianten aufzuzeigen, welche eine aufkommensneutrale beziehungsweise mittelfristig finanzpolitisch tragbare Umsetzung ermöglichen.
Systemwchsel soll als Chance genutzt werden
Begründung: Das heutige Einkommenssteuersystem ist durch eine ausgeprägte Progression und eine hohe Komplexität gekennzeichnet. Dies führe zu administrativem Aufwand, so die FDP-Fraktion. Gleichzeitig befinde sich das Schweizer Steuersystem im Wandel. Das Stimmvolk hat am 8. März 2026 mit der Zustimmung zum Bundesgesetz über die Individualbesteuerung einen grundlegenden Systemwechsel beschlossen. Diese Situation biete die Chance, das kantonale Steuersystem grundsätzlich zu überprüfen und gleichzeitig zu vereinfachen.
Ein System mit einem einheitlichen Steuersatz – eine sogenannte Flat Tax – könnte dabei eine transparente und administrativ effiziente Lösung darstellen, glaubt die FDP-Fraktion. Durch die Kombination eines einheitlichen Steuersatzes mit einem steuerfreien Grundbetrag oder gezielten Abzügen känne sichergestellt werden, dass tiefe Einkommen weiterhin entlastet werden. Der Kanton Obwalden (seit 2008) oder Kanton Uri (seit 2009), welche die Flat Tax mit einer indirekten Abstufung durch Abzüge kennen und damit vereinfachte Tarifstrukturen anwenden, hätten gezeigt, heisst es im Vorstoss weiter, wie Reformen in diese Richtung umgesetzt werden können.
Für den Kanton Aargau bringe eine Flat Tax mehrere Vorteile, so die FDP:
• Stärkung der Standortattraktivität: Ein transparentes und wettbewerbsfähiges Steuersystem erhöht die Attraktivität für qualifizierte Arbeitskräfte, Unternehmen und Investoren.
• Vereinfachung des Steuersystems: Ein einheitlicher Tarif reduziert Komplexität und administrative Kosten bei Kanton und Gemeinden.
• Bessere Vereinbarkeit mit einer möglichen Individualbesteuerung: ein einfacher Tarif erleichtert die Umsetzung eines individualisierten Steuersystems.
• Reduktion des Fachkräftemangels: die Flat-Tax-Rate schafft Anreize für höhere Arbeitspensen, was den Fachkräftemangel positiv beeinflusst, so die FDP abschliessend.