Zwei EDU/SVP-Grossräte: darf Dozentin an der FHNW mit Hijab unterrichten?

Roland Haldimann, EDU, Oberentfelden (Sprecher) und Nicole Burger, SVP, haben im Grossen Rat am 17. Juni eine Interpellation eingereicht, in der sie Fragen zu einer "Dozentin mit Hijab an der FHNW" stellen.
An der Pädagogischen Hochschule FHNW unterrichtet eine Dozentin, die den Hijab (eine muslimische Kopfbedeckung) trägt (www.fhnw.ch/de). Ob Kopftuch tragende Lehrerinnen an staatlichen Schulen und Hochschulen unterrichten dürfen, werde kontrovers diskutiert, schreiben die beiden.
Die Schweizer Bundesverfassung garantiert in Artikel 15 die Glaubens- und Gewissensfreiheit und verpflichtet den Staat zur religiösen Neutralität. Das Thema werde auch wegen der zunehmenden Einwanderung durch Muslime in die Schweiz immer aktueller, heisst es dazu in der Interpellation weiter. Der Nationalrat hat im Juni 2024 dem Postulat "Keine Kinderkopftücher in Schulen und Kindergärten. Eine Frage der Gleichberechtigung, des Kinderschutzes und nicht der Religion" von Mitte-Ständerätin Marianne Binder zugestimmt.
Während der Kanton Genf strikte Regeln zur Trennung von Kirche und Staat einhält und bei Primarschullehrerinnen das muslimische Kopftuch verbietet, haben die anderen Kantone meines Wissens (noch) keine gesetzlichen Regelungen verabschiedet, so Haldimann weiter. Der Kanton Aargau, als grösster Finanzgeber der FHNW, stehe deswegen speziell in der Verantwortung. Er und Nicole Burger bitten den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen (nachfolgend im Wortlaut):
• Was ist die Haltung des Regierungsrats, dass an der FHNW eine Dozentin angestellt ist, welche während dem Unterricht den Hijab trägt?
• Hat der Regierungsrat seine Haltung zu dieser Angelegenheit den verantwortlichen Gremien der FHNW bereits mitgeteilt? Falls ja: Was waren die Hauptargumente? Falls nein: Warum nicht? Gedenkt der Regierungsrat, dies noch zu tun?
• Welche Möglichkeiten hat der Regierungsrat und der Grossrat, um auf gesetzlichem Weg ein Verbot des Hijabs bei Unterrichtspersonen von staatlichen Einrichtungen zu erwirken?
• Welchen Stellenwert hat die religiöse Neutralität der öffentlichen Schulen für den Regierungsrat?
• Teilt der Regierungsrat die Ansicht, dass durch das Tragen eines Hijabs der Eindruck entstehen könnte, dass die betreffende Lehrperson nicht allen Religionen gegenüber neutral eingestellt sein könnte und damit kaum Gewähr bieten kann für einen wertfreien Unterricht, gerade in dem von ihr bedienten Bereich der Gesellschaftswissenschaften, wo es offenbar um das Zusammenleben von Menschen in Gemeinschaften geht?
• Welche Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um die religiöse Neutralität des Staates auch an der FHNW durchzusetzen?