Drohne über dem "Stern von Laufenburg" - war es eine Drohne im Auftrag der Swissgrid? - Grossräte stellen Fragen zum Schutz kritischer Infrastruktur
Mit einer Interpellation stellten Daniele Mezzi, Mitte, Launburg (Sprecher), Alfons Paul Kaufmann, Mitte, Wallbach, dem Regierungsrat Fragen zum Schutz kritischer Infrastrukturen am "Stern von Laufenburg".
Jetzt liegen die Antworten des Regierungsrat vor. Für die Beantwortung sein sämtliche relevanten Organisationen einbezogen worden (Territorialdivision 2, Swissgrid AG und die Kantonspolizei Aargau), schreibt dieser. Die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz des Departements Gesundheit und Soziales amtet als kantonale Zentralstelle für den Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI; im Folgenden: Zentralstelle). Sie arbeitet in diesem Themenbereich eng mit der Armee und der Kantonspolizei Aargau zusammen.
Liste der kritischen Infrastrukturen ist vertraulich
Der Regierungsrat geht in der Beantwortung der Interpellation nicht konkret auf einzelne kritische Infrastrukturen ein, weil die Liste der kritischen Infrastrukturen klassifiziert (vertraulich) ist und diese Informationen somit vertraulich zu behandeln sind.
Zur Frage 1 "Ist sich der Regierungsrat der Bedeutung und der Systemrelevanz der bestehenden und der noch entstehenden kritischen Infrastrukturen von Swissgrid, FlexBase und Axpo am „Stern von Laufenburg“ bewusst?" Der Regierungsrat ist sich der Bedeutung und Systemrelevanz der kritischen Infrastrukturen im Kanton Aargau bewusst, schreibt er. Sämtliche relevanten kritischen Infrastrukturen der Schweiz werden im Inventar des Bundes geführt. Parallel dazu erarbeitet die Zentralstelle derzeit ein kantonales Inventar, das zusätzliche, für den Kanton Aargau relevante kritische Infrastrukturen abbilden wird.
Die Inventare sind als vertraulich klassifiziert. Es finden regelmässige Absprachen zwischen der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz als Zentralstelle, der Kantonspolizei, der Armee (Kantonaler Territorialverbindungsstab und Territorialdivision 2) und den Betreibern der kritischen Infrastrukturen statt. Zudem gibt es Absprachen mit der Swissgrid AG. Die Kantonspolizei führt regelmässige Trainings mit ausgewählten Objektbetreibern durch, um für den Ereignisfall vorbereitet zu sein.
Zur Frage 2 "Wie gedenkt der Regierungsrat den Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) am „Stern von Laufenburg“ gemäss der nationalen SKI-Strategie des Bundesrates sicherzustellen? Dies insbesondere im Hinblick auf die sich rasant verändernde Sicherheitslage in Europa und unter Berücksichtigung der Bedrohung durch hybride Kriegsführung." Die Pflichten des Betreibers in der "Stern von Laufenburg" sind auf Bundesstufe im Energiegesetz (EnG), im Bundesgesetz über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG) und in der Stromversorgungsverordnung (StromVV) sowie in Branchenstandards und Richtlinien auf nationaler und internationaler Ebene geregelt. Es finden regelmässige Kontakte mit den kritischen Infrastrukturen statt (siehe oben). Zudem überprüft die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz derzeit im Rahmen eines grösseren Projekts die aktuelle Liste der Objekte, die im Kanton Aargau als kritische Infrastrukturen einzustufen sind (siehe oben). Daran anschliessend wird die Zentralstelle weitere Massnahmen zur Betreuung der kritischen Infrastrukturen erarbeiten. Primär ist jeder Betreiber einer kritischen Infrastruktur selbst für deren Schutz verantwortlich und muss für die normale und kritische Lage selbst Schutzmassnahmen ergreifen können. Die Zentralstelle beurteilt sämtliche kritischen Infrastrukturen des Kantons Aargau alle ein bis zwei Jahre. Dies ist die Grundlage für deren künftige Betreuung im Kanton Aargau. Die Beurteilungen zeigten, dass noch Handlungsbedarf bezüglich der Absprachen und Prozesse zwischen den Betreibern der kritischen Infrastrukturen, der Zentralstelle, der Armee und der Kantonspolizei besteht. Ereignisbezogen und punktuell kann die Kantonspolizei Leistungen im Bereich Überwachung erbringen. Eine permanente Bewachung mehrerer Objekte durch die Kantonspolizei ist aufgrund deren Ressourcen nicht möglich. Die Beratung und den Nachrichtenaustausch mit den Betreibern – sofern zulässig – stellt die Kantonspolizei sicher. In der nationalen Strategie zum SKI des Bundesrats vom 16. Juni 2023 ist der Auftrag der Kantonspolizei festgelegt. Bei der Bewältigung von Ereignissen hat die Kantonspolizei möglichst wirkungsvoll zu unterstützen und Mittel bei konventionellen Risiken zur Verfügung zu stellen. Erstinterventionen sind durch die Kantonspolizei jederzeit sichergestellt. Je nach Lage und Art des Angriffs und Anzahl der involvierten kritischen Infrastruktur-Objekte ist eine Fokussierung sowie weitere Unterstützung durch die Armee erforderlich.
