Bund will fünf Reservekraftwerke - 5 Projekte haben den Zuschlag, 3 davon im Aargau

Neue Reservekraftwerke sollen ab 2026 die Versorgungssicherheit der Schweiz stärken. Nach Direktverhandlungen mit möglichen Anbietern hat das Bundesamt für Energie (BFE) die bis Ende Februar 2025 eingegangenen Offerten ausgewertet. Dies teilt der Bundesrat mit. Der Bundesrat sei an seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 informiert worden, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) entschieden hat, fünf Projekten mit einer Leistung von insgesamt 583 Megawatt den Zuschlag zu erteilen. Es wird nun die Verträge mit den Anbietern aushandeln. Danach können diese mit der Planungsphase starten, heisst es in der Mitteilung weiter.
Die Verträge für die bestehenden Reservekraftwerke in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS) mit einer Gesamtleistung von 336 Megawatt (MW) laufen Ende Frühling 2026 aus. Um diese abzulösen, hatte das Bundesamt für Energie von Juli 2023 bis März 2024 eine Ausschreibung durchgeführt. Ziel war, Reservekraftwerke mit einer elektrischen Gesamtleistung von 400 MW ab 2026 unter Vertrag zu nehmen. Dies entsprach der damaligen Empfehlung der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) für das Jahr 2025. Im Mai 2025 hat die ElCom bekanntgegeben, dass sie ab dem Jahr 2030 eine Reservekapazität von mindestens 500 MW und ab 2035 von 700-1’400 MW empfiehlt.
Erfolgreiche Direktverhandlungen
Die Ausschreibung wurde nicht weiterverfolgt, weil die offerierten Kosten zu hoch waren. Stattdessen wurden Direktverhandlungen mit den Projektanten aufgenommen, um die Kosten und die zeitliche Realisierbarkeit der Projekte zu verbessern und auf dieser Basis allfällige freihändige Vergaben vorzubereiten. Die überarbeiteten Offerten lagen Ende Februar 2025 vor. Eingegangen sind acht Angebote für Reservekraftwerke mit einer Gesamtleistung von gut 1’000 MW.
Das sind die fünf Reservekraftwerke, 3 davon im Fricktal
Fünf Projekte, die zwischen 2027 und 2030 betriebsbereit sein könnten, erfüllen laut Mitteilung des BFE alle Kriterien und erhalten den Zuschlag. Alle fünf Anlagen werden mit CO2-neutralem Brennstoff betrieben.
1. Bestehendes Reservekraftwerk Monthey (VS) mit 55 MW von CIMO
2. Reservekraftwerk Sisslerfeld 1 (Gemeinde Eiken, AG) mit 13 MW von Getec
3. Reservekraftwerk Stein (AG) mit 44 MW von Getec
4. Reservekraftwerk Sisslerfeld 2 (Gemeinde Eiken, AG) mit 180 MW von Sidewinder
5. Reservekraftwerk Auhafen (Gemeinde Muttenz, BL) mit 291 MW von Axpo
Die insgesamt 583 MW der fünf neuen Reservekraftwerke ab ca. 2030 entsprechen den neuen Empfehlungen der ElCom vom Mai 2025. Die genauen Kosten werden nach Abschluss der Vertragsverhandlungen bekannt sein, so das BFE. Wie bisher werden die Kosten für die Reserve den Verbraucherinnen und Verbraucher über den Netznutzungstarif und gemäss ihrem Stromverbrauch verrechnet.
Übergangslösung: BFE arbeitet an verschiedenen Varianten
Die neuen Reservekraftwerke können die bestehenden Anlagen nicht zeitlich nahtlos ab dem Winter 2026/27 ersetzen. Eine Übergangslösung sei daher für mindestens drei Winter notwendig, heisst es weiter. Das UVEK arbeitet zurzeit an verschiedenen Varianten, wie die Wasserkraftreserve, die Reserve aus Notstromgruppen (derzeit rund 280 MW unter Vertrag) und die Verbrauchsreserve, die ab 2027 greifen könnte, zweckmässig ergänzt werden können.
Thermische Reservekapazitäten sollen gesetzlich verankert werden
Als Reaktion auf das erhöhte Risiko einer Energiemangellage und zur Stärkung der Energieversorgung im Winter hatte der Bundesrat 2022 die Wasserkraftreserve eingerichtet sowie schrittweise eine ergänzende Stromreserve aus Reservekraftwerken und gepoolten Notstromgruppen aufgebaut. Rechtliche Grundlage dafür ist die Winterreserveverordnung, die bis Ende 2026 befristet ist und bis Ende 2030 verlängert werden soll.
Die Wasserkraftreserve ist seit 2025 im Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verpflichtend eingeführt. Die thermischen Reservekapazitäten sollen ebenfalls gesetzlich verankert werden. Der Bundesrat hat die Botschaft zu dieser Vorlage am 1. März 2024 ans Parlament überwiesen. Die Beratungen dazu laufen noch; unter anderem sieht das Parlament die Schaffung einer Verbrauchsreserve vor.