Bundesrat: Mietkautionsdepots von rund 5 Milliarden Franken

Bundesrat: Mietkautionsdepots von rund 5 Milliarden Franken
Mitte-Nationalrat Andreas Meier stellte dem Bundesrat Fragen zu Mietzinskautionen. Foto: ZVG

Mieterinnen und Mieter sind verpflichtet, bei Mietverhältnissen eine Mietkaution zu leisten. Diese wird üblicherweise auf Sperrkonten hinterlegt oder mittels Bürgschaften abgesichert. Dies schreibt der Aargauer Mitte-Nationalrat Andreas Meier in einer in der Wintersession eingereichten Interpellation. Er stellte dem Bundesrat darin zahlreiche Fragen, etwa, wie hoch die derzeit in der Schweiz hinterlegten Mietkautionssummen sind, getrennt nach privaten und gewerblichen Mietverhältnissen. Oder welche durchschnittliche Verzinsung erzielten Mietkautionskonten in den letzten fünf Jahren?

"Neue digitale Mietkautionsmodelle ermöglichen effizientere Abwicklung"

Meier begründete den Vorstoss so: In der Schweiz sind Schätzungen zufolge mehrere Milliarden Franken als Mietkautionen gebunden, häufig ohne nennenswerte Verzinsung. Trotz bestehender Wahlfreiheit greifen viele Mietende mangels Information oder praktikabler Alternativen auf klassische Lösungen zurück. Neue digitale Mietkautionsmodelle ermöglichen eine effizientere Abwicklung und eröffnen teilweise auch bewirtschaftete, sichere Nutzungsformen der Kautionsgelder, so Meier, und weiter: "Dies könnte die finanzielle Belastung insbesondere junger Mietender reduzieren und zugleich einen Beitrag zur Digitalisierung des Mietwesens leisten. Eine Einschätzung des Bundesrats zu Umfang, Informationslage und Potenzial dieser Entwicklungen ist daher sinnvoll."

Bundesrat: durchschnittlicher Kautionsbetrag rund 3300 Franken

Eine aktuelle Erhebung zu den Mietzinsdepots bestehe nicht, schreibt der Bundesrat in seiner jetzt vorliegenden Antwort. Ein 1999 durch das BWO veröffentlichter Bericht über die durch die Mieterschaft zu leistenden Sicherheiten (https://www.bwo.admin.ch/de/publication?id=OXUZGVbBFgsD) sei zum Schluss gekommen, dass durchschnittlich jede dritte Mieterschaft einer Miet- und Genossenschaftswohnung ein Depot in der Höhe von 2,2 Monatsmieten leistet. Der durchschnittliche Kautionsbetrag bei Wohnräumen lag bei 2 200 Franken. Gemäss den Erhebungen des Bundesamts für Statistik ist der durchschnittliche Wohnungsmietzins von 1 059 Franken im Jahr 2000 auf 1 451 Franken im Jahr 2023 angestiegen. Dadurch dürfte der durchschnittliche Kautionsbetrag in der Zwischenzeit rund die Hälfte höher geworden sein und somit bei rund 3 300 Franken liegen.

Weiter ist zu vermuten, so der Bundesrat weiter, dass heute nicht mehr nur jede dritte, sondern mindestens jede zweite Mieterschaft eine Sicherheit leistet. Bei insgesamt 2,4 Millionen Miethaushalten 2023 würde dies rund 1,2 Millionen Konten und eine Gesamtsumme von rund 4 Milliarden Franken ergeben. Davon ausgehend, dass die Depots von Geschäftsräumen wie 1999 weiterhin rund 20 Prozent des Gesamtvolumens ausmachen, lässt sich der Bestand der Depotguthaben auf rund 5 Milliarden Franken schätzen. Von diesen Schätzwerten abzuziehen wäre ein Betrag für Mietverhältnisse, bei denen die Sicherheit in Form einer Depot- oder Mietkautionsversicherung geleistet und deshalb kein Geld deponiert wird.

Verzinsung derzeit sehr tief, meist bei 0 bis 0,1 Prozent

Aufgrund der aktuellen Tiefzinsphase liegen die online verfügbaren Angebote für die Verzinsung der Mietzinskautionskonten der meisten Bankinstitute zwischen 0,0 und 0,10 Prozent. Eine Erhebung zur Verzinsung dieser Konten in den letzten 5 Jahren bestehe nicht. Es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass sich diese Verzinsung parallel zum hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken entwickelt. Dieser liegt aktuell bei 1,33 %. Der Höchststand in den vergangenen fünf Jahren lag bei 1,72 % (31. Dezember 2023 und 31. März 2024). Daraus ist zu schliessen, so der Bundesrat weiter, "dass sich die Verzinsung der Mietzinskautionskonten in den vergangenen fünf Jahren zwischen 0,0 und 0,5 Prozent bewegte mit den höchsten Werten im Zeitraum zwischen Ende 2023 und Anfang 2024".

Die durch Artikel 257OR (SR 220) vorgesehene Wahlfreiheit beschränkt sich darauf, dass die Sicherheit in Geld oder in Wertpapieren weitergeleitet werden kann. Die alternative Möglichkeit einer Mietkautionsversicherung in Form einer Bürgschaft ist mit Prämien und teils Gebühren verbunden, die sich im Laufe eines mehrjährigen Mietverhältnisses zu relevanten Kosten summieren können. Diese Angebote stehen deshalb zur Wahl, heisst es weiter in der Antwort, weil auf Mieterseite eine Nachfrage besteht und die meisten Vermieterinnen und Vermieter diese Form der Sicherheit akzeptieren. Die verschiedenen Anbieter machen ihre Produkte über die üblichen Werbekanäle bekannt. Der Bund informiert nicht aktiv darüber.

Digitale Formen bringen was

Digitale Formen können im Unterschied zu herkömmlichen Mietzinskautionslösungen einer Modernisierung entsprechen, indem der Vertragsabschluss vereinfacht, der administrative Aufwand verringert oder das Anwendungsgebiet erweitert wird. Davon profitieren im Idealfall auch die Mietparteien, schreibt der Bundesrat, so beispielsweise wenn Kosteneinsparungen auch ihnen zugutekommen. Wichtig sei, dass die Anbieter als Bank oder Versicherung der Aufsicht der Finma unterstehen und dass für keine Mietvertragspartei ein Risiko resultiert. Es sei zu erwarten, dass Digitalisierungslösungen auch in weiteren Bereichen des Mietwesens zum Einsatz kommen.

Mietzinskautionsversicherung?

Eine Mietzinskautionsversicherung ist laut Bundesrat bisher vor allem für diejenigen Mietenden interessant, die nicht über genügend flüssige Mittel verfügen, um die verlangte Sicherheit zu leisten. Sofern neue digitale Mietkautionsmodelle als Alternative zum klassischen Mietzinsdepot eine lukrativere Bewirtschaftung der hinterlegten Mittel ermöglichen und gleichzeitig die für die Vermietenden notwendige Sicherheit bieten, können sie auch für diejenigen Mietparteien interessant sein, die über die nötigen Mittel verfügen, um eine Mietzinssicherheit zu leisten. Darin liegt ein gewisses volkswirtschaftliches Potenzial", schreibt der Bundesrat abschliessend.