Die Nachmittagssitzung läuft - es geht einmal mehr um den Eigenmietwert

Die Nachmittagssitzung läuft - es geht einmal mehr um den Eigenmietwert
SVP und FDP hätten die jüngste Eigenmietwerterhöhung mit Blick auf die vom Volk beschlossenene Abschaffung des Eigenmietwerts am liebsten ungeschehen gemacht. Foto: MKU

Nun folgt die Berichterstattung zum überwiesenen Postulat der Fraktionen FDP und SVP (Sprecher Adrian Schoop, FDP, Baden) betreffend rückwirkende Gesetzesänderung oder Sistierung des Vollzugs zwecks Verzichts einer Erhöhung des Eigenmietwerts bis zur definitiven Abschaffung.

Kommissionspräsident Andy Steinacher sagte zu den Kommissionsberatungen, der Regierungsrat habe festgehalten, dass eine Rückkehr zum alten System rechtlich nicht möglich sei. Der Grosse Rat überwies das Postulat trotzdem und verlangte eine vertiefte Prüfung. Zur Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen hat das Departement Finanzen und Ressourcen bei Prof. Dr. Felix Uhlmann, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre an der Universität Zürich, ein externes Rechtsgutachten eingeholt. Die rechtliche Prüfung ergab: Die seit 1. Januar 2025 in Kraft stehenden gesetzlichen Regelungen sind anzuwenden.

Aussetzen des Vollzugs wäre rechtlich nicht zulässig

Ein Aussetzen des Vollzugs oder eine Weisung an die Steuerverwaltung, weiterhin die alten Eigenmietwerte zu verwenden, wäre mit dem Legalitätsprinzip und den bundesrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar. Weder eine rückwirkende Gesetzesänderung noch ein Verzicht auf die Anhebung der Eigenmietwerte bis zu deren definitiver Abschaffung sind rechtlich nicht zulässig. Der Kanton dürfe nicht zu einem Rechtszustand zurückkehren, der gerichtlich als verfassungswidrig beurteilt wurde.

Der Regierungsrat weise weiter in seiner Botschaft darauf hin, dass die Mehrbelastung aus dem Schätzungswesen, mit der Steuergesetzrevisionen 2025 und 2027, für die Steuerpflichtigen wesentlich reduziert werde. Die Botschaft informiere weiter über die Abschaffung des Eigenmietwerts auf Bundesebene, so Steinacher weiter. Ebenso, dass der Versand der Neuschätzungen im Kanton Aargau doch kommunikativ sehr anspruchsvoll war. Der Programmier- und Migrations-Fehler führte beim Versand bei 2.6% der Verfügungen zu Irritationen und Einsprachen bei den Steuerpflichtigen. Bedauerlicherweise wurden die Programmierfehler des externen IT-Dienstleisters, weder von diesem noch bei den späteren, gemeinsam mit dem Kantonalen Steueramt durchgeführten Tests identifiziert, so Steinacher.

Der Regierungsrat weise ebenso in seiner Botschaft auf die diversen Informationen für die Steuerpflichtigen hin und erkläre mitunter das Schätzungswesen. Die Botschaft weise ebenso auf die Umsetzung des neuen Schätzungswesens, deren Probleme, Lösungen und Lehren hin. Auch die Kommunikation rund um den Versand und im Vorfeld der Revision des Schätzungswesens werde dargelegt.

Kanton will Lehren ziehen

In der Kommissionssitzung erklärte der Regierungsrat, dass das heutige Geschäft stark und eng an die VWA-Beratung vom 20. Januar 2026 anknüpft. Es wurde eine lange und intensive Diskussion zum Schätzungswesen geführt wurde. Weiter betonte er, dass der Regierungsrat und der IT-Dienstleister die entstandenen Unannehmlichkeiten bedauern und die Lehren für künftige Neuschätzungen daraus ziehen wollen. Von insgesamt 4% offenen Schätzungen (Stand per 16. Juni 2026) sind es jetzt deutlich weniger. Er wies darauf hin, dass viele Einsprachen bereits abgearbeitet sind.

Zu Beginn der Beratung, wurde der Antrag auf Nichteintreten gestellt. Mit der Begründung, dass vom Regierungsrat verlangt wird, gegen das Gesetz zu verstossen. Der Antrag wurde mit 11 zu 4 Stimmen abgelehnt.
Mehrere Kommissionsmitglieder wiesen auf das Rechtsgutachten von Professor Uhlman hin, so Steinacher, und befürworteten eine Abschreibung des Postulates. Moniert wurde auch, dass der Regierungsrat bereits bei der Debatte vom 6. Januar 2026 die gesetzlichen Schranken aufgezeigt habe. In der Botschaft stehe im Grunde nichts Neues.

