Cédric Wermuth: was tut der Bundesrat gegen heimischen Incel-Terrorismus? - das sagt der Bundesrat
In einer in der Winterssession 2025 eingereichten Interpellation stellte der Aargauer SP-Nationalrat Cédric Wermuth dem Bundesrat zahlreiche Fragen zu "Incel-Terrorismus" (dabei geht es um Frauenhass).
Wermuth wollte etwa wissen: "Was ist über die Incel Szene in der Schweiz bekannt? Wie gross schätzt der Bundesrat die Incel-Szene in der Schweiz? Ist die Szene international vernetzt? Falls er diese Frage nicht beantworten kann, hat er vor, die entsprechenden Grundlagendaten zu beschaffen? Wie können die Behörden rasch besser zu einer aktuellen und detaillierten Einschätzung der Szene gelangen, um künftige Anschläge zu verhindern?" Und weiter: "Gibt es weitere Fälle in der Vergangenheit, die das Fedpol der Incel-Szene zuordnet?" Aber auch, warum das Fedpol die Einschätzung des Attentats von 2002 als Incel-Anschlag nicht proaktiv kommuniziert habe.
Laut Medienberichten komme das Fedpol zum Schluss, begründet Wermuth seinen Vorstoss, "dass 2020 in der Schweiz ein Incel-Anschlag verübt wurde. Es ist der erste bekannte Fall, der dem Incel-Terrorismus zugeordnet werden muss. Offenbar überwacht das Fedpol die Szene nicht aktiv", so Wermuth.
Das antwortet der Bundesrat
Bei den sog. Incel-Personen handle es sich grundsätzlich um Männer die die Idee eines männlichen Suprematismus vertreten. Häufig handle es sich um sozial isolierte Männer, die (romantische und sexuelle) Beziehungen zu Frauen eingehen wollen, die ihnen aber aus ihrer Sicht verwehrt werden. Delikte mit einer möglichen Verbindung zur Incel-Problematik, wie bspw. demjenigen von Amriswil, fallen in der Schweiz in die Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden, so der Bundesrat. Das Fedpol nehme in diesem Bereich auf Stufe Bund bei Bedarf operative kriminalpolizeiliche nationale und internationale Koordinationsaufgaben wahr und stellt den internationalen Informationsaustausch sicher.
Zuständig für Beobachtung der Gefährdungslage: Nachrichtendienst des Bundes
Für die Beobachtung der Gefährdungslage ist in der Schweiz der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zuständig. Dieser darf jedoch nur präventiv tätig werden, wenn bei Personen, Organisationen oder Ereignissen sowohl ein konkreter Gewaltbezug (das heisst die Verübung, Förderung oder Befürwortung von Gewalttaten, einschliesslich des konkreten Aufrufs zur Anwendung von Gewalt) als auch eine Ablehnung der demokratischen und rechtsstaatlichen Grundwerte gegeben sind. Diese Voraussetzung seien bei der Incel-Bewegung in der Schweiz derzeit nicht erfüllt.
"Häufige Nähe der Incel-Personen zu rechtsextremem Gedankengut"
Fedpol hat 2022 eine Analyse zum Thema erstellt mit dem Ziel, die Polizeikorps zu dieser Thematik zu sensibilisieren. Es handelte sich dabei um eine Momentaufnahme der (internationalen) Lage, so der Bundesrat. Die damals erhobenen Informationen zeigten auf, dass davon ausgegangen werden kann, "dass die Incel-Szene international vernetzt ist und es auch Anhänger in der Schweiz gibt. Zudem zeigte sich zu diesem Zeitpunkt eine häufige Nähe der Incel-Personen zu rechtsextremem Gedankengut". Im Bericht von 2022 hat fedpol den Täter von 2020 in Amriswil nicht direkt als Incel-Täter eingestuft, sondern seine «rechtsextremen, einwanderungsfeindlichen, verschwörerischen und frauenfeindlichen Ideologien» aus seinem Manifest als möglichen Anknüpfungspunkt zur Incel-Ideologie und Szene hervorgehoben.
Eine systematische und permanente Lageverfolgung durch fedpol besteht zuständigkeitshalber nicht. Sollte sich die Lage in Bezug auf die Incel-Bewegung massgeblich verändern und die Thematik weiter an Bedeutung gewinnen, müsste eine erneute Analyse durch die Sicherheitsbehörden geprüft werden, schreibt der Bundesrat weiter.
Bund will sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen regulieren
Der Bundesrat sei sich der Problematik von Radikalisierung, die zunehmend online erfolgt, bewusst, heisst es in seiner Antwort weiter. Am 29. Oktober 2025 hat er den Entwurf des Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen in die Vernehmlassung gegeben (Medienmitteilung BAKOM). Das Gesetz soll dazu dienen, sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen zu regulieren.
Es verpflichtet diese unter anderem dazu, einfache Meldeverfahren für Nutzerinnen und Nutzer für bestimmte mutmasslich rechtswidrige Inhalte bereitzustellen. Weiter sind u.a. Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren sowie mehr Transparenz bei Werbung und Empfehlungssystemen enthalten. So sollen die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum gestärkt und die grossen Kommunikationsplattformen sowie Suchmaschinen zu mehr Transparenz verpflichtet werden, um so ein sicheres digitales Umfeld zu gewährleisten (vgl. Antwort Bundesrat auf die Frage 25.8240 Porchet v. 10.12.2025 «Welche Massnahmen gegen radikalisierende maskulinistische Inhalte im Internet?»).
Radikalisierung und Extremismus auch mit Prävention bekämpfen
Zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und Extremismus gehören auch Präventionsmassnahmen wie bspw. die Sensibilisierung durch die Behörden. Entsprechend sind die Themen Radikalisierung und namentlich auch die zunehmende Betroffenheit von jungen Personen, sowie Gendersensibilität und -mainstreaming, explizit in den zweiten Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus aufgenommen worden, der derzeit unter Einbezug aller Staatsebenen und der Zivilgesellschaft umgesetzt wird, so der Bundesrat weiter, und: "Die Sensibilisierung und Prävention von gewalt- und dominanzorientierten Männlichkeitsvorstellungen spielen auch bei der Bekämpfung häuslicher und sexualisierter Gewalt eine wichtige Rolle."