Zur Frage 3 "Offenbar wurden Anfang Oktober 2025 trotz Flugverbotszone unbekannte und bis heute nicht identifizierte Drohnen über der Schaltanlage gesichtet. Wie soll zukünftig der Schutz gegen unerlaubte Drohnenflüge über kritischen Infrastrukturen sichergestellt werden?" Die Swissgrid AG hat auf Anfrage der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz folgende Antwort zur Verfügung gestellt: "Swissgrid wurde lediglich über den Flug einer handelsüblichen Drohne am 3. Oktober um ca. 10 Uhr informiert. Diese war ausserhalb des Unterwerkperimeters unterwegs (also nicht über der Anlage). Interne Abklärungen zeigten, dass ein Dienstleister von Swissgrid im selben Zeitraum mit einer Drohne ein Leitungstrassee inspizierte. Swissgrid geht deshalb davon aus, dass die am 3. Oktober gesichtete Drohne auf einem bewilligten Inspektionsflug war. Grossdrohnen mit 2,5 Metern Durchmesser - wie medial verschiedentlich berichtet - wurden von Swissgrid nicht beobachtet und es gingen auch keine entsprechenden Meldungen ein."
Verletzungen von Flugverbotszonen im Bereich von kritischen Infrastrukturen kommen immer wieder vor. Solche Vorfälle bleiben meist unbemerkt. Mit dem vermehrten Aufkommen von günstigen Minidrohnen kommt es auch zu mehr Verstössen gegen das Drohnenrecht. Auf Stufe Bund laufen derzeit Abklärungen, wie die Schweiz auf Bedrohungen durch unerlaubte Drohnenflüge technologisch und rechtlich angemessen reagieren kann. Momentan gibt es keine Rechtsgrundlagen zur aktiven Bekämpfung von Drohnen in der Schweiz.
Die Kantone können lediglich passive Massnahmen zum Schutz vor kleinen und mittelgrossen Drohnen anordnen und umsetzen. Verschiedene kritische Infrastrukturen stehen bezüglich der Drohnen in ständigem Austausch mit anderen Betreibern von kritischen Infrastrukturen in der Schweiz und Europa. Die Betreiber der kritischen Infrastrukturen in der Schweiz sind jedoch lediglich berechtigt, Drohnen zu erkennen und zu melden. Sie dürfen sie aufgrund der derzeitigen Rechtslage nicht bekämpfen. Gemäss dem Merkblatt für Polizeikorps betreffend die Verfolgung von Widerhandlungen im Drohnenrecht vom 15. August 2023 der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt die Verfolgungsbehörde bei Verletzungen im Bereich der Strominfrastruktur. Im übergeordneten Interesse sieht sich die Kantonspolizei für die Verfolgung von Drohnendelikten zuständig. Deshalb hat die Kantonspolizei ein System zur Drohnendetektion beschafft, das sie bei Meldungen über Widerhandlungen gegen das Drohnenrecht punktuell in den Einsatz bringt. Ein weiteres System zur Drohnenabwehr ist per 2026 bestellt, jedoch aufgrund der ausstehenden Bewilligung des Bundesamts für Kommunikation noch nicht eingeführt.
