Die Mitte begrüsst Regierungsprojekt Taxoptima

Die Mitte begrüsst Regierungsprojekt Taxoptima
Mitte-Grossrätin Rita Brem-Ingold: "Die Umsetzung des Projekts Taxoptima führt zu mehr Personalbedarf im Kanton, was verständlich ist. Die Fehlerquote wir deutlich gesenkt, das gibt den Besteuerten mehr Sicherheit." Foto: Michael Küng

Die Mitte Aargau begrüsst das Angebot, dass die Gemeinden bei der vorliegenden Umsetzung TAXOPTIMA (Leitsätze 18-20 der Steuerstrategie) entscheiden können, ob sie beim Steuerbezug von natürlichen Personen, den Kanton gegen Entgelt beauftragen möchten. Dies antwortet die Partei zur entsprechenden Anhörung des Kantons. Die Effizienz und die Digitalisierung könnten gesteigert werden. Allerdings müsse für die Kirchensteuern und die Feuerwehrersatzpflicht noch eine Lösung gefunden werden. Die Kantonalisierung der Steuerinventare und die Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuern befürwortet Die Mitte.

Es stehe den Gemeinden frei, ihre Steuerämter zusammenzulegen, wie das bereits vielerorts praktiziert wird, schreibt die Partei weiter. Das Know-how von Fachpersonen könne so besser genutzt werden. In diesem Fall sollten sich Kanton und Gemeindeverband über die entstehenden Kosten einigen.
 
Die Erstellung der Steuerinventare und die Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuern sollten kantonalisiert werden, so Die Mitte. Aufgrund der tiefen Fallzahlen der einzelnen Gemeinden und den damit verbundenen Qualitätsmängeln befürwortet die Mitte eine definitive Übergabe an den Kanton. Da bei einer alleinigen Kantonalisierung der steuerrechtlichen Tätigkeiten im Inventurwesen und der Veranlagung der Erbschafts- und Schenkungssteuern die Erstellung der
Erbschaftsinventare bei den Gemeinden verbliebe, soll zukünftig auch die Erstellung der der Erbschaftsinventare durch das Kantonale Steueramt erfolgen.
 
Die heutige Steuerkommission soll nicht mehr weitergeführt werden. Die Veranlagungsbehörde der Gemeinde soll neu nur noch aus der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Gemeindesteueramts sowie der kantonalen Steuerkommissärin oder dem kantonalen Steuerkommissär bestehen, schreibt Die Mitte. Wie im Anhörungsbericht festgestellt, werden bei den vom Volk gewählten Mitgliedern der Steuerkommission Einspracheentscheide nicht von denselben Personen gefällt wie veranlagt. Die Gesamtsteuerkommission habe keinen Einfluss auf das Veranlagungs- und Einspracheverfahren, da es sich um steuerfachliche Tätigkeiten handelt, welche lediglich von der Steuerkommission abgesegnet werden.

Beschränkung des Vorladungsrechts auf Fälle, bei denen es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs notwendig ist
 
Im Zusammenhang mit der Neuorganisation der Veranlagungsbehörde und zur Vereinfachung des Steuerveranlagungsverfahrens soll eine Beschränkung des Vorladungsrechts auf Fälle erfolgen, bei denen es zur Wahrung des rechtlichen Gehörs notwendig ist. Wenn beschlossen wird, dass die Veranlagungsbehörde der Gemeinde nur noch aus der Vorsteherin oder dem Vorsteher des Gemeindesteueramts und der Steuerkommissärin oder dem
Steuerkommissär besteht, ist die Mitte mit der obgenannten Anpassung einverstanden.
 
Zur Vermeidung der Steuerbezugsausfälle soll eine solidarische Haftung der schenkenden Person eingeführt werden. Die Mitte erklärt sich mit einer subsidiären Haftung der schenkenden Person einverstanden. Eine solidarische Haftung wird klar abgelehnt. Bei Grundbesitz soll eine einheitliche Praxis zielführend, da sich die Anpassung weder zulasten noch zugunsten der Steuerkunden auswirkt.
 
Grossrätin Rita Brem-Ingold erklärt laut Mitteilung: «Die Umsetzung des Projekts Taxoptima führt zu mehr Personalbedarf im Kanton, was verständlich ist. Die Fehlerquote wir deutlich gesenkt, das gibt den Besteuerten mehr Sicherheit. Positiv wirkt es sich auf die einzelnen, v.a. kleinen Gemeinden aus. Sie können allenfalls Personal einsparen oder für andere Aufgaben einsetzen."