Christoph Riner will lückenlose Transparenz im Asylbereich - so antwortet der Bundesrat

Christoph Riner will lückenlose Transparenz im Asylbereich - so antwortet der Bundesrat
Der Postulant Christoph Riner. Foto: MKU

Mit einem Postulat will der Aargauer SVP-Nationalrat Christoph Riner den Bundesrat beauftragen, einen Bericht vorzulegen, um vollständige und lückenlose Transparenz im Asylbereich zu schaffen. Der Bericht soll aufzeigen:

 1. Die Zahl der Personen, die a) seit dem Jahr 2000 und b) seit Inkrafttreten von Schengen/Dublin aufgrund eines asylrechtlichen Gesuchs in die Schweiz gekommen oder hier während eines asylrechtlichen Verfahrens geboren sind.
 Eine Aufschlüsselung dieser Zahlen nach Erledigungsart: hängiges Asylverfahren, Nichteintreten, Abweisung, Asylgewährung, vorläufige Aufnahme, Schutzstatus S.

Eine Aufschlüsselung dieser Zahlen nach aktuellem Status: hängiges Asylverfahren, illegal anwesend (nicht kontrolliert oder nachweislich unkontrolliert ausgereist), vorläufige Aufnahme, Schutzstatus S, anerkannte Flüchtlinge, Aufenthaltsbewilligung B (Aufschlüsselung: a) nach Asylgewährung; b) nach vorgängiger vorläufiger Aufnahme; c) nach Schutzstatus S; d) sonstige Gründe), Niederlassungsbewilligung C (Aufschlüsselung: a) nach Asylgewährung; b) nach vorgängiger vorläufiger Aufnahme; c) nach Schutzstatus S; d) sonstige Gründe), Schweizer (Aufschlüsselung: a) nach vorgängiger Asylgewährung; b) nach vorgängiger vorläufiger Aufnahme; c) nach vorgängigem Schutzstatus S).

2. Die Zahl der in der Schweiz lebenden Personen, die a) seit dem Jahr 2000 und b) seit Inkrafttreten von Schengen/Dublin aufgrund eines asylrechtlichen Gesuchs in die Schweiz gekommen oder hier während eines asylrechtlichen Verfahrens geboren sind, deren Gesuch mit Nichteintreten oder Abweisung erledigt wurde und die sich illegal in der Schweiz aufhalten.

Eine Aufschlüsselung dieser Zahl nach aktuellem Status: rechtskräftige Wegweisung, rechtskräftige Ausweisung, andere, unbekannt.

3. Die Zahl der Personen, die a) seit dem Jahr 2000 und b) seit Inkrafttreten von Schengen/Dublin aufgrund eines asylrechtlichen Gesuchs in die Schweiz gekommen oder hier während eines asylrechtlichen Verfahrens geboren sind, deren Asylgesuch mit Nichteintreten oder Abweisung erledigt wurde und die die Schweiz kontrolliert selbständig, mit Rückführung in Dublin-, Heimat- oder Drittstaat oder unkontrolliert (wenn nachweisbar) verlassen haben. 

Die Datenlage im Asylbereich dürfe nicht lückenhaft sein, begründet Riner seinen Vorstoss. "Die Steuerzahler zahlen gigantische Summen, ohne genau zu wissen, wie viel, wofür und für wie viele Menschen sie zahlen. Es ist höchste Zeit, Transparenz im Asylbereich herzustellen", schreibt Riner dazu.

Bundesrat nimmt Vorstoss teilweise entgegen

Der Bundesrat ist bereit, zu den Punkten 1 und 3 einen Bericht zu erstellen. Dies schreibt er in seiner jetzt vorliegenden Antwort. Die in Punkt 2 aufgeworfene Thematik könne nicht beantwortet werden, da keine Angaben dazu in den Datenbanken vorliegen, schreibt er weiter.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Punkte 1 und 3 sowie die Ablehnung des Punktes 2 des Postulates. Antrag: Annahme (teilweise)