Einkommenssatz bei der individuellen Prämienverbilligung von 17,5 auf 19,25 Prozent: was heisst das konkret?

Einkommenssatz bei der individuellen Prämienverbilligung von 17,5 auf 19,25 Prozent: was heisst das konkret?
Lucia Engeli, Sprecherin der Interpellanten. Foto: Michael Küng

Lucia Engeli, SP, Unterentfelden (Sprecherin), Therese Dietiker, EVP, Aarau, André Rotzetter, Mitte, Buchs, Hanspeter Budmiger, GLP, Muri, Lea Schmidmeister, SP, Wettingen, haben im Grossen Rat eine Interpellation eingereicht. Sie schreiben darin: Für 2027 steigt der Einkommenssatz bei der individuellen Prämienverbilligung von 17,5 auf 19,25 Prozent. Gleichzeitig werden die Richtprämien erhöht. Der Grosse Rat hat den beantragten Kantonsbeitrag von 206 auf 176 Millionen Franken reduziert.

Die Auswirkungen dieser Änderungen auf die Haushalte sollen transparent aufgezeigt werden. In der Plenumsberatung vom 23. Juni 2026 habe der Regierungsrat auf ausdrückliche Nachfrage erklärt, es gebe durch den Beschluss «nicht weniger Bezüger». Zudem stellte er einen Nachtragskredit in Aussicht, falls mehr Personen als erwartet die festgelegten Kriterien erfüllen (Wortprotokoll, S. 1415). Zu klären sei, wie diese Aussagen bei der Festlegung der Berechnungsparameter berücksichtigt wurden und unter welchen Voraussetzungen eine Korrektur erfolgen würde, heisst es in der Interpellation weiter.

Die Anzahl Beziehenden und die Bezügerquote allein genügten zur Beurteilung nicht. Entscheidend seien die Höhe der Entlastung und die verbleibende Prämienbelastung, insbesondere für den unteren Mittelstand. Die Interpellanten bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

• Entscheidungsgrundlagen: Auf welche Grundlagen und Simulationen stützt sich die Festlegung der Parameter für 2027? Welche Alternativen wurden geprüft, und können die Ergebnisse offengelegt werden?

• Kürzungsbeschluss: Welchen Einfluss hatte die Kürzung des Kantonsbeitrags auf die Berechnungsparameter? Welche Parameter wären bei einem Beitrag von 206 Millionen Franken unter gleichen Prognoseannahmen möglich gewesen?

• Betroffene Haushalte: Auf welchen Vergleich bezog sich die Aussage «nicht weniger Bezüger», und wie wurde sie bei der Parameterfestlegung berücksichtigt? Wie viele Haushalte erhalten allein wegen der Parameteränderungen weniger Prämienverbilligung oder verlieren ihren Anspruch? Wie verändern sich die Beiträge bei weiterhin Berechtigten, insbesondere nahe der Anspruchsgrenze?

• Vergleichsrechnungen: Wie verändern sich bei Alleinstehenden, Alleinerziehenden und Paaren mit Kindern bei verschiedenen Einkommen die Prämienverbilligung und die verbleibende Prämienbelastung? Bitte bei unveränderten Einkommens- und Haushaltsverhältnissen 2026, die beschlossene Variante 2027 und ein Szenario 2027 mit 206 Millionen Franken vergleichen und die Belastung in Franken sowie im Verhältnis zum verfügbaren Einkommen ausweisen.

Sozialer Auftrag: Wie beurteilt der Regierungsrat, ob die neuen Parameter eine bedarfsgerechte Unterstützung gewährleisten und den unteren Mittelstand angemessen berücksichtigen (§ 4 Abs. 1 und § 5 Abs. 3 KVGG)?

• Transparenz: Wie wird sichergestellt, dass der Grosse Rat vor künftigen Entscheiden über den Kantonsbeitrag – auch bei abweichenden Anträgen, neben der Bezügerquote die Auswirkungen auf Beitragshöhen und verbleibende Haushaltsbelastungen kennt?

• Nachtragskredit und Korrekturen: Unter welchen Voraussetzungen würde der Regierungsrat den im Plenum erwähnten Nachtragskredit beantragen? Käme dieser nur bei mehr Beziehenden als erwartet infrage, oder auch zur Finanzierung einer Anpassung der Parameter, falls die bedarfsgerechte Unterstützung nicht gewährleistet ist? Wie würde ein solcher Korrekturbedarf rechtzeitig festgestellt?