Eigenmietwert-Abschaffung und E-ID - Was sagt die Aargauer Regierung zu den beiden Abstimmungsvorlagen?

Eigenmietwert-Abschaffung und E-ID - Was sagt die Aargauer Regierung zu den beiden Abstimmungsvorlagen?
Der Eigenmietwert soll entfallen, aber auch die Abzüge. Foto: MKU

Am 28. September 2025 gelangen zwei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: der Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften sowie das Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise (E-ID-Gesetz, BGEID).

Kantonale Vorlagen gelangen keine zur Abstimmung.

Der Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften sieht die Möglichkeit vor, dass die Kantone eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften erheben können. Diese Verfassungsänderung ist an die Abschaffung des Eigenmietwerts gekoppelt, welche nur zum Zug kommt, wenn Volk und Stände der neuen Objektsteuer auf Zweitliegenschaften zustimmen.

Eigenmietwert-Abschaffung belastet Kanton und Gemeinden finanziell

Die Vorlage stellt einen kompletten Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung dar, schreibt der Regierungsrat. Dieser belaste den Kanton mit Mindereinnahmen von 55 Millionen Franken (inklusive Anteil Direkte Bundessteuer) und die Gemeinden mit Mindereinnahmen von 45 Millionen Franken. Sollte der Kanton die Umweltschutzmassnahmen weiterhin zum Abzug zulassen (bis maximal zum Jahr 2050 möglich), würden die Mindereinnahmen insgesamt 140 Millionen Franken betragen.

Darum geht es bei der E-ID

Das Bundesgesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises in der Schweiz (E-ID) soll eine verlässliche elektronische Identifizierung ermöglichen und so die Grundlage für durchgehend digitale Prozesse in Verwaltung und Wirtschaft erlauben. Im neuen E-ID-Gesetz ist der Bund für die Herausgabe der E-ID verantwortlich und datenschutzrechtliche Aspekte sind umfassend berücksichtigt.

Von der Einführung der E-ID könnte der Kanton Aargau als viertgrösster Kanton der Schweiz besonders profitieren, da medienbruchfreie, elektronische Abwicklungen zu verbesserten Prozessen und zu bedeutenden Effizienzgewinnen führen. Ohne E-ID werden Kantone und Gemeinden in der Bereitstellung und Weiterentwicklung ihrer Onlineangebote behindert. Zudem wären sie dazu gezwungen, je eigene E-ID-Lösungen zu entwickeln, was administrative Hürden und Kosten für Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft zur Folge hätte.

Und wie steht die Regierung zu den beiden Vorlagen? Dazu schreibt sie in der Mitteilung kurz und sec: "Der Aargauer Regierungsrat befürwortet beide Vorlagen und empfiehlt deren Annahme."