Darüber stimmen wir am 29. November ab - und das sagt die Kantonsregierung dazu
Am Sonntag, 29. November 2026, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über vier eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen. Erste Resultate sind nach 12.00 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.
Der Bundesrat hat beschlossen, am 29. November 2026, die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
- Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer
- Vorlage 2: Volksinitiative "Für eine Einschränkung von Feuerwerk"
- Vorlage 3: Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!"
- Vorlage 4: Änderung vom 19. Dezember j2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG)
Folgende kantonale Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
- Vorlage 5: Steuergesetz (StG); Änderung vom 23. Juni 2026
- Vorlage 6: Verfassung des Kantons Aargau (Notstandsrecht); Änderung vom 30. Juni 2026
Erste Resultate der Abstimmung werden am 29. November 2026 ab circa 12:00 Uhr auf www.ag.ch/abstimmungsresultate aufgeschaltet. Zwischen- und Schlussergebnisse kommuniziert die Staatskanzlei auch über die Social-Media-Kanäle X und Facebook sowie über den Liveticker auf www.ag.ch. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem über die von Bund und Kantonen betriebene App "VoteInfo" erhältlich.
Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" zur Annahme empfohlen
Die Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" verlangt, dass Ehepaare bei der direkten Bundessteuer weiterhin gemeinsam besteuert und gegenüber unverheirateten Personen steuerlich nicht benachteiligt werden. Die Initiative betrifft ausschliesslich die direkte Bundessteuer. Eine Annahme stünde jedoch im Widerspruch zur von der Schweizer Stimmbevölkerung am 8. März 2026 gutgeheissenen Einführung der Individualbesteuerung, heisst es in der Mitteilung weiter.
Sie berge das Risiko einer Entharmonisierung zwischen Bundes- und Kantonsebene, falls künftig auf Bundesebene die Ehegattenbesteuerung und auf kantonaler Ebene ab 2032 die beschlossene Individualbesteuerung gilt. Aufgrund dieses Widerspruchs sei davon auszugehen, heisst es weiter, dass die gesetzgeberischen Anpassungen im Bereich der Individualbesteuerung vom Bundesparlament neu beurteilt würden. Dies sei aus Aargauer Sicht von Bedeutung: Die kantonale Umsetzung der Individualbesteuerung bis 2032 würde für den Kanton und die Gemeinden längerfristig erhebliche Mindereinnahmen verursachen.
Sollte dabei keine Personengruppe stärker belastet werden als heute, wären laut Mitteilung Mindereinnahmen von bis zu 500 Millionen Franken beim Kanton und rund 450 Millionen Franken bei den Gemeinden möglich. Eine Annahme der Volksinitiative "Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!" böte damit aus Sicht des Regierungsrats die Chance, dass die gesetzgeberischen Anpassungen auf Bundesebene neu beurteilt werden. So könnten diese finanziellen Risiken und die mit der Umsetzung verbundenen Mehrbelastungen für Kanton und Gemeinden allenfalls vermieden werden. Der Regierungsrat empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
Regierungsrat empfiehlt Änderung des Steuergesetzes zur Annahme
Mit der vorliegenden Änderung des Steuergesetzes ("Steuergesetzrevision 2027") werden Personen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Personen mit höheren Einkommen gezielt entlastet. Der Kleinverdienerabzug wird neu in den Tarif integriert. Davon profitierten im Wesentlichen Verheiratete und Alleinerziehende mit kleinen und mittleren Einkommen von bis zu 75'000 Franken, schreibt der Regierungsrat dazu. Zudem würden bei der Einkommenssteuer nach einer Annahme durch das Volk die höchste Tarifstufe von 11 auf 9,75 Prozent gesenkt und die darunterliegenden Tarifstufen zugunsten der mittleren und höheren Einkommen leicht angepasst.
Entlastet würden insgesamt zwei Drittel der Steuerpflichtigen um jährlich rund 78 Millionen Franken (41 Millionen Franken Kantonssteuern, 37 Millionen Franken Gemeindesteuern), schreibt die Regierung weiter. Die Steuergesetzrevision 2027 werde durch die Mehreinnahmen aus der bereits am 1. Januar 2025 in Kraft gesetzten Steuergesetzrevision Schätzungswesen (Liegenschaftsbewertung) finanziert. Sie sei eine zentrale Massnahme der Steuerstrategie 2022–2030, mit der sich der Kanton Aargau für alle Einkommens- sowie Vermögensstufen unter den zehn steuerlich attraktivsten Kantonen positionieren will. Der Regierungsrat empfiehlt, die vorliegende Änderung des Steuergesetzes anzunehmen.
Regierungsrat empfiehlt die Verfassungsänderung zum Notstandsrecht zur Ablehnung
Mit der Verfassungsänderung zum Notstandsrecht will der Grosse Rat erreichen, dass seine Aufsicht über das staatliche Handeln in Krisensituationen gestärkt wird. Der Regierungsrat lehnt die Änderung der Kantonsverfassung ab. Notstandslagen erfordern rasches, entschlossenes und flexibles Handeln. Die vorgeschlagene Pflicht zur nachträglichen Genehmigung von Sonderverordnungen durch den Grossen Rat sowie die Begleitung des Regierungsrats durch eine grossrätliche Kommission würden die Handlungsfähigkeit des Regierungsrats in Krisensituationen zu stark einschränken. Zudem schafft die Vorlage Rechtsunsicherheit, wenn Sonderverordnungen nachträglich nicht genehmigt und wieder aufgehoben werden müssen. Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass die heutigen Regelungen ausreichen, um den Grossen Rat in Krisensituationen angemessen einzubeziehen und gleichzeitig ein wirksames Handeln zu gewährleisten. Er empfiehlt deshalb die Verfassungsänderung zur Ablehnung.
Ersatzwahl im Bezirk Zofingen
Am Abstimmungs- und Wahltermin vom 29. November 2026 findet auf Bezirksebene eine Urnenwahl statt.
Für die Ersatzwahl einer Gerichtspräsidentin/eines Gerichtspräsidenten (75 Prozent) am Bezirksgericht Zofingen für den Rest der Amtsperiode 2025/2028 sind drei Kandidaturen eingereicht worden:
- Haldemann Nils, Zofingen (Parteilos)
- Kessler Ilona, Aarau (parteilos)
- Wespi Valentin, Erlinsbach (Parteilos)
Das Resultat dieser Bezirkswahl wird am Sonntagnachmittag, 29. November 2AG aufgeschaltet. Medienanfragen zu den Vorlagen werden über den Kommunikationsdienst des Regierungsrats koordiniert (ng von eidgenössischen Abstimmungsergebnisses)