Das sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe 2025

Dieses Jahr sind die bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe in den meisten Gemeinden am dritten und vierten Advent, namentlich am 14. und 21. Dezember 2025 vorgesehen. Der Regierungsrat hat für dieses Jahr den dritten und vierten Adventssonntag, also den 14. und 21. Dezember 2025 für bewilligungsfrei erklärt. Das bedeutet, dass an diesen Sonntagen Arbeitnehmende in Verkaufsgeschäften bewilligungsfrei beschäftigt werden können. Dies teilt die Staatskanzlei mit.

Sechs Gemeinden mit Ausnahmeregelung

Sechs Gemeinden haben aufgrund von traditionellen Verkaufsanlässen abweichende Daten: Für die Gemeinden Sins und Wettingen gelten der erste und vierte Adventssonntag, namentlich der 30. November und der 21. Dezember 2025 als bewilligungsfrei, für Bremgarten, Lenzburg, Zofingen und Zurzach der zweite und vierte Adventssonntag, namentlich der 7. und 21. Dezember 2025.