Vorstoss zu Fan-Ausschreitungen bei Aarau - YB - Polizei verschärfte danach die Auflagen, Regierung sieht keinen Gesetzgebungsbedarf
Mit einer Interpellation stellten Mario Gratwohl, SVP, Niederwil (Sprecher), Nicole Heggli-Boder, SVP, Buttwil, und Michael Notter, Mitte, Niederrohrdorf, im November nach Fanausschreitungen am Cup Match FC Aarau gegen BSC Young Boys vom 20. September 2025 in Aarau Fragen an die Regierung.
Sie begründeten den Vorstoss so: Die Vorfälle bei jenem Cup-Mach "werfen einen Schatten auf den sonst positiven sportlichen Aufschwung des Vereins". Pyro-Aktionen in den Fansektoren und die Zerstörung beim Rückmarsch der Fans zum Bahnhof senen nicht nur ein ernstes Sicherheitsrisiko, sondern auch eine gefährliche Eskalation, die nicht toleriert werden dürfe. Die Bilder von schwerverletzten Menschen und den immensen Sachschäden, die in die Hunderttausende gehen, seien ein klares Zeichen, dass hier dringend gehandelt werden muss.
Regierung: solches Verhalten darf nicht toeriert werden
Bei den Vorfällen im Nachgang zum Fussballspiel des FC Aarau gegen den BSC Young Boys im Schweizer Cup vom 20. September 2025 hätten Fans des BSC Young Boys mehrere Angehörige der Kantonspolizei verletzt und massiven Sachschaden angerichtet. Der Regierungsrat hat sich in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Gewalt anlässlich von Fussballspielen und damit zusammenhängenden Themen geäussert, zuletzt etwa bei der Beantwortung zweier Interpellationen aus dem Jahr 2024. Solches Verhalten dürfe aus Sicht des Regierungsrats nicht toleriert werden. Es gelte deshalb, klare Zeichen gegen Gewalt im Umfeld von Fussballspielen zu setzen.
Zur Frage 1 "Welche konkreten Massnahmen ergreift der Regierungsrat, um diese unhaltbaren Zustände endlich in den Griff zu kriegen?" Bei Fussballspielen ist die Kantonspolizei für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ausserhalb des Stadions verantwortlich. Sie habe bereits zahlreiche Massnahmen umgesetzt, um der Gewalt anlässlich von Fussballspielen des FC Aarau entgegenzuwirken. Dazu gehöre etwa die Videoüberwachung der Marschroute zwischen dem Bahnhof Aarau und dem Stadion Brügglifeld bei Risikospielen, um Fanbewegungen frühzeitig zu erkennen und lagegerecht darauf reagieren zu können. Weiter gehöre dazu der Einsatz von mobilen Trennzaunmodulen (sogenannte "Fenceboxen"), um die Fangruppen bestmöglich voneinander zu trennen und deren Aufeinandertreffen zu verhindern.
Kantonspolizei kann Match-Bewilligung mit Auflagen verbinden
Zudem erfolge eine laufende Optimierung des Einsatzkonzepts der Kantonspolizei für Risikospiele. Dieses werde anhand der gemachten Erfahrungen fortlaufend überprüft und nötigenfalls angepasst. Schliesslich werden auch weitere Massnahmen zur bestmöglichen Gewährleistung der Sicherheit im Umfeld von Fussballspielen laufend evaluiert. Die Durchführung von Fussballspielen mit der Beteiligung von Klubs der obersten Spielklasse (Super League) bedarf einer Bewilligung der Kantonspolizei. Zur Verhinderung gewalttätigen Verhaltens kann die Kantonspolizei eine solche Bewilligung mit Auflagen verbinden. Diese können insbesondere bauliche und technische Massnahmen, den Einsatz bestimmter personeller oder anderer Mittel durch den Veranstalter, die Regeln für den Verkauf der Eintrittskarten, den Verkauf alkoholischer Getränke oder die Abwicklung der Zutrittskontrollen umfassen.
