Diese Beiträge an Betriebskosten von Kulturinstitutionen hat die Regierung beschlossen
Im Rahmen des Kulturgesetzes kann der Regierungsrat Beiträge an Betriebskosten an Kulturinstitutionen von mindestens kantonaler Bedeutung sprechen. Er beschliesst, die Institutionen Museum Langmatt, KIFF, Fantoche und Murikultur weiterhin mit kantonalen Betriebsbeiträgen gemäss § 10 Kulturgesetz zu unterstützen.
Das Museum Langmatt erhält für die Jahre 2027–2030 wiederum einen kantonalen Betriebsbeitrag. Dieser fällt gegenüber dem bisherigen Beitrag aufgrund der Erweiterung des Museums um 45'000 Franken höher aus. Auch das KIFF erhält für die Jahre 2027–2028 einen um 65'000 Franken höheren Beitrag. Dies aufgrund des wesentlich grösseren neuen Standorts. Das Internationale Festival für Animationsfilm Fantoche erhält für 2027 weiterhin denselben Beitrag wie im Vorjahr. Dieser wird für die Jahre 2028–2029 um 20'000 Franken erhöht. Für Murikultur wird der kantonale Betriebsbeitrag für die Jahre 2027–2028 weiterhin auf jährlich 155'000 Franken festgelegt.
Die Gewährung der Betriebsbeiträge erfolgt unter Vorbehalt der Budgetbeschlüsse des Grossen Rats im Rahmen der Aufgaben- und Finanzplanung.
Neu gesprochene Beiträge:
2027–2030:
- Langmatt: 265'000 Franken jährlich
2027–2028:
- KIFF: 300'000 Franken jährlich
- Murikultur: 155'000 Franken jährlich
2027–2029:
- Fantoche: 440'000 Franken (2027); 460'000 Franken ab 2028.