Erhöhung vor Abschaffung "schwer verständlich"

Mehrere Kommissionmitglieder unterstrichen, dass sie dafür gewählt seien, Fragen zu stellen und Antworten zu suchen. Besonders wenn es für die Aargauer Steuerzahlenden schwer verständlich ist, weshalb eine Steuer, deren Abschaffung politisch bereits beschlossen worden ist, vor ihrem Wegfall noch erhöht werden muss. Selten gab es ein Geschäft mit so vielen Impulsen aus der Bevölkerung, zu dem sie als gewählte Volksvertreter aufgefordert waren, zu handeln. Weiter nahmen Kommissionmitglieder positiv zur Kenntnis, dass der Regierungsrat und der externe Informatik-Dienstleister die Fehler im Zusammenhang mit den Neuschätzungen offen anerkennen, sich entschuldigten und die notwendigen Lehren für künftige Projekte daraus ziehen.


Diverse Fragen zu Detailberatung wurden von der Verwaltung und Regierungsrat Markus Dieth laut Andy Steinacher bestens beantwortet. Auf die Frage wer die Mehraufwendungen des Kantonalen Steueramtes übernimmt, wurde damit beantwortet, dass der Kredit nicht überschritten wurde. Der externe Dienstleister habe zuvorkommend Leistungen übernommen und das Steueramt unterstützt. Zudem trage in diesem Fall der Kanton Aargau die Testing-Verantwortung. Die Task Force unter der Leitung der Generalsekretärin sei sehr gefordert gewesen. Die Angestellten der Verwaltung waren in den letzten Monaten überbeansprucht und leisteten einen immensen Effort, so der Kommissionspräsident weiter.

Es wurde auch auf den unglaublich grossen Zeitdruck hingewiesen, dass ein solches IT-Projekt hat: Zuerst muss die gesetzliche Grundlage abgewartet werden, dann erst ab diesem Zeitpunkt kann mit der Programmierung begonnen werden. Dies hat sich bei diesem vorliegenden Projekt als Herausforderung erwiesen.
Bei der Abstimmung zu den Anträgen gemäss Botschaft ergab sich in der Kommission folgendes Resultat:

Antrag 1: Die vorliegende Berichterstattung wird zur Kenntnis genommen.
Die VWA-Kommission stimmte einstimmig zu.

Antrag 2: Postulat 25.334 wird als erledigt abgeschrieben.
Auch hier stimmte die VWA-Kommission einstimmig zu.

Nach einer längeren Debatte stimmte der Tat der Abschreibung zu, auch wenn "dieses Debakel" für den Hauseigentümerverband noch lange nicht abgeschlossen sei, so Hauseigentümerpräsidentin Jeanine Glarner (FDP). Hunderte warteten heute noch auf eine Verfügung, Tausende auf eine Entscheidung. Das Vertrauen in das staatliche Handeln habe gelitten, so Glarner weiter. Die Geschäftsprüfungskommission GPK ducke sich da einfach weg, so Glarner ungläubig.

Anders als Vertreter von SVP und FDP, die sich froh darüber zeigten, dass der Bericht erstellt werden musste, wurde dies von Vertretern von SP und Grünen massiv kritisiert, das sei reine Geldverschwendung gewesen, dass man den höheren Eigenmietwert nicht sistieren könne, sei rechtlich zum Vornherein ganz klar gewesen. Lelia Hunziker (SP, Präsidentin GPK) antwortete Jeanine Glarner, sie sei sicher, dass die GPK offen dafür wäre, so eine Überprüfung zu machen, wenn ein Interesse dafür da wäre.

Das sagt Finanzdirektor Markus Dieth

In der vorliegenden Berichterstattung zum überwiesenen Postulat werde nicht nur die Fragestellung beantwortet, ob eine rückwirkende Gesetzesänderung oder Sistierung des Vollzugs zwecks Verzicht einer Erhöhung des Eigenmietwerts möglich ist, sondern es erfolgt auch die von der Kommission gewünschte Auslegeordnung zur Umsetzung des neuen Schätzungswesens, sagte schliesslich der zuständige Finanzdirektor Markus Dieth. Man sehe das auch im Umfang, "dass wir den grösseren Teil der Postulatsbeantwortung diesem Thema widmen und auch da alles adressieren". Im Übrigen habe man auch im Bericht darauf hingewiesen, "dass wir eine interne Aufarbeitung, insbesondere was unsere Prozesse anbelangt, in Auftrag gegeben haben".Es läge auch ein PwC-Gutachten vor, das aufgezeige, dass wir hier dran sind. Vor allem die Schnittstellenproblematik habe ja zu Vertrauensverlust geführt, wofür sie auch Verständnis hätten, so Dieth weiter.