Cupspiel gegen FC Sion im Dezember wurde nur unter strengen Auflagen bewilligt
Die Kantonspolizei kann ausserdem bestimmen, wie die Anreise und Rückreise der Fans der Gastmannschaft abzuwickeln ist und unter welchen Voraussetzungen ihnen Zutritt zu den Stadien gewährt werden darf. Gestützt auf die Analyse der Vorfälle vom 20. September 2025 hatte die Kantonspolizei dem FC Aarau die Durchführung des Cupspiels gegen den FC Sion am 4. Dezember 2025 nur unter strengen Auflagen bewilligt. Zu den Auflagen gehörten insbesondere Pflichten zur Installation zusätzlicher Videoüberwachungsanlagen im Stadion und zur Durchführung von konsequenten Personenkontrollen an den Eingängen. Auch in Zukunft kann die Bewilligung von Spielen gegen Klubs aus der Super League an solche Auflagen geknüpft werden, um die Sicherheit im und um das Stadion bestmöglich zu gewährleisten. Die Nichteinhaltung solcher Auflagen kann den Entzug der Bewilligung, die Verweigerung der Bewilligung für zukünftige Spiele oder die Anordnung zusätzlicher Auflagen für zukünftige Spiele nach sich ziehen. Zudem kann vom Veranstalter Kostenersatz für Schäden verlangt werden, die auf eine Verletzung von Auflagen zurückzuführen sind.
Möglich sind Rayonverbote, Wegweisungen und Meldeauflagen
Zur Frage 2 "Braucht es für die Umsetzung der Massnahmen gesetzliche Anpassungen?" Es besteht aus Sicht des Regierungsrats kein Bedarf für gesetzliche Anpassungen. Neben der bereits erwähnten Bewilligungspflicht von Fussballspielen mit Beteiligung von Klubs der Super League verschiedene Massnahmen gegen fehlbare Personen zur Verfügung. Dazu gehören etwa Rayonverbote, Wegweisungen und Meldeauflagen, welche einerseits eine präventive Wirkung haben, andererseits der Gefahrenabwehr dienen und gewaltbereite Personen von sicherheitsrelevanten Orten in Zusammenhang mit Fussballspielen fernhalten können.
Was, falls der FCA - hoffentlich -aufsteigt?
Auch im Fall eines möglichen Aufstiegs des FC Aarau in die Super League erachtet der Regierungsrat die bestehenden gesetzlichen Grundlagen als ausreichend. Ergänzend dazu wird der Regierungsrat in diesem Fall entscheiden, ob das sogenannte "Kaskadenmodell" zur Anwendung gelangen soll. Dieses sieht abgestufte Massnahmen vor, um auf Ausschreitungen im Umfeld von Fussballspielen zu reagieren und diese zukünftig zu verhindern. Unter anderem sieht das Kaskadenmodell in den Stufen 3 und 4 die Schliessung von gesamten Fansektoren beziehungsweise die Anordnung von sogenannten "Geisterspielen" vor.
Für die Wirksamkeit der verschiedenen zur Verfügung stehenden Massnahmen sei jedoch deren konsequente Umsetzung und Anwendung entscheidend. Dies gilt nicht nur für die Kantonspolizei. Es sei ebenso wichtig, dass die im Rahmen der Bewilligungsverfahren erlassenen Auflagen vollumfänglich und von allen beteiligten Institutionen getragen und umgesetzt werden. Gleichzeitig braucht es auch die Mitarbeit der Fussballverbände und Fussballvereine, schliesst die Regierung in ihrer Antwort, "indem sie sich von jeglicher Form von Gewalt und vom Abbrennen von Pyrotechnik klar und öffentlich distanzieren, Zutrittskontrollen gewissenhaft und lückenlos durchführen, sich ihrer Mitverantwortung für die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher bewusst sind und auch die selbst gemachten Vorgaben, beispielsweise in den Stadienordnungen, konsequent umsetzen".