Die Mitte Aargau startet ihre "Geld-zurück-Initiative"
Letztes Jahr hat der aargauische Grosse Rat eine Vorlage zurückgewiesen, welche die Regierung in seinem Auftrag erarbeitet hatte. Mit ihr wäre die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen worden, dass der Grosse Rat bei einem positiven Rechnungsabschluss und guter Finanzlage künftig eine einmalige Rückvergütung auf die ordentliche Kantonssteuer beschliessen kann. Laut Vorlage hätten mindestens 2 Prozent aller Erträge des Aufgaben- und Finanzplans in der Reservekasse liegen sollen, damit es überhaupt zu einer Rückvergütung kommen kann. Derzeit müssten das umgerechnet rund 550 Millionen Franken sein.
Stattdessen setzten SVP/EDU und FDP in der Budgetdebatte im November/Dezember eine Senkung der Staatssteuer um 8 Prozentpunkte (Regierung und Mitte hätten bei 5 Prozentpunkten mitgemacht, wollten aber nicht darüber hinaus gehen) durch. Diese gilt seit 1. Januar. Die Mitte-Fraktion im Grossen Rat bedauerte die Rückweisung der "Geld-zurück-Vorlage" damals sehr und kündigte an, jetzt halt anderweitig aktiv zu werden.

Nun ist es soweit. Heute hat die Partei in Aarau eine Volksinitiative vorgestellt, deren Sammelzeit ab sofort läuft. Der Kanton Aargau stehe finanziell sehr solide da. In den letzten acht Jahren konnten 1,3 Milliarden Franken Schulden ab- und ein Nettovermögen von rund 600 Millionen Franken aufgebaut werden, sagte Fraktionspräsident Alfons Paul Kaufmann an einer Medienkonferenz. Die Ausgleichsreserve weist einen Betrag von rund 1,1 Milliarden Franken aus. Der Kanton Aargau ist also heute schuldenfrei und verfügt über hohe Reserven. Der Regierungsrat hat am 1. April 2026 bekanntgegeben, dass die Rechnung des Kantons Aargau mit einem Überschuss von 345 Millionen Franken abschliesst.

Die Volksinitiative «Für eine Steuerrückvergütung an die aargauische Bevölkerung (Geld-zurück-Initiative)» der Mitte Aargau verlangt jetzt die Einführung einer Steuerrückvergütung im kantonalen Steuergesetz. Dieses Instrument soll es dem Grossen Rat ermöglichen, bei einem positiven Rechnungsabschluss und guter Finanzlage eine einmalige Rückvergütung auf die ordentliche Kantonssteuer zu beschliessen: "So werden Bevölkerung und Unternehmen direkt, fair und unbürokratisch am finanziellen Erfolg des Kantons beteiligt. Mit diesem System können wir allen etwas zurückgeben." Wesentlich seien dabei Sonderfaktoren, die zum voraus nur schwierig zu budgetieren seien, wie etwa eine SNB-Ausschüttung oder die Gewinnablieferung von Axpo oder AEW.
Der Kanton Aargau steht finanziell sehr solide da. In den letzten acht Jahren konnten 1,3 Milliarden Franken Schulden ab- und ein Nettovermögen von rund 600 Millionen Franken aufgebaut werden. Die Ausgleichsreserve weist einen Betrag von rund 1,1 Milliarden Franken aus. Der Kanton Aargau ist also heute schuldenfrei und verfügt über hohe Reserven.
Finanzielle Belastung der Bevölkerung steigt stetig
Gleichzeitig sei aber die finanzielle Belastung der Bevölkerung in den letzten Jahren stetig gestiegen, hiess es an der Medienkonferenz weiter. Viele Steuerzahlende wünschten sich zu Recht eine spürbare Entlastung und eine Beteiligung am Erfolg des Kantons. Klassische Steuersenkungen hätten jedoch entscheidende Nachteile: Sie wirken zeitlich verzögert, sind unflexibel, lassen sich kaum rückgängig machen und gefährden im schlimmsten Fall die finanzielle Stabilität des Kantons, so Die Mitte.
«Die Steuerrückvergütung ist aus meiner Sicht ein ideales Instrument - ergänzend zu möglichen Steuerfuss-Senkungen - die Bevölkerung an einem guten Jahresabschluss teilzuhaben. Dies ohne Gefährdung der Finanzkraft unseres Kantons. Eine Win-Win-Situation für die Bevölkerung, die Unternehmen und den Aargau», sagte Edith Saner, Co-Präsidentin der Mitte Aargau.
Das will die Geld-zurück-Initiative
Die Volksinitiative der Mitte Aargau verlangt die Einführung einer Steuerrückvergütung im kantonalen Steuergesetz. Dieses Instrument soll es dem Grossen Rat ermöglichen, bei einem positiven Rechnungsabschluss und guter Finanzlage eine einmalige Rückvergütung auf die ordentliche Kantonssteuer zu beschliessen. Diese wäre aber nur bei einem effektiven Rechnungsüberschuss (massgebend wäre der Überschuss der Finanzierungsrechnung) möglich und darf maximal in der Höhe des erzielten Überschusses erfolgen.
