Das empfiehlt die AIHK zu den November-Abstimmungen
Der AIHK Vorstand stimmt der Teilfinanzierung der 13. AHV -Rente über die Mehrwertsteuer mit einem pragmatischen Ja zu. Er empfiehlt weiter , die Änderung des Kriegsmaterialgesetzes anzunehmen, um das Fortbestehen dieser Industrie zu sichern. Das Feuerwerksverbot lehnt er hingegen ab. Dies teilt die AIHK mit.
Am 2 9. November 2026 steht der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) zur Abstimmung. Der AIHK Vorstand befasste sichlaut Mitteilung intensiv mit dem nun vorliegenden Beschluss. Aus Arbeitgebersicht gelte es primär, eine weitere Erhöhung der Lohnbeiträge zu verhindern. «Je weniger des Lohns am Monatsende im Portemonnaie bleibt, desto weniger lohnt es sich zu arbeiten . Ebenso belasten höhere Lohnbeiträge die Arbeitgeber », sagt AIHK Direktor Beat Bechtold. Gleichzeitig scheine eine Erhöhung des Rentenalters, die langfristig zur Stabilisierung der Altersvorsorge notwendig wäre , politisch nicht mehrheitsfähig zu sein. Weiter erklärt Bechtold laut Mitteilung: «Es handelt sich hier um eine klassische Steuererhöhung, die es im Normalfall zu verhindern gilt. Unter Berücksichtigung der Beratungen im Parlament ist diese Vorlage aber die bessere Alternative .» Deshalb votierte eine Mehrheit des AIHK Vorstands, im Sinne einer pragmatischen Entscheidung, schliesslich für die Ja-Parole zur Vorlage.
Anpassung Kriegsmaterialgesetz dringend
Das aktuelle Kriegsmaterialgesetz ( KMG ) gefährdee bis zu 160 ’000 Arbeitsplätze (in Vollzeitäquivalenten) und umfasse eine Gesamtwertschöpfung von 35 Milliarden Schweizer Franken, heisst es seitens der AIHK weiter. Aufgrund der geltenden Verschärfung erhalten Staaten, die in der Schweiz Rüstungsgüter beschafft haben, im Konfliktfall keine Ersatzteile oder Munition mehr. Bechtold sagt: «Es geht dabei jedoch nicht nur um Wertschöpfung, sondern auch um Know -how, Innovationskraft und die eigenen industriellen Fähigkeiten. Wenn Systeme nicht mehr eigenständig gewartet, repariert oder weiterentwickelt werden können, entstehen Abhängigkeiten.»
Die einstige Verschärfung des KMG habe eine Erosion der Schweizer Verteidigungsindustrie ausgelöst und gefährde die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz. Mit der vorliegenden Revision werde die Schweiz wieder eine zuverlässige Handelspartnerin . Der AIHK Vorstand empfiehlt deshalb ein Ja.
Nein zum Feuerwerksverbot
Wesentlich einfacher gestaltete sich laut Mitteilung der Entscheid für eine klare Nein -Empfehlung zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)». Die Initiative will privates Feuerwerk schweizweit verbieten. Nur noch offizielle Feuerwerke an Volksfesten sollen bei Vorliegen einer kantonalen Bewilligung erlaubt bleiben. Die AIHK wehrt sich dagegen, neue Verbote und Regulierungen einzuführen und erteilt dem Anliegen deshalb eine Abfuhr.
Ja zur Steuergesetzrevision
Mit dem Planungsbericht Steuerstrategie 2022 –2030 habe der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Auslegeordnung zu verschiedensten Massnahmen vorgelegt mit dem Ziel, den Wohn - und Wirtschaftskanton Aargau zu stärken, schreibt die AIHK zur nächsten Vorlage. Die Steuergesetzrevision 2027 umfasst zwei Kernelemente: Einerseits wird der bisherige Kleinverdienerabzug in den Einkommenssteuertarif integriert, wodurch tiefere Einkommen stärker entlastet werden. Andererseits wird die oberste Tarifstufe der kantonalen Einkommenssteuer von 11 auf 9,75 Prozent gesenkt, womit die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons f ür natürliche Personen verbessert werden soll. Die Steuergesetzrevision 2027 ist Teil der Steuerstrategie des Kantons Aargau, die von der AIHK unterstützt wird. Die Steuerstrategie sei insgesamt ertragsneutral. Die gestaffelte Umsetzung ermögliche zudem die Überprüfung, ob die gewünschte Wirkung erzielt werden kann. «Positive Effekte konnten etwa bei der Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen erzielt werden. Dies zeigt, dass die Regierung mit der Steuerstrategie auf dem richtigen Weg ist », sagt AIHK Direktor Beat Bechtold dazu.
Zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auf für Ehepaare» sowie zur kantonalen Verfassungsänderung des Notstandsrechts verzichtet der AIHK Vorstand auf eine Parole.
eEinkommenssteuertarif integriert, wodurch tiefere Einkommen stärker entlastet werden. Andererseits wird die oberste Tarifstufe der kantonalen Einkommenssteuer von 11 auf 9,75 Prozent gesenkt, womit die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit des Kantons f ür natürliche Personen verbessert werden soll. Die Steuergesetzrevision 2027 ist Teil der Steuerstrategie des Kantons Aargau, die von der AIHK unterstützt wird. Die Steuerstrategie ist insgesamt ertragsneutral. Die gestaffelte Umsetzung ermöglicht zudem die Überprüfung, ob die gewünschte Wirkung erziel t werden kann. «Positive Effekte konnten etwa bei der Senkung der Gewinnsteuer für Unternehmen erzielt werden. Dies zeigt, dass die Regierung mit der Steuerstrategie auf dem richtigen Weg ist », sagt AIHK Direktor Beat Bechtold . Zur Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auf für Ehepaare» sowie zur kantonalen Verfassungsänderung des Notstandsrechts verzichtet der AIHK Vorstand a