EU-Paket: doch kein Druck aus dem Aargau für obligatorisches Referendum?

Die Standesinitiative für ein obligatorisches Staatsvertragsreferendum im Zusammenhang mit der Abstimmung über ein allfälliges Rahmenabkommen mit der EU zielt auf eine Mitbestimmung der Kantone beim Paket Schweiz-EU ab. Die Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) erachtet die Standesinitiative jedoch als nicht zweckmässig. Sie beantragt dem Grossen Rat die Ablehnung der Standesinitiative.

Der Grosse Rat hat am 17. Juni 2025 den Antrag auf Direktbeschluss der SVP-Fraktion (25.152) mit den Stimmen der FDP überraschend als erheblich erklärt. Gefordert wird eine Standesinitiative mit dem Ziel, das EU-Paket dem obligatorischen Referendum zu unterstellen. Bei einem solchen ist ein Mehr von Volk und Ständen erforderlich. Der Grosse Rat hat das Geschäft der Kommission für Allgemeine Verwaltung (AVW) zur Beratung und Antragstellung überwiesen.

So lief die Diskussion in der Kommission AVW

Die Kommission AVW hat die Standesinitiative an ihrer Sitzung vom 21. November 2025 beraten. Die Kommissionsmitglieder sprechen sich grossmehrheitlich gegen die Standesinitiative aus. Sie laufe zeitlich und inhaltlich ins Leere, weil die Bundesversammlung in ihrer Beratung sowieso über die Frage, ob das Abkommen dem fakultativen oder dem obligatorischen Referendum unterstehe, befinden wird. Die Botschaft des Bundesrats wird bereits im ersten Quartal 2026 an die Bundesversammlung überwiesen.

Die Standesinitiative sei nicht zweckmässig und könne deshalb nichts bewirken, heisst es in der AVW-Mitteilung. Es besteht die Einschätzung, dass die Initiative in der Vorprüfung der zuständigen Kommission auf Bundesebene als unzweckmässig abgeschrieben würde. Aus diesen Gründen ist die Mehrheit der Kommission AVW der Meinung, dass die Standesinitiative nicht an die Bundesversammlung weitergeleitet werden sollte.

Minderheit für Standesinitiative

Eine Minderheit der Kommission findet, dass die hohe Bedeutung des Rahmenabkommens mit der EU eine umfassende demokratische Mitwirkung notwendig mache. Es herrsche Uneinigkeit, welche Art des Referendums zur Anwendung kommen solle, was das Bedürfnis nach Mitbestimmung zeige. Die tiefgreifende Wirkung des Rahmenabkommens sei für die Kantone einschneidend. Deshalb wird eine mögliche Mitbestimmung der Stände gefordert. Die weitreichenden institutionellen Folgen des Pakets Schweiz-EU begründeten zusätzlich die Durchführung eines obligatorischen Referendums.

So geht es weiter

Die Kommission AVW legt dem Grossen Rat einen Bericht mit Antrag vor. Sie beantragt dem Grossen Rat, die Standesinitiative abzulehnen und sie nicht an die Bundesversammlung zu überweisen. Der Grosse Rat wird das Geschäft voraussichtlich im Januar 2026 beraten.