Christoph Riner: was ist jetzt mit den Dublin-Überstellungen nach Italien?
Seit dem 22. Dezember 2022 hat Italien Dublin-Überstellungen ausgesetzt. Bis Anfang September 2026 musste die Schweiz deshalb bei 3896 Personen das Asylverfahren wieder aufnehmen und behandeln. Dies schreibt der Aargauer SVP-Nationalrat Christoph Riner in einer neuen Interpellation.
Italien hatte angekündigt, mit dem Inkrafttreten des europäischen Migrations- und Asylpakts (AMMR) am 12. Juni 2026 Überstellungen wieder zuzulassen. Dennoch seien Überstellungen nach Italien weiterhin nicht möglich.
Nun bittet er den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Seit Dezember 2022 wartet die Schweiz auf die Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen durch Italien. Wie lange will der Bundesrat noch zuwarten? Welchen konkreten Zeithorizont setzt er sich und was unternimmt er, wenn dieser verstreicht?
- Weshalb werden Überstellungen nach Italien auch mehr als drei Monate nach Inkrafttreten der AMMR weiterhin abgelehnt? Welche konkreten Gründe nennt die italienische Regierung?
- Mit wem steht der Bundesrat tatsächlich in Kontakt? Führt er direkte Gespräche mit der italienischen Regierung? Welche konkreten Ergebnisse liegen vor?
- Was hat der Bundesrat seit dem 12. Juni 2026 konkret unternommen? Welche Forderungen stellte er gegenüber Italien und der EU, und welche Reaktionen erhielt er?
- Wie viele Dublin-Fälle mit Zuständigkeit Italiens könnten derzeit grundsätzlich überstellt werden, werden von Italien aber nicht übernommen? Wie viele zusätzliche Fälle kommen monatlich hinzu?
- Was kostet die Schweiz die seit Dezember 2022 andauernde Suspendierung? Wie hoch werden die bisher entstandenen zusätzlichen Kosten geschätzt und mit welchen weiteren Kosten ist bei einer Fortsetzung zu rechnen?
- Welche konkreten Konsequenzen zieht der Bundesrat, wenn Italien die Wiederaufnahme der Überstellungen weiterhin nicht umsetzt? Welche diplomatischen, rechtlichen oder politischen Möglichkeiten stehen der Schweiz gegenüber Italien beziehungsweise der EU zur Verfügung und welche davon wird der Bundesrat ergreifen?
- Wie glaubwürdig ist die EU, wenn ein europäisches Zuständigkeitssystem es einem Mitgliedstaat ermöglicht, eine zentrale Regel über Jahre faktisch ausser Kraft zu setzen, ohne dass die Überstellungen wieder funktionieren?
- Welche Konsequenzen zieht der Bundesrat daraus für die Zusammenarbeit mit der EU im Asyl- und Migrationsbereich? Ist er der Auffassung, dass ein Zuständigkeitssystem, dessen Regeln über Jahre nicht durchgesetzt werden können, seine beabsichtigte Wirkung noch erfüllt?