Grosser Rat soll jeweils im Juni über allfällige Rückerstattung entscheiden
Voraussetzung sei, dass der Kanton keine Nettoschulden und keine offenen Fehlbeträge der Finanzierungsrechnung aufweist sowie die Ausgleichsreserve einen angemessenen Bestand ausweist. Die Rückvergütung soll einmalig für ein Steuerjahr erfolgen und führe nicht zu dauerhaften Steuersenkungen, wurde in Aarau betont. Der Entscheid soll jeweils im Juni durch den Grossen Rat für das folgende Steuerjahr im Rahmen der Beratung der Jahresrechnung erfolgen. Das gehe, so Kaufmann, da das Resultat der Jahresrechnung ja bereits im April vorliege. Das habe den weiteren Vorteil., "dass die Firmen diese Rückvergütung dann in ihrem Budget berücksichtigen könne, derweil das für eine allfällige, in der Budgetberatung beschlossene Steuersenkung zu spät sei, so Kaufmann weiter, und: "Das belastet den Kanton nicht und alle haben etwas davon - Bevölkerung und Unternehmungen."
Steuerrückvergütung "eine pragmatische Lösung mit Augenmass"
Mit der Geld-zurück-Initiative der Mitte Aargau wäre eine Beteiligung am Erfolg des Kantons Aargau in Zukunft möglich. «In Überschusssituationen, wie wir sie jetzt haben, könnte der Grosse Rat schon im gleichen Sommer beschliessen, die Privaten und Unternehmen mit der nächsten Steuerrechnung an den Mehreinnahmen zu beteiligen. So, wie das z.B. auch die Gebäudeversicherung oder die SUVA oder die Mobiliar schon längst macht», erklärte Karin Koch Wick, Co-Präsidentin der Mitte Aargau. Das sei eine sehr unbürokratische Lösung. Vorwürfe von Gegnerseite, daraus könnte ein Bürokratiemonster erwachsen, wiesen die Vertreterinnen und Vertreter der Mitte einhellig zurück.
Grossrätin Monika Baumgartner ergänzte: «Unternehmen profitieren direkt vom finanziellen Erfolg des Kantons. Die Rückvergütung stärkt ihre Liquidität und schafft Spielraum für Investitionen und Innovation. Diese Initiative ist ein kluger und wirkungsvoller Schritt für einen starken und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort.» Wichtig sei hier auch die Wirkung nach aussen. Man rede viel von Wirtschaftsförderung, "das würde uns helfen".
Guhl: wir brauchen effektiv 3500 Unterschriften
Der frühere BDP-Nationalrat (und jetzt Mitglied des Mitte-Parteivorstands) Bernhard Guhl sagte an der Medienkonferenz, Ziel sei, die nötigen 3000 Unterschriften vor April 2027 (fürs Sammeln hat man 1 Jahr Zeit) zusammen zu haben. Allerdings seien aus seiner Erfahrung 3500 Unterschriften nötig, damit sicher 3000 gültig sind. Man werde jeweils frühzeitig ausgefüllte Unterschriften-Bögen zur Beglaubigung einreichen. Wenn man bis fast am Schluss warte, wäre auch deshalb manche Unterschriften ungültig, weil bis dann womöglich etliche Personen den Wohnsitz gewechselt haben.
Die Partei will die Unterschriften ohne Agenturen mit eigenen Leuten zusammenbringen, und zwar schwergewichtig an bestimmten Sammeltagen, erstmals am Samstag 9. Mai. Am 6. Juni dann will Die Mitte dafür gar möglichst alle Ortsparteien mobilisieren.
Erste Rückvergütung im besten Fall schon 2029?
Wenn die Initiative eingereicht sei, werde es nicht so lange dauern, zeigte sich Guhl überzeugt, da sie ja praktisch identisch sei mit der von der Regierung ausgearbeiteten (und vom Grossen Rat letztes Jahr verworfenen) Vorlage. Schon Im Herbst 2027 könnte die neue regierungsrätliche Botschaft zur Initiative vorliegen, rechnete Guhl vor, 2028 könnte dann das Volk entscheiden, bei einem Ja könnte die Gesetzesänderung 2029 in Kraft treten und dann könnte der Grosse Rat - bei entsprechend positivem Jahresabschluss - im Juni 2029 erstmals so eine Rückvergütung beschliessen.
Wieviel Rückvergütung hätte denn der Grosse Rat in diesem Juni aufgrund des 345-Millionen-Franken-Überschusses beschliessen können, wenn es diese gesetzliche Grundlage schon gäbe, so eine Journalistenfrage: Man denke an die Hälfte des Überschusses, so Monika Baumgartner, die andere Hälfte würden sie zurücklegen. Das wären dann also über 170 Millionen Franken, was einer einmaligen Rückvergütung von gut 7 Steuerfussprozentpunkten entspräche, so Edith Saner. Zur Veranschaulichung: 25 Millionen Franken entsprechen derzeit einem Steuerfussprozentpunkt.
Zur Homepage: https://geld-zurueck-initiative.ch