Christoph Riner: Besteht mit der Forderung nach Diversität nicht die Gefahr, die Freiheit der Hochschulen ungebührlich politisch zu beeinflussen?

Nationalrat Christoph Riner (SVP/AG) hat am 13. Juni eine Interpellation zum Thema "Akkreditierung im Hochschulbereich" eingereicht. Er stellt dem Bundesrat folgende Fragen (nachfolgend im Wortlaut):

1. Was ist die Ursache für eine Revision der Qualitätsstandards für die Akkreditierung im Hochschulbereich und was soll mit den damit verbundenen Auflagen erreicht werden?

2. Wie gross beurteilt der Bundesrat den durch die Auflagen enstehenden administrativen Aufwand, welcher insbesondere kleinere Hochschulen betrifft?

3. Wann ist mit der Vernehmlassung der erweiterten Akkreditierungsverordnung zu rechnen?

 4. Auf welcher gesetzlichen Grundlage möchten der Hochschulrat und der Akkreditierungsrat die Akkreditierungsverordnung dahingehend erweitern, dass neben Chancengleichheit (Art. 30 Abs. 1 Bst. A Ziff. 5 HFKG) unter anderem auch Diversität akkreditierungsrelevant werden?

5. Die Freiheit von Lehre und Forschung an Hochschulen wird hochgehalten. Hochschulen sollen die Gesellschaft unabhängig positiv prägen. Besteht mit der Forderung nach Diversität nicht die Gefahr, die Freiheit der Hochschulen von Seite Behörden ungebührlich politisch zu beeinflussen?

 6. Mit welchen konkreten Massnahmen will der Hochschulrat sicherstellen, dass spezifische Hochschulen, z. B. Theologische Hochschulen, welche primär von ev.-ref. bzw. katholischen Studierenden besucht werden, ihre Akkreditierung in Zukunft nicht verlieren, da sie allenfalls erweiterte akkreditierungsrelevante Auflagen wie Diversität, infolge der Freiheit von Lehre und Forschung und der Ausgangslage, gar nicht erfüllen können?

 7. Wie wird die Verhältnismässigkeit der Auflagen beurteilt und wie wird sichergestellt, dass die Auflagen obejktiv gesehen eine gewisse Relevanz haben?
 

8. Wie stellt der Hochschulrat sicher, dass Akkreditierungsrat, Akkreditierungsagenturen und Gutachtergruppen in den Akkreditierungsverfahren mit ihrem Ermessensspielraum die Freiheit von Forschung und Lehre nicht durch Auflagen beschneiden, welche z. B. in die Lehrinhalte eingreifen?

9. Wie wird die Unabhängigkeit des Akkreditierungsrates und der in- und ausländischen Akkreditierungsagenturen sichergestellt?

Riner begründet die Fragen wie folgt:

Die institutionelle Akkreditierung ist ein Prozess, der alle sieben Jahre durchgeführt wird und mit dem überprüft werden soll, ob die Schweizer Hochschulen die aktuellen nationalen und internationalen Qualitätsanforderungen an Lehre, Forschung und Dienstleistungen erfüllen. Der Schweizer Hochschulrat ist daran, die Qualitätsstandards für die Akkreditierungen im Hochschulbereich (Akkreditierungsverordnung) zu revidieren bzw. zu erweitern.