Das empfiehlt der Regierungsrat zu den Abstimmungen vom 29. November 2026
Am 29. November 2026 gelangen vier eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung: der Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Volksinitiative "Für eine Einschränkung von Feuerwerk", die Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" sowie die Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG).
Zudem wird über zwei kantonale Vorlagen abgestimmt: das Steuergesetz (StG), Änderung vom 23. Juni 2026, sowie die Verfassung des Kantons Aargau (Notstandsrecht), Änderung vom 30. Juni 2026.
Mitte-Initiative als Konkurrenz zur Individualbesteuerung
Laut einer Mitteilung der Staatskanzlei empfiehlt der Aargauer Regierungsrat dies:
Die Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" verlangt, dass Ehepaare bei der direkten Bundessteuer weiterhin gemeinsam besteuert und gegenüber unverheirateten Personen steuerlich nicht benachteiligt werden. Die Initiative betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer. Eine Annahme steht jedoch im Widerspruch zur von der Schweizer Stimmbevölkerung am 8. März 2026 gutgeheissenen Einführung der Individualbesteuerung. Sie berge das Risiko einer Entharmonisierung zwischen Bundes- und Kantonsebene, falls künftig auf Bundesebene die Ehegattenbesteuerung und auf kantonaler Ebene ab 2032 die beschlossene Individualbesteuerung gilt.
Aufgrund dieses Widerspruchs sei davon auszugehen, dass die gesetzgeberischen Anpassungen im Bereich der Individualbesteuerung vom Bundesparlament neu beurteilt würden, schreibt die Regierung. Dies sei aus Aargauer Sicht von Bedeutung: Die kantonale Umsetzung der Individualbesteuerung bis 2032 würde für den Kanton und die Gemeinden längerfristig erhebliche Mindereinnahmen verursachen, argumentiert sie. Sollte dabei keine Personengruppe stärker belastet werden als heute, wären Mindereinnahmen von bis zu 500 Millionen Franken beim Kanton und rund 450 Millionen Franken bei den Gemeinden möglich. Eine Annahme der Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" böte damit die Chance, so der Regierungsrat, "dass die gesetzgeberischen Anpassungen auf Bundesebene neu beurteilt werden. So könnten diese finanziellen Risiken und die mit der Umsetzung verbundenen Mehrbelastungen für Kanton und Gemeinden allenfalls vermieden werden. Der Regierungsrat empfiehlt die Vorlage zur Annahme".
Steuergesetzrevision mit nächster Steuersenkung wird durch höpheres Schätzungswesen gegenfinanziert
Mit der vorliegenden Änderung des Steuergesetzes ("Steuergesetzrevision 2027") werden Personen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Personen mit höheren Einkommen gezielt entlastet. Der Kleinverdienerabzug wird neu in den Tarif integriert. Davon profitieren laut Regierungsrat im Wesentlichen Verheiratete und Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen von bis zu 75'000 Franken. Zudem werden bei der Einkommenssteuer die höchste Tarifstufe von 11 auf 9,75 Prozent gesenkt und die darunterliegenden Tarifstufen zugunsten der mittleren und höheren Einkommen leicht angepasst.
Entlastet werden demnach insgesamt zwei Drittel der Steuerpflichtigen um jährlich rund 78 Millionen Franken (41 Millionen Franken Kantonssteuern, 37 Millionen Franken Gemeindesteuern). Die Steuergesetzrevision 2027 werde durch die Mehreinnahmen aus der bereits am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzten Steuergesetzrevision Schätzungswesen (Liegenschaftsbewertung) finanziert, gibt die regierung zu bedenken. Sie sei eine zentrale Massnahme der Steuerstrategie 2022–2030, mit der sich der Kanton Aargau für alle Einkommens- sowie Vermögensstufen unter den zehn steuerlich attraktivsten Kantonen positionieren will. Der Regierungsrat empfiehlt, die vorliegende Änderung des Steuergesetzes anzunehmen.
Verfassungsänderung zum Notstandsrecht
Mit der Verfassungsänderung zum Notstandsrecht will der Grosse Rat erreichen, dass seine Aufsicht über das staatliche Handeln in Krisensituationen gestärkt wird. Der Regierungsrat lehnt die Änderung der Kantonsverfassung ab. Notstandslagen erfordern rasches, entschlossenes und flexibles Handeln. Die vorgeschlagene Pflicht zur nachträglichen Genehmigung von Sonderverordnungen durch den Grossen Rat sowie die Begleitung des Regierungsrats durch eine grossrätliche Kommission würden die Handlungsfähigkeit des Regierungsrats in Krisensituationen zu stark einschränken. Zudem schafft die Vorlage Rechtsunsicherheit, wenn Sonderverordnungen nachträglich nicht genehmigt und wieder aufgehoben werden müssen. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die heutigen Regelungen ausreichen, um den Grossen Rat in Krisensituationen angemessen einzubeziehen und gleichzeitig ein wirksames Handeln zu gewährleisten. Er empfiehlt deshalb die Verfassungsänderung zur Ablehnung.