Bundesrat zu Vorstoss von Beat Flach: Staaten könnten kriminelle Gruppen als Teil ihrer hybriden Konfliktführung gegen die Schweiz einsetzen

Bundesrat zu Vorstoss von Beat Flach: Staaten könnten kriminelle Gruppen als Teil ihrer hybriden Konfliktführung gegen die Schweiz einsetzen
Nationalrat Beat Flach. Bild: ZVG

"Wie schützt der Bund seine Institutionen vor Einflussnahme der organisierten Kriminalität?" Das wollte der Aargauer GLP-Nationalrat Beat Flach in einer im Dezember eingereichten Interpellation in Erfahrung bringen. Die «Bestandesaufnahme zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität in der Schweiz» des Fedpol zeige, dass organisierte kriminelle Netzwerke mit erheblichen finanziellen Mitteln, Scheinfirmen und Korruptionsversuchen die Integrität von Staat und Wirtschaft gefährden und dabei auch Verwaltungen, Vergabeverfahren und politische Entscheidungsträger ins Visier geraten können, schrieb Beat Flach.

Verdeckte Einflussnahme auf staatliche Institutionen stelle auch für die Schweiz ein reales Risiko dar. Vor diesem Hintergrund stelle sich die Frage, schrieb Flach, "wie der Bund seine Institutionen vor Einflussnahmen der organisierten Kriminalität schützt und ob die bestehenden Vorkehrungen und Strategien ausreichen". Er bat den Bundesrat um die Beantwortung von vier Fragen. Die Antworten liegen jetzt vor.

Das antwortet der Bundesrat

Frage 1: Der Bundesrat räume der Erkennung, Verhinderung und Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) einen hohen Stellenwert ein, schreibt er in seiner diese Woche veröffentlichten Antwort. Dies erfordere Kenntnisse über die Bedrohungslage sowie die Vorgehensweise der OK. Hierzu brauche es Lagebilder und möglichst konkrete Beschreibungen über die Aktivitäten der OK und deren Gruppierungen. Mit Hilfe dieser Grundlagen seien alle Staatsebenen gehalten, auf ihren Stufen betreffend Erkennung von OK zu sensibilisieren (z.B. mit Informationskampagnen) und zu schulen, insbesondere in gefährdeten Sektoren wie dem Finanzwesen, dem Immobiliensektor oder dem Glücksspielgewerbe.

Bundesrat will Rechtsgrundlagen schaffen für Datenbekanntgabe zwischen Behörden

Zudem soll die Datenbekanntgabe zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden sowohl innerhalb der Kantone mit den Gemeinden, zwischen Kantonen als auch im Verhältnis Bund-Kantone möglich sein, wozu die erforderlichen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden sollen. Die Verbesserung der Lagedarstellung, die Sensibilisierung und Schulung und die Verbesserung des Meldeflusses seien Ziele der Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der OK, die der Bundesrat am 19. Dezember 2025 verabschiedet hat.

Frage 2: Der Bundesrat misst der Integrität der öffentlichen Finanzen und der Verhinderung von Geldflüssen aus kriminellen Quellen hohe Bedeutung bei. Die Schweiz verfüge über ein umfassendes und bewährtes System zur Bekämpfung der Geldwäscherei, schreibt er weiter. Die öffentliche Verwaltung sei in dieses Gesamtsystem eingebettet. Einnahmen und Ausgaben des Bundes erfolgten auf gesetzlicher Basis und nach standardisierten Verfahren. Besondere Beachtung werde dabei dem Bereich der öffentlichen Beschaffungen gewidmet.

Der Bundesrat stellt durch Überprüfung sicher, schreibt er weiter, "dass die bestehenden Regelungen den nationalen und internationalen Anforderungen entsprechen und angemessen weiterentwickelt werden. Zur Stärkung dieser Aufsichts- und Kontrolltätigkeit sollen die gleichen Massnahmen wie in der Antwort auf Frage 1 angewendet werden". Das primäre Einfallstor für inkriminiertes Geld liege allerdings ausserhalb der öffentlichen Verwaltung. Das schweizerische Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei sei präventiv und risikobasiert ausgestaltet und beruhe darauf, dass Finanzintermediäre als erste Verteidigungslinie beim Eintritt von Vermögenswerten in den Finanzkreislauf fungieren. Diese sind gesetzlich verpflichtet, Herkunft der Mittel, wirtschaftlich Berechtigte und Transaktionen zu prüfen und Verdachtsfälle zu melden. Um die Verfolgung und den Nachweis der Geldwäscherei zu erleichtern, sollen gemäss der neuen Strategie zur Bekämpfung von OK Vorschläge für rechtliche Anpassungen ausgearbeitet werden.

Zusammenarbeit mit Europol und INTERPOL von zentraler Bedeutung

Frage 3: Bei der Bekämpfung der OK ist der Austausch mit ausländischen Partnerbehörden wichtig und erfolgt intensiv. Er diene dazu, so der Bundesrat, "eine transnationale Sicht auf die OK zu erlangen und konkrete Fälle zu bearbeiten". Die Zusammenarbeit und insbesondere der Informationsaustausch mit anderen Staaten und mit Partnerorganisationen wie Europol und INTERPOL seien von zentraler Bedeutung und sollen gemäss Strategie weiter verstärkt werden. Bei komplexen internationalen Fällen sollen vermehrt gemeinsame Ermittlerteams eingesetzt werden. Es soll ebenfalls geprüft werden, inwiefern die rechtlichen Grundlagen für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen angepasst werden müssen.

Staaten könnten kriminelle Gruppen als Teil ihrer hybriden Konfliktführung gegen die Schweiz einsetzen

Frage 4: Die Strategie zur Bekämpfung der OK ist eingebettet in die Sicherheitspolitische Strategie der Schweiz und bildet laut Bundesrat die Grundlage, damit alle Staatsebenen behördenübergreifend und wirksam der wachsenden Bedrohung durch kriminelle Netzwerke begegnen. Die Stärkung der inneren Sicherheit sei ein expliziter Schwerpunkt der Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz. Sie lege auch dar, dass Staaten kriminelle Gruppen als Teil ihrer hybriden Konfliktführung gegen die Schweiz einsetzen könnten.

Das EJPD hat die Strategie zur Bekämpfung von OK gemeinsam mit Bund, Kantonen und Gemeinden ausgearbeitet. Die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) hat sie am 27. November 2025 verabschiedet. Die Strategie legt Aktionsfelder für das Erkennen, Verhindern und Bekämpfen der OK fest, welche die in der Interpellation gestellten Fragen berücksichtigen. Zur Umsetzung der Strategie wird ein Nationaler Aktionsplan zur Bekämpfung der OK geschaffen.