Nächste Neuschätzung schon in fünf Jahren, nicht erst wieder nach 26 Jahren

Fehler der Programmierung seien nicht erkannt worden, konnten aber einen Tag nach der Entdeckung korrigiert werden. "Also wir haben", so Dieth weiter, "sehr viele Lehren bereits mal angezeigt." Insbesondere stehe ja zum Glück schon in fünf Jahren eine nächste Neuschätzung an. Dann seien auch die Unterschiede nicht so gross, wie jetzt, nachdem 26 Jahre lang keine Neuschätzungen gemacht werden mussten. Es wurden auch Neuschätzungen auf der Basis vor 26 Jahren für Häuser gemacht, die vor drei Jahren erstellt oder gekauft wurdene. Es sei verständlich, so Dieth weiter, "dass das zu Fragezeichen führt".

Bei de rnächsten Neuschätzung werde es logischerweise weniger starke Veränderungen bei den Werten ergeben, was die Nachvollziehbarkeit erhöhe. Es werde auch überprüft, inwiefern weitere Schätzungsgrundlagen in die Verfügung integriert werden können, so Dieth weiter. Andere Kantone hätten gar keine Schätzungshinweise. Die brächten nur die Zahlen. Vielleicht sei das einfacher, aber dann sehe man noch weniger. Es werde zudem ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass genügend Ressourcen und die Zeit auch für die Qualitätssicherung an den Schnittstellen mit den externen Anbietern zur Verfügung stehen. Diese organisatorische Herausforderung sei man bereits angegangen.

Zudem soll bei der Zustellung der Verfügungen geprüft werden, ob Liegenschaftsbesitzende mit mehreren Grundstücken, insbesondere landwirtschaftliche Betriebe – das sei auch moniert worden – dass sie die Schätzungen nicht in 100 Kuverts bekommen, sondern in einem.

Diese Lehren zieht das Departement

Für die nächste Neuschätzung müsse man also die Abläufe verändern, die Verständlichkeit der Unterlagen verbessern und die Qualitätssicherung der Schnittstellen - insbesondere intern innerhalb des Steueramts zwischen den fachlichen und den IT-Bereichen wie auch zum externen Dienstleister - vertiefen.

Gewisse Sachen woller er aber schon nicht im Raum stehen lassen, so Dieth weiter. Es sei beispielsweise so, dass den Gemeinden die Steuereinnahmen, nicht entgehen, sie kämen einfach später.

278 888 oder 98 % der Verfügungen versandt

Wo stehen wir heute? Das Departement hat 285.000 Verfügungen zu erlassen. Stand 15. September wurden 278.888 Verfügungen versendet. Das entspricht rund 98 Prozent. Da sind immer noch zwei Prozent offen. Da habe es aber auch Bereiche, in denen weitere Abklärungen gemacht werden müssen, teilweise auch mit den Grundbuchämtern.Das brauche in gewissen Fällen auch länger Zeit. Man müsse sich auch bewusst sein, das vergisst man manchmal auch ein bisschen: Im übrigen mache das kantonale Steueramt ohnehin jedes Jahr 25.000 Neuschätzungen. Bezüglich Einsprachen sei das Ziel, dass der Aargau schneller sei als andere Kantone. Andere Kantone hätten fünf Jahre für die Behandlung von Einsprachen. Dieth: "Wir wollen bis spätestens Ende 2028 alle Einsprachen erledigt haben." Er sei aber froh und stelle fest, dass die fünf Prozent Einsprachen etwa im gleuchehn Umfang seien wie bei den letzten Neuschätzungen. Bereits seien rund 1.000 Einsprachen zurückgezogen worden, so Dieth weiter.

Rückwirkende Gesetzesänderung oder eine Sistierung des Vollzugs?

Die Hauptfrage des überwiesenen Postulats lautete, ob man eine rückwirkende Gesetzesänderung oder eine Sistierung des Vollzugs machen kann, damit so auf die Erhöhung des Eigenmietwerts verzichtet werden kann, bis dieser definitiv abgeschafft wird. Die Antwort lautet nein. Das hätten mittlerweile alle verstanden, so Dieth. Mittlerweile hätten sich die Wogen wahrscheinlich auch ein bisschen geglättet und man komme jetzt wieder zum Curant normal gekommen. Dieth bat den Rat namens des Regierungsrats, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und das Postulat abzuschreiben.

das tat der Rat denn auch mit 134 : 0 Stimmen.