Drängende Fragen von Grossräten zum selbsternannten "König von Burgdorf"

Mit einer Interpellation stellen Kurt Gerhard, SVP, Brittnau (Sprecher) und Alain Bütler, SVP, Kallern, Fragen zum betreffend Umgang mit herrenlosen Grundstücken, die in den Besitz von Herrn Jonas Lauwiner „König von Burgdorf“ oder dessen Nachahmer gehen.

Der selbsternannte König Jonas Lauwiner (Anm. der Red.: vielen ist er aufgrund von Medienberichten auch bekannt als "König der Schweiz") mache regelmässig mediale Schlagzeilen, begründen die Interpellanten. Der König von Burgdorf, wie er sich auch nenne, kaufe oder übernehme mittlerweile auch sog. herrenlose Grundstücke, Strassen im Kanton Aargau, speziell in der Region Zofingen. Die Interpellanten stellen dem Regierungsrat folgende Fragen:

1. Hat er Kenntnis über die Anzahl der Grundstücke, Strassen etc., die im Besitz von Herrn Jonas Lauwiner sind?

2. Hat er Kenntnis über die Anzahl Grundstücke, die im Kanton Aargau per 31.10.2025 herrenlos sind?

3. Hat er Kenntnis über die Anzahl sog. herrenloser Grundstücke, Strassen, die im Kanton Aargau resp. Gemeinden an weitere Grundstückbesitzer, sogenannte Nachahmer, gingen?

4. Wie schätzt der Regierungsrat die rechtlichen Folgen ein, die für die betroffenen Anstösser, Grundstückbesitzer und Anrainer entstehen, die an ein solches Grundstück grenzen, dies in Be zug auf Mitsprache, Unterhalt etc.?

5. Welchen möglichen Handlungsbedarf haben die Gemeinden, wenn sie eine mögliche Übernahme von herrenlosen Strassen verhindern möchten, speziell durch solche Personen wie Herrn Jonas Lauwiner oder Nachahmer?

6. Welche Gesetzesgrundlagen bestehen, dass Grundstücke, Strassen erst gar nicht herrenlos wer den resp. Investoren von Immobilien die Strassen abtreten und sich somit der ev. Fertigstellung, Unterhalt entziehen?

7. Besteht eine Meldepflicht vom Grundbuchamt an die Gemeinde, wenn eine Parzelle herrenlos wird?

8. Wie schätzt der Regierungsrat einen solchen möglichen Missbrauch der Gemeindeautonomie bei solchen Übernahmen ein?