Zur Frage 4 "Wie gedenkt der Regierungsrat den Schutz gegen Sabotage an kritischen Infrastrukturen sicherzustellen?" Die Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, die Armee (Kantonaler Territorialverbindungsstab; KTVS) und die Kantonspolizei stehen in ständigem Kontakt mit Betreibern von kritischen Infrastrukturen, beraten diese und tauschen Informationen aus (sofern zulässig), um gemeinsam für deren Schutz zu sorgen. Beim Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Bereich der Sabotage würde die Kantonspolizei die Sicherheitsleistungen eines Betreibers einer kritischen Infrastruktur punktuell mit eigenen Mitteln unterstützen. Ergänzend zu den bestehenden Massnahmen finden periodische Absprachen zwischen der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz, der Armee (Territorialdivision 2), der Kantonspolizei und den Betreibern von kritischen Infrastrukturen statt. Die Zentralstelle wird die Zusammenarbeit und den Informationsfluss zwischen den zuständigen Behörden auf Stufe Bund, Gemeinden und Betreibern von kritischen Infrastrukturen weiter stärken und institutionalisieren, um eine möglichst vollständige Bedrohungsanalyse vorzunehmen. Erste Schritte dazu hat die Zentralstelle an die Hand genommen.
Zur Frage 5 "Bei einer ernsthaften Bedrohung der Schweiz dürften die verhältnismässig bescheidenen Mittel der Armee nicht – oder nur sehr eingeschränkt – für die Unterstützung der zivilen Behörden im Bereich der subsidiären Sicherungseinsätze zur Verfügung stehen. Wie gedenkt der Regierungsrat, damit umzugehen?" Bei einer ernsthaften Bedrohung kann der Regierungsrat zusätzliche Mittel der Armee (KTVS) für den Schutz eines Objekts über das ordentliche Verfahren für subsidiäre Einsätze der Armee beantragen. Grundsätzlich liegt der Schutz für kritische Infrastruktur-Objekte gemäss Angaben der Armee und der Polizei jedoch in der Verantwortung der Betreiber. Angesichts der zur Verfügung stehenden Ressourcen bei der Polizei und der Armee ist ein lückenloser Schutz nicht gewährleistet. Die Alimentierung der entsprechenden Ressourcen von Armee und Polizei ist letztlich eine sicherheitspolitische Frage, die auf politischer Ebene (bezüglich Armee auf Stufe Bund, bezüglich Polizei auf Stufe Kanton) entschieden werden muss.
Zur Frage 6 "Die Swissgrid in Aarau dürfte bereits in einer frühen Phase einer Eskalation ein lohnendes Ziel für einen Sabotageakt bis hin zu einem gegnerischen Angriff sein. Wurden beim Bau dieses Neubaus die entsprechend notwendigen Schutzmassnahmen getroffen? Genügen diese zumindest einem Drohnenangriff? Verfügt die Swissgrid über einen unterirdisch geschützten Ausweichstandort? Wie funktionieren in diesem Fall der Kontakt bzw. die Absprachen zwischen dem Bund und dem Kanton Aargau?" Die Swissgrid AG hat auf Anfrage der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz folgende Antwort zur Verfügung gestellt: "Der Hauptsitz von Swissgrid in Aarau verfügt über umfangreichen Schutz gegen äusseres Einwirken. Zudem setzt Swissgrid auch hier auf das Prinzip der Redundanz. Swissgrid betreibt zwei Netzleitstellen in der Schweiz (Aarau und Prilly) sodass das Übertragungsnetz auch ohne den Standort Aarau betrieben werden könnte."
Zur Frage 7 "Die kritische Infrastruktur grenzt an Wohngebiete. Welche Vorkehrungen hat der Regierungsrat hinsichtlich der Alarmierung und des Schutzes der Bevölkerung im Falle einer Bedrohung durch Sabotage oder Terrorangriffe getroffen?" Der Kanton Aargau verfügt laut Regierungsantwort über die Möglichkeit, die Bevölkerung mittels Medien, Radiodurchsagen, Alertswiss-App und Sirenen zu informieren. Für jedes kritische Infrastruktur-Objekt existieren entsprechende Sicherheitskonzepte, die aus Gründen des Informationsschutzes hier nicht dargestellt werden. Der Anrainerschutz ist Bestandteil dieser Konzepte. Im Übrigen gelten die gleichen Schutzmassnahmen wie für die restliche Bevölkerung.