Richtplan: Gesamtüberprüfung wird etappiert fortgesetzt und neu ausgerichtet

Der Kanton Aargau richtet die Gesamtüberprüfung des Richtplans neu aus. Während das Paket 1 bereits beschlossen ist, werden die weiteren Anpassungen basierend auf den Anhörungsergebnissen zum Paket 2 und auf aktualisierten Grundlagen neu geordnet. Ziel sei, den Richtplan in den kommenden Jahren etappiert weiterzuentwickeln und auf den Planungshorizont 2050 auszurichten. Dies teilt die Staatskanzlei mit. Im Zentrum stündenn ein tragfähiger politischer Prozess und langfristige Planungssicherheit, heisst es weiter.

Der Richtplan dient der Steuerung der räumlichen Entwicklung des Kantons Aargau. Er muss alle zehn Jahre überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Nach der Gesamtrevision 2011 und dem Anpassungspaket 2015 zur Umsetzung der ersten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes wurde die erneute Gesamtüberprüfung (GÜP) in drei Paketen geplant.

Die GÜP-Pakete 1 und 2 sollten den Richtplan an die aktuellen rechtlichen, planerischen und tatsächlichen Verhältnisse und an neue kantonale Strategien anpassen sowie die Auflagen des Bundes aus den Genehmigungen der Richtplananpassungen berücksichtigen. Das Paket 3 dient der Überprüfung der grundlegenden und langfristig ausgerichteten Strategien zur räumlichen Entwicklung des Kantons (Raumkonzept Aargau; Hauptausrichtungen und Strategien).

Rückmeldungen zum Paket GÜP 2 erfordern Anpassung des Vorgehens

Das erste Paket hat der Grosse Rat am 27. Juni 2023 mit grosser Mehrheit beschlossen. Es umfasste insbesondere Aktualisierungen in den Bereichen Mobilität und Energie.

Das zweite Paket wurde nach Vorprüfung durch den Bund und nach konstruktiver Zusammenarbeit mit den Regionalplanungsverbänden vom 22. August bis 22. Dezember 2025 in die öffentliche Anhörung gegeben. Inhaltliche Schwerpunkte waren die Aktualisierung der Sachbereiche Siedlung und Landschaft sowie die Umsetzung entsprechender Auflagen des Bundes. Die Rückmeldungen dazu fielen unterschiedlich aus. Insgesamt zeigt die Auswertung jedoch, dass die Vorlage GÜP 2 in der Anhörungsversion politisch kaum mehrheitsfähig ist.

Die Vorarbeiten zum dritten Paket haben zudem gezeigt, dass sich das Raumkonzept Aargau, die Hauptausrichtungen und die räumliche Siedlungsentwicklungsstrategie grundsätzlich bewährt haben. Gleichzeitig sind einzelne Planungsgrundlagen überholt und müssen aktualisiert werden, insbesondere im Bereich der Bevölkerungsprojektionen.

Anpassungen am Richtplan nach Dringlichkeit und Aktualisierungsbedarf

Vor diesem Hintergrund hat der Kanton Aargau die Gesamtüberprüfung des Richtplans neu beurteilt und inhaltlich neu ausgerichtet. Die Ergebnisse der Anhörung bilden die Grundlage für die Überarbeitung der betroffenen Kapitel. Zugleich hält der Kanton am etappierten Vorgehen fest. Künftig soll die Grösse der Überarbeitungspakete jedoch so dimensioniert werden, dass sie besser bearbeitbar sind. Die einzelnen Anpassungen werden nach Dringlichkeit und Aktualisierungsbedarf neu gebündelt.

Unabhängig von der Gesamtüberprüfung hat der Kanton Aargau weiterhin sicherzustellen, dass dringliche Einzelanpassungen des Richtplans zeitnah bearbeitet werden können. Dies betrifft unter anderem Vorhaben, die aufgrund politischer Beschlüsse oder konkreter Planungsbedürfnisse besondere Priorität haben. Damit schafft der Kanton die notwendige räumliche Abstimmung sowie Planungs- und Rechtssicherheit.

Gesamtüberprüfung und Einzelanpassungen sicherstellen

Neben der laufenden Gesamtüberprüfung und den prioritär laufenden Einzelanpassungen stehen in den nächsten Jahren weitere grössere Richtplananpassungen an. Dazu gehören die Überarbeitung des gesamten Sachbereichs Energie auf der Basis der vom Grossen Rat am 24. März 2026 verabschiedeten Strategie energieAARGAU und die vom Bund geforderten Anpassungen im Zusammenhang mit der zweiten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2).

Mit der etappierten Gesamtüberprüfung und den weiteren Anpassungen verfolgt der Kanton laut Mitteilung ein klares Ziel: "Der Richtplan soll auf den Planungshorizont 2050 ausgerichtet werden und langfristige Planungssicherheit für die räumliche Entwicklung des Aargaus